Sitzung: 19.06.2017 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0287/2017
1. Zustimmung zur
Erstellung des integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEK)
Die Gemeinde
Karwitz sieht die im Konzept erarbeiteten und empfohlenen Ziele und Maßnahmen
zur Sicherung der Daseinsvorsorge als eine wichtige Grundlage für die
strukturierte Weiterentwicklung der öffentlichen und privaten Infrastruktur im
Gemeinde- und Samtgemeindegebiet an. Der Rat der Gemeinde Karwitz nimmt das
„Interkommunale und überörtlich verbindlich abgestimmte integrierte
Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur
der Daseinsvorsorge“ (IEK) einschließlich der Kostenübersicht gem. § 149 BauGB
in seiner Endfassung zustimmend zur Kenntnis.
2. Städtebauliche
Erneuerungsmaßnahmen
Die Gemeinde
Karwitz beabsichtigt, die in dem Konzept dargestellten investiven
Erneuerungsmaßnahmen als Teil der Gesamtmaßnahme durchzuführen, sofern diese im
Gemeindegebiet der Gemeinde Karwitz verortet sind.Die Gemeinde wird nach
etwaiger Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm einen gesonderten
Beschluss über die räumliche Abgrenzung (mit entsprechender Angabe der
Hektargröße) fassen.
Die Gemeinde erklärt die Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch
Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die
Finanzierung der in der Kostenübersicht aufgeführten städtebaulichen
Erneuerungsmaßnahmen aufzubringen, sofern diese im Gemeindegebiet der Gemeinde
Karwitz liegt.
Das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept der Samtgemeinde Elbtalaue
in seiner Endfassung finden Sie unter:
FDL
Donnerstag stellt den Sachverhalt vor.
Er weist insbesondere auf die Besonderheit des Konzeptes hin, deren Erstellung
als Teil der Städtebauförderung förderfähig ist und aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit heraus entstanden ist.
Er
blickt kurz zurück auf die Historie:
Der Rat
der Gemeinde Karwitz hat in seiner Sitzung am 24.09.2013 die Aufnahme in das
Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ beschlossen. Im April 2014 hat es eine
gemeinsame Auftaktveranstaltung seitens der Samtgemeinde Elbtalaue gegeben.
Hier ist die Steuerungsgruppe gebildet worden, aus der wiederum sich die
Expertenworkshops zu unterschiedlichen Handlungsfeldern zusammengefunden haben.
Ergebnis
ist das Konzept, welches über den angegebenen Link zu finden ist. Das Konzept
ist am 04.05.2017 der Öffentlichkeit vorgestellt worden.
Herr
Donnerstag hebt hervor, dass es in diesem Fall nicht nur um Fördermöglichkeiten
geht, sondern auch die Entwicklung von Erhebungen und Perspektiven mit im Fokus
stehen, die aus der Bevölkerung/Öffentlichkeit heraus mit entwickelt wurden.
Dem demographischen Wandel speziell im ländlichen Raum mit großen Entfernungen
und nicht optimalen Vernetzungen soll explizit Rechnung getragen werden. Mit
aktiver und handlungsorientierter Gestaltung soll den besonderen
Herausforderungen begegnet werden.
Der nun
zu fassende Beschluss schafft die Grundlage zur Förderung der einzelnen, in den
Gemeinden vorgesehenen Maßnahmen.
Die
Fördersummen des Konzepts setzen sich zu 1/3 aus Mitteln des Bundes, zu 1/3 aus
Mitteln des Landes und 1/3 Eigenmitteln der jeweiligen Kommune zusammen.
Die
Gemeinde Karwitz hat als Maßnahme den Umbau der Alten Schule zum
Dorfgemeinschaftshaus angemeldet:
Herr
Donnerstag erläutert das weitere Procedere:
Das
Land sammelt die eingehenden Konzeptanmeldungen, im Herbst 2017 werden alle
Maßnahmen begutachtet. Eine Mitteilung über die Annahme ist für April 2018
vorgesehen.
Die
Detailplanung kann im positiven Fall ab Sommer 2018 beginnen, die Samtgemeinde
begleitet die Ausschreibungen und schaut mit den Gemeinden auf die finanzielle
Realisierbarkeit. Mit der konkreten Umsetzung ist erst 2019 zu rechnen.
Er
betont weiter, dass aus dem aktuell zu fassenden Beschluss keine Verpflichtung
zur Umsetzung abzuleiten ist, sollte sich nach Kostenermittlung herausstellen,
dass der Eigenanteil für die Gemeinde zu groß ausfallen würde.
Für die
Umsetzung jeder Einzelmaßnahme ist ein separater Ratsbeschluss erforderlich.
Im
Verlauf der Erläuterungen nimmt ab 19.55 Uhr auch Rh Löter an der Sitzung teil.
Der Rat
fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Karwitz stimmt dem Interkommunalen abgestimmten integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge (IEK) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ der Samtgemeinde Elbtalaue zu.