Sitzung: 06.06.2017 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1
Vorlage: 40/0315/2017
Sachverhalt:
In der Stadt
Hitzacker (Elbe) ist nach wie vor die Straßenreinigung durch eine entsprechende
Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue auf die jeweiligen Anlieger übertragen. Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von
Schmutz, Laub, Papier, wild wachsenden Pflanzen und sonstigem Unrat. Dieses
umfasst auch die durch Tiere, z. B. Tauben hervorgerufenen Verunreinigungen.
Insbesondere
vor dem Gebäude Drawehnertorstraße 15 hat es in der Vergangenheit immer wieder
Verunreinigungen durch Taubendreck gegeben.
Die
Grundstückseigentümerin (Anlieger), die Senioren-Aktiengesellschaft Hitzacker,
wurde nachweislich in den letzten sieben Jahren sechs Mal vom Fachdienst
Ordnung aufgrund vorliegender Beschwerden aufgefordert, ihrer Pflicht zur
Straßenreinigung nachzukommen. Dieser Aufforderung wurde dann auch immer nachgekommen.
Wäre
dies nicht der Fall gewesen, hätte sich die Möglichkeit ergeben, dass
Fehlverhalten mit eine Geldbuße bis zu 5.000 € zu ahnden.
In
Hinsicht auf eine Gesundheitsgefährdung durch Taubenkot gibt die beigefügte
Anlage Auskunft. Da es sich um Wildtiere handelt, ist eine Zuständigkeit des
Veterinäramtes nicht gegeben.
Herr Heinrich
erklärt, dass es in Bezug auf die Bekämpfung der Tauben keine neuen
Erkenntnisse gibt und verweist auf die angefügten Anlagen. Das Ordnungsamt kann
lediglich auf die Verunreinigung des Gehweges reagieren.
Rh Zühlke schlägt
vor, nicht nur jährlich, sondern mindestens monatlich zu kontrollieren und
ggfs. zur Säuberung aufzufordern.
Rh Walter ist
aufgefallen, dass der Gehweg in letzter Zeit weniger verdreckt ist, er habe
aber auch weniger Tauben gesehen.
Herr Heinrich
erklärt, dass kein Außendienstmitarbeiter zur Verfügung steht, der die
Kontrollen monatlich durchführen könnte. Das Ordnungsamt würde aber wie in der
Vergangenheit auf Beschwerden reagieren und zur Säuberung auffordern.
Herr Zühlke merkt an, dass doch der ruhende Verkehr von einem
Mitarbeiter des Ordnungsamtes überprüft werden kann. Dieser könne doch wohl
gleichzeitig die angesprochene Verschmutzung beobachten.
Der BPSUH fasst
folgenden
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, monatlich zu prüfen,
ob eine Verschmutzung des Gehweges durch Taubenkot vorliegt und die Eigentümer
entsprechend zur Säuberung aufzufordern.