Sitzung: 06.06.2017 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Ohne Empfehlung
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0078/2017
Sachverhalt:
In dem zwischen der Stadt Hitzacker (Elbe) und der Hafen Hitzacker GmbH
geschlossenen Hafenvertrag vom 16.05.2001 hat sich die Stadt Hitzacker (Elbe)
gem. § 1 Ziffer I Nr. 7 des Vertrages verpflichtet, den Parkplatz Techters
Wiese zu entwidmen (einzuziehen). Voraussetzung für die Einziehung ist die
Erklärung der Hafen Hitzacker GmbH, dass der Parkplatz bis zum Baubeginn für den
öffentlichen Verkehr als Parkplatz zur Verfügung steht. Diese Erklärung hat die
Hafen Hitzacker GmbH mit Schreiben vom 23.09.2002 abgegeben.
Auf der Grundlage der vertraglichen Vereinbarung des Hafenvertrages ist
die Stadt Hitzacker (Elbe) verpflichtet, das Einziehungsverfahren für den
Parkplatz Techters Wiese durchzuführen.
FBL Hesebeck erläutert, dass eine Entscheidung zum Tagesordnungspunkt
beim letzten Mal vertagt worden ist, da noch offene Fragen geklärt werden
sollten.
Der Ausschussvorsitzende erläutert hierzu, dass die Annahme, es gäbe
eine Verpflichtung der Stadt Hitzacker (Elbe) zur Entwidmung, seiner Meinung
nach nicht zutrifft. Im Hafenvertrag wird die Stadt Hitzacker (Elbe) nicht
abstrakt dazu verpflichtet, den Parkplatz zu entwidmen, sondern nur unter
bestimmen Voraussetzungen, nämlich dem Bau des Hotels. Da diese Voraussetzung
nicht eingetroffen ist, ist hier keine Verpflichtung, eher eine
Verhandlungsbasis geschaffen.
Rh Porip würde gerne gemeinsam mit der Hafen GmbH Lösungen entwickeln.
Er meint, die Verwaltung, namentlich Herr Meyer hat der Hafen GmbH
schriftlich mitgeteilt, dass die Entwidmung stattgefunden hat. Dies ist aber
ein Fehler gewesen. Heute müsste anders und nach aktuellem Sachverhalt
entschieden werden. Er spricht sich gegen den Beschlussvorschlag aus.
FBL Hesebeck weist auf den Werdegang hin: Es gibt einen Ratsbeschluss,
den Parkplatz zu entwidmen, wenn eine Erklärung der Hafen GmbH vorgelegt worden
ist, dass der Parkplatz bis zum Baubeginn weiterhin als Parkplatz nutzbar
bleibt. Diese ist vorgelegt worden, sodass insofern eine gewisse
Selbstverpflichtung vorliegt, die auch von Herrn Hilbig, Rechtsreferendar des
Landkreises Lüchow-Dannenbergs, bestätigt worden ist.
Unabhängig von einer Stellungnahme des Stadtdirektors, dass eine
Entwidmung stattgefunden habe, gibt es im Planfeststellungsbeschluss zum
Sportboothafen aus 2015 eine Auflage, dass entsprechend Parkplätze auf dem
Parkplatz Techters Wiese nachzuweisen sind. Dieser ist rechtskräftig und
einsehbar.
Rh Flindt erklärt, dass nach seiner Information ein Beschluss mit
aufschiebender Wirkung gefasst worden ist, den Parkplatz bei Baubeginn zu
entwidmen. Deswegen sei eine erneute Beschlussfassung überflüssig.
Wenn zu einer Entwidmung eine Veröffentlichung erforderlich war, die
noch nicht erfolgt ist, weil entsprechende Voraussetzungen noch nicht erfüllt
waren, müsste diese lediglich nachgeholt werden.
FBL Hesebeck erklärt, dass der Rat seiner Meinung nach inhaltlich eben
genanntes bei Beschlussfassung über die Entwidmung gemeint hat. Für eine
Entwidmung ist ein Einziehungsbeschluss mit einem bestimmten Wortlaut
erforderlich. Eben dieser Wortlaut ist jedenfalls nicht Gegenstand des
Beschlusses gewesen.
Daher liegt nunmehr der Beschlussvorschlag mit entsprechendem Wortlaut
vor.
Rh Zühlke meint, der Rat ist damals davon ausgegangen, dass das Hotel
gebaut wird. Im Vertrag wird sinngemäß geregelt, dass auf die Alternative auch
verzichtet werden kann, wenn die genannten Ziele nicht mit einer solchen
erreicht werden können. Somit ist kein Hotel gebaut worden, was aber auch nach
den Regelungen im Vertrag nicht unbedingt zu fordern ist.
Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, den Beschluss als vorbehandelt in
den VA zu geben.
Dieser könnte den Vorschlag zu einem gemeinsamen Gespräch mit der Hafen
GmbH aufnehmen und auf dieser Grundlage eine Entscheidung treffen.
Beschlussvorschlag:
Der Parkplatz „Techters Wiese“ Gemarkung Hitzacker, Flur 3, Flst: 74/9
wird gem. § 8 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes eingezogen. Die
Einziehung wird gem. § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes
mindestens 3 Monate vor in Kraft treten ortsüblich bekannt gemacht. Die
Einziehung ist gem. § 8 Abs. 3 des Niedersächsischen Straßengesetzes unter
Angabe des Tages des Inkrafttretens der Einziehung öffentlich bekannt zu machen
Der TOP wird als behandelt in den Verwaltungsausschuss weitergegeben.
Beschlussvorschlag:
Der Parkplatz
„Techters Wiese“ Gemarkung Hitzacker, Flur 3, Flst: 74/9 wird gem. § 8 Abs. 1
des Niedersächsischen Straßengesetzes eingezogen. Die Einziehung wird gem. § 8
Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes mindestens 3 Monate vor in Kraft
treten ortsüblich bekannt gemacht. Die Einziehung ist gem. § 8 Abs. 3 des
Niedersächsischen Straßengesetzes unter Angabe des Tages des Inkrafttretens der
Einziehung öffentlich bekannt zu machen.