Sitzung: 15.06.2017 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/0285/2017
1. Zustimmung zur
Erstellung des integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEK)
Die Gemeinde
Jameln sieht die im Konzept erarbeiteten und empfohlenen Ziele und Maßnahmen
zur Sicherung der Daseinsvorsorge als eine wichtige Grundlage für die
strukturierte Weiterentwicklung der öffentlichen und privaten Infrastruktur im
Gemeinde- und Samtgemeindegebiet an. Der Rat der Gemeinde Jameln nimmt das
„Interkommunalen und überörtlich verbindlich abgestimmte integrierte
Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur
der Daseinsvorsorge“ (IEK) einschließlich der Kostenübersicht gem. § 149 BauGB
in seiner Endfassung zustimmend zur Kenntnis.
2. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen
Die Gemeinde
Jameln beabsichtigt, die in dem Konzept dargestellten investiven
Erneuerungsmaßnahmen als Teil der Gesamtmaßnahme durchzuführen, sofern diese im
Gemeindegebiet der Gemeinde Jameln verortet sind.
Die Gemeinde
Jameln wird nach etwaiger Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm einen
gesonderten Beschluss über die räumliche Abgrenzung (mit entsprechender Angabe
der Hektargröße) fassen.
Die Gemeinde
erklärt die Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch
Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die
Finanzierung der in der Kostenübersicht aufgeführten städtebaulichen
Erneuerungsmaßnahmen aufzubringen, sofern diese im Gemeindegebiet der Gemeinde
Jameln liegt.
Das Integrierte
Entwicklungs- und Handlungskonzept der Samtgemeinde Elbtalaue in seiner
Endfassung finden Sie unter:
FDL
Donnerstag stellt den Sachverhalt vor. Er weist insbesondere auf die
Besonderheit des Konzeptes hin, deren Erstellung als Teil der
Städtebauförderung förderfähig ist und aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
heraus entstanden ist.
Er
blickt kurz zurück auf die Historie. So hat der Rat der Gemeinde Jameln in
seiner Sitzung am 07.11.2013 die Aufnahme in das Programm „Kleinere Städte und
Gemeinden“ beschlossen. Im April 2014 hat es hierzu eine Auftaktveranstaltung
seitens der Samtgemeinde Elbtalaue gegeben. Hier ist die Steuerungsgruppe
gebildet worden, aus der wiederum sich die Expertenworkshops zu
unterschiedlichen Handlungsfeldern zusammengefunden haben.
Ergebnis
ist das Konzept, welches über den angegebenen Link zu finden ist. Das Konzept
ist am 04.05.2017 der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Das Besondere an
diesem Konzept sind die Fördersummen. Diese bestehen zu 1/3 aus Mitteln des
Bundes, zu 1/3 aus Mitteln des Landes und 1/3 sind durch die jeweilige Kommune
in Eigenleistung zu erbringen. Des Weiteren ist es als ungewöhnlich zu
betrachten, dass es in diesem Fall nicht nur um Fördermöglichkeiten gehe,
sondern auch die Entwicklung von Erhebungen und Perspektiven mit im Fokus
stehen, die dass aus der
Bevölkerung/Öffentlichkeit heraus mit entwickelt wurden.
Der nun
zu fassende Beschluss schafft die Grundlage zur Förderung der einzelnen, in den
Gemeinden vorgesehenen Maßnahmen.
Die
Gemeinde Jameln hat 2 Maßnahmen angemeldet: Lernlandschaft und Kultur- und
Begegnungszentrum.
Herr
Donnerstag erläutert das weitere Procedere:
Das
Land sammelt die eingehenden Konzeptanmeldungen, im Herbst 2017 werden alle
Maßnahmen begutachtet. Eine Mitteilung über die Annahme ist für April 2018
vorgesehen.
Die
Detailplanung kann im positiven Fall ab Sommer 2018 beginnen, die Samtgemeinde
begleitet die Ausschreibungen und schaut mit den Gemeinden auf die finanzielle
Realisierbarkeit. Mit der konkreten Umsetzung ist erst 2019 zu rechnen.
Auf
Nachfrage erläutert Herr Donnerstag, dass aus dem aktuell zu fassenden
Beschluss keine Verpflichtung zur Umsetzung abzuleiten ist, sollte sich nach
Kostenermittlung herausstellen, dass der Eigenanteil für die Gemeinde zu groß
ausfallen würde.
Für die
Umsetzung jeder Einzelmaßnahme ist ein separater Rastbeschluss erforderlich.
Stv.
Bgm Merke beantragt die Beschlussfassung nach Vorlage.
Der Rat
fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Jameln
stimmt dem Interkommunalen abgestimmten integrierten Entwicklungs- und
Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der
Daseinsvorsorge (IEK) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere
Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ der
Samtgemeinde Elbtalaue zu.