Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

 

1.            Zustimmung zur Erstellung des integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEK)

 

Die Gemeinde Jameln sieht die im Konzept erarbeiteten und empfohlenen Ziele und Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge als eine wichtige Grundlage für die strukturierte Weiterentwicklung der öffentlichen und privaten Infrastruktur im Gemeinde- und Samtgemeindegebiet an. Der Rat der Gemeinde Jameln nimmt das „Interkommunalen und überörtlich verbindlich abgestimmte integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge“ (IEK) einschließlich der Kostenübersicht gem. § 149 BauGB in seiner Endfassung zustimmend zur Kenntnis.

2.            Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen

 

Die Gemeinde Jameln beabsichtigt, die in dem Konzept dargestellten investiven Erneuerungsmaßnahmen als Teil der Gesamtmaßnahme durchzuführen, sofern diese im Gemeindegebiet der Gemeinde Jameln verortet sind.

Die Gemeinde Jameln wird nach etwaiger Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm einen gesonderten Beschluss über die räumliche Abgrenzung (mit entsprechender Angabe der Hektargröße) fassen.

Die Gemeinde erklärt die Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der in der Kostenübersicht aufgeführten städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen aufzubringen, sofern diese im Gemeindegebiet der Gemeinde Jameln liegt.

 

Das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept der Samtgemeinde Elbtalaue in seiner Endfassung finden Sie unter:

www.elbtalaue.de/iek

 

FDL Donnerstag stellt den Sachverhalt vor. Er weist insbesondere auf die Besonderheit des Konzeptes hin, deren Erstellung als Teil der Städtebauförderung förderfähig ist und aus der Beteiligung der Öffentlichkeit heraus entstanden ist.

Er blickt kurz zurück auf die Historie. So hat der Rat der Gemeinde Jameln in seiner Sitzung am 07.11.2013 die Aufnahme in das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ beschlossen. Im April 2014 hat es hierzu eine Auftaktveranstaltung seitens der Samtgemeinde Elbtalaue gegeben. Hier ist die Steuerungsgruppe gebildet worden, aus der wiederum sich die Expertenworkshops zu unterschiedlichen Handlungsfeldern zusammengefunden haben.

Ergebnis ist das Konzept, welches über den angegebenen Link zu finden ist. Das Konzept ist am 04.05.2017 der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Das Besondere an diesem Konzept sind die Fördersummen. Diese bestehen zu 1/3 aus Mitteln des Bundes, zu 1/3 aus Mitteln des Landes und 1/3 sind durch die jeweilige Kommune in Eigenleistung zu erbringen. Des Weiteren ist es als ungewöhnlich zu betrachten, dass es in diesem Fall nicht nur um Fördermöglichkeiten gehe, sondern auch die Entwicklung von Erhebungen und Perspektiven mit im Fokus stehen, die dass  aus der Bevölkerung/Öffentlichkeit heraus mit entwickelt wurden.

Der nun zu fassende Beschluss schafft die Grundlage zur Förderung der einzelnen, in den Gemeinden vorgesehenen Maßnahmen.

Die Gemeinde Jameln hat 2 Maßnahmen angemeldet: Lernlandschaft und Kultur- und Begegnungszentrum.

Herr Donnerstag erläutert das weitere Procedere:

Das Land sammelt die eingehenden Konzeptanmeldungen, im Herbst 2017 werden alle Maßnahmen begutachtet. Eine Mitteilung über die Annahme ist für April 2018 vorgesehen.

Die Detailplanung kann im positiven Fall ab Sommer 2018 beginnen, die Samtgemeinde begleitet die Ausschreibungen und schaut mit den Gemeinden auf die finanzielle Realisierbarkeit. Mit der konkreten Umsetzung ist erst 2019 zu rechnen.

Auf Nachfrage erläutert Herr Donnerstag, dass aus dem aktuell zu fassenden Beschluss keine Verpflichtung zur Umsetzung abzuleiten ist, sollte sich nach Kostenermittlung herausstellen, dass der Eigenanteil für die Gemeinde zu groß ausfallen würde.

Für die Umsetzung jeder Einzelmaßnahme ist ein separater Rastbeschluss erforderlich.

Stv. Bgm Merke beantragt die Beschlussfassung nach Vorlage.

 

Der Rat fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Jameln stimmt dem Interkommunalen abgestimmten integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge (IEK) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ der Samtgemeinde Elbtalaue zu.