Sitzung: 19.06.2017 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 14/0310/2017
Die Gemeinde
Karwitz überlässt zum 01.08.2017 die Räume des ehemaligen Spielkreises dem DRK
zum Betrieb einer Kindertagesstätte.
Vertraglich ist
festzuhalten, dass die Gemeinde das Gebäude und das Inventar dem DRK zur
Verfügung stellt.
Gebäude
Das Gebäude Alte
Schule Lenzen ist im Eigentum der Gemeinde Karwitz. Die Räume des ehemaligen
Spielkreises inklusive der Nutzung des Bewegungsraumes sowie die dazugehörigen
Außenflächen werden dem DRK ab 01.08.2017 mietfrei zu Verfügung gestellt.
Analog Jugendhilfevereinbarung
sollen für Räumlichkeiten die sich im kommunalen Besitz (z.B. die Kita
Bredenbock, Kita Langendorf, Kita Breese und Damnatz etc.) befinden, keine
Mieten gezahlt werden. Diese Räume werden den freien Trägern mietfrei
überlassen, die Kosten für die sogenannten Mietnebenkosten werden in Rechnung
gestellt.
Die Kosten für die
Unterhaltungen am Gebäude (z.B. neue Heizungsanlage, Zaun, Fenster o.ä.) tragen
dann Landkreis und Samtgemeinde im Rahmen der Betriebskostenabrechnungen der
Träger. In der Praxis laufen Betriebs- und Unterhaltungsaufwendungen über das
DRK, gleiches gilt für Schönheitsreparaturen und kleinere bauliche
Unterhaltungsaufwendungen.
Herstellungs- und
Unterhaltungsmaßnahmen sind von der Gemeinde und dem Landkreis zu genehmigen.
Zu beachten ist, dass planbare Maßnahmen beim Landkreis bis zum 31.8. für das
nächste Haushaltsjahr einzureichen sind. Diese Maßnahmen werden im Rahmen der
jährlichen Haushaltsberatungen im Kuratorium des Kindergartens beraten und
empfohlen.
Das heißt, die Gemeinde
hat künftig grundsätzlich keine Kosten für das Gebäude und die
Kindertageseinrichtung aufzuwenden. Sofern Unterhaltungsmaßnahmen nicht
ausschließlich dem Betrieb der
Kindertagesstätte zuzuordnen sind,
bleibt die Gemeinde als Eigentümerin des Gebäudes natürlich weiterhin in
der Verantwortung.
Personal
Die Pflege der
Außenanlagen sowie der Winterdienst werden durch Personal der Gemeinde
erledigt. Diese Kosten werden dem DRK in Rechnung gestellt.
Inventar
Die Gemeinde
überlässt das Inventar des ehemaligen Spielkreises dem DRK für den künftigen
Kindertagesstätten-Betrieb im Gebäude Alte Schule Lenzen. Der Übergang des
Eigentums an das DRK garantiert eine
erforderliche Ersatzbeschaffung durch den Betreiber.
Der Restbuchwert
der Einrichtungsgegenstände und Außenspielgeräte liegt zum 31.07.2016 lt.
Kämmerei in einem unerheblichen Bereich, sodass eine Ausgleichszahlung durch
den neuen Betreiber nicht erforderlich ist.
Rh Mützel weist
darauf hin, dass in der Vertragsformulierung mehrfach der Begriff Kindergarten
anstelle von Kindertagesstätte verwendet wird.
Frau Scharf sagt
zu, dies zu ändern.
Bgm Harms gibt zur
Kenntnis dass über das IEK ein Förderantrag zum Umbau der Alten Schule gestellt
wurde.
Rau Scharf ergänzt,
dass das DRK nur den rechten Teil des Gebäudes nutzen wird.
Es besteht
Einigkeit zwischen der Gemeinde und dem anwesenden Vertreter des DRK, Herrn Kai
Christiansen, dass die Absicht des
Umbaus nicht Teil der Vereinbarung sein muss. Die Umbauarbeiten müssen dem DRK
aber zeitnah bekanntgegeben werden und in enger Abstimmung mit dem DRK ggf. in den Ferienzeiten der Kita
durchgeführt werden.
Herr Christiansen
weist darauf hin, dass das DRK bei den notwendigen Arbeiten wie dem Einbau
einer neuen Küche und der Anlagung eines Müllplatzes gemäß den Sicherheitsbestimmungen
das Gesamtgebäude im Blick hat und die Küche auch der Gemeinde und der
Müllplatz den Mietern zur Mitbenutzung zugänglich sein wird.
Rh Mützel ergänzt,
dass eine neue Brandschutz- und Fluchttür eingebaut wird.
Ohne weitere
Beratung fasst der Rat folgenden
Herr Christiansen
verlässt die Sitzung.
Beschluss:
Die Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Karwitz und dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Lüchow-Dannenberg, gemeinnützige Servicegesellschaft mbH zur Überlassung der Räumlichkeiten des ehemaligen Spielkreises werden geschlossen.