Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

1.            Zustimmung zur Erstellung des integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEK)

Die Samtgemeinde Elbtalaue sieht die im Konzept erarbeiteten und empfohlenen Ziele und Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge als eine wichtige Grundlage für die strukturierte Weiterentwicklung der öffentlichen und privaten Infrastruktur im Gemeinde- und Samtgemeindegebiet an. Der Rat der Samtgemeinde nimmt das „Interkommunalen und überörtlich verbindlich abgestimmte integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge“ (IEK) einschließlich der Kostenübersicht gem. § 149 BauGB in seiner Endfassung zustimmend zur Kenntnis.

 

2.            Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen

Die Samtgemeinde beabsichtigt, die in dem Konzept dargestellten investiven Erneuerungsmaßnahmen als Teil der Gesamtmaßnahme durchzuführen, sofern diese im Samtgemeindegebiet verortet sind.

Die Samtgemeinde wird nach etwaiger Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm einen gesonderten Beschluss über die räumliche Abgrenzung (mit entsprechender Angabe der Hektargröße) fassen.

Die Samtgemeinde erklärt die Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der in der Kostenübersicht aufgeführten städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen aufzubringen, sofern diese im Samtgemeindegebiet liegt.

Das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept der Samtgemeinde Elbtalaue in seiner Endfassung finden Sie unter: www.elbtalaue.de/iek

 

Herr Donnerstag erläutert den Sachverhalt der Vorlage, den bisherigen Verfahrensablauf und die Fördermodalitäten und bittet, entsprechend der Empfehlung der Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Dannenberg (Elbe) die Worte „nimmt zustimmend zur Kenntnis“ durch „stimmt zu“ zu tauschen, damit die Gremien einen gleichlautenden Beschluss fassen.

 

Rh Beckmann hält es für wichtig, das Maßnahmenpaket im Auge zu behalten und schlägt vor, jemanden dafür zu benennen, damit in Zukunft Maßnahmen umgesetzt werden. In der Beratung wird darauf hingewiesen, dass Fachdienstleiter Donnerstag die verwaltungsmäßige Zuständigkeit hat.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue stimmt dem Interkommunal abgestimmten integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge (IEK) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ der Samtgemeinde Elbtalaue zu.