Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Aufgrund des Antrages des Seniorenpflegezentrums Haus der Lebenswärme hat der Rat der Gemeinde Zernien am 31.01.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Göhrdestraße zu ändern.

 

Im Rahmen der Änderung wurden die Baugrenzen zwischen dem Sondergebiet Seniorengerechtes Wohnen sowie dem östlich davon liegendem Mischgebiet aufgehoben und an den Rändern zusammengeführt.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 18.04.17 -18.05.2017 aus.

Abzuwägende Stellungnahmen wurden vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, von einem Anlieger (vertreten durch seinen Rechtsanwalt) sowie von einem Bürger aus Braasche vorgebracht. Anregungen und Bedenken wurden gemäß dem in der Anlage I aufgeführten Vorschlag abgewogen. Die Begründung wurde teilweise ergänzt, wesentliche Änderungen wurden jedoch nicht vorgenommen.

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Göhrdestraße -1. Änderung soweit abgeschlossen, dass der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden kann.

 

 

Frau Basedow erläutert den Sachverhalt wie o.a. beschrieben.

 

Frau Pesel, vom gleichnamigen Planungsbüro, trägt den Anwesenden die Stellungnahmen und Abwägungen vor, wie sie in der Anlage zur Vorlage beschrieben sind.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien folgenden

 


Beschluss:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß dem in der Anlage I aufgeführten Vorschlag abgewogen und beschlossen

b)      Der Bebauungsplan Göhrdestraße – 1. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.