Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Rh Siemke führt aus, dass dem aus der Geschäftswelt vielfältig ausdruck verliehenen Wunsch nach beidseitiger Öffnung der Riemanstraße Rechnung getragen werden soll.

Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Sanierung des Schulviertels ist zunächst eine sparsame Lösung gesucht und gefunden worden.

Die Auflösung der mittleren Einschnürung unter Vorrang des ausfließenden Verkehrs sie, so Rh Siemke zügig umzusetzen und bis zur weiteren Umgestaltung eine praktikable Lösung, sofern sie die Zustimmung des Verkehrsentwicklers findet.

Rh Schwidder bestätigt, dass diese Lösung auch für die SPD-Fraktion vertretbar erscheine und die Gefahr für den Fahrradverkehr der Schülerinnen und Schüler nicht erhöht werde.

Rh Dr. Lange bekräftigt, dies sei bereits in der letzten Legislaturperiode die Position der Grünen gewesen, deshalb stimme die Fraktion dem Antrag zu.

Rh Herzog äußert verschiedene Bedenken und bittet die Verwaltung um eine Saubere Trennung von der Maßnahme an der Jeetzelallee, um Klärung des Wasserablaufs, um eine Prüfung der Prognose, der Verkehr werde sich auf 3.000 Fahrzeuge erhöhen und unbedingtes Abwarten der Aussage des Verkehrsentwicklers zur aktuellen Planung. Seiner Ansicht nach handele es sich um ein Vabanque-Spiel.

Bgm Voß betont, dass die Aussage aus dem Büro Schuberth zur Verkehrsentwicklung in jedem Fall abgewartet wird.

Rh Fathmann stellt den Bedenken entgegen, dass durch die Öffnung andere Problempunkte wie das Mühlentor entlastet werde und das Verkehrsaufkommen in Dannenberg insgesamt unproblematisch gering sei.

Herr Hesebeck erläutert, dass die Stellungnahme des Verkehrsentwicklers Herrn Müller noch nicht vorliege, da dieser im Urlaub ist. Gemäß der Beschlusslage im VA werde auf diese Aussage gewartet.

Eine Vermischung mit der Maßnahme an der Jeetzelallee werde es nicht geben. Für die Umsetzung der Maßnahme an der Riemannstraße sei ein Hausmeistervertrag mit eine entsprechenden Firma nutzbar. Anstelle einer Asphaltdecke werde ein Pflaster verlegt, die vorhandene Gosse bleibe erhalten und regele den Wasserablauf. Die Kostenermittlung liege unter 10.000 €.

Während der Arbeiten an der Jeetzelallee werde die Verkehrsführung in der Riemannstraße noch einmal kurzfristig umgestellt.

Bei einer positiven Stellungnahme kann die Maßnahme unmittelbar nach der Sanierung der Jeetzelallee begonnen werden. Diese soll voraussichtlich in der 2. Ferienwoche begonnen werden und nach 3 Wochen abgeschlossen sein, so dass der Umbau der Riemannstraße in den letzten beiden Ferienwochen stattfinden kann.

 

Der Rat fasst folgenden

 

 


Beschluss:

1.       Die Riemannstraße wird bis zur Umsetzung des Verkehrskonzeptes für den Schulstandort Dannenberg in beiden Richtungen für den KFZ-Verkehr bis 3,5t geöffnet.

2.       Folgende bauliche Änderungen werden vorgenommen:
- Die auf einer Länge von 150m vorhandene Fahrbahnverengung wird teilweise zurückgebaut.
- Der Rückbau erfolgt im mittleren Abschnitt der Einengung von Station 50 (hinter der bestehenden Schwelle aus Blickrichtung Umgehungsstraße) bis 100 (direkt hinter der ungenutzten Auffahrt zum Schulparkplatz) auf einer Länge von 50 m.
- Die Bäume im rückzubauenden Bereich werden gefällt (2 St.), Bordanlage und Grünstreifen werden zurückgebaut.
- Der vorhandene Gehweg wird mit einem neuen Hochbord gegen die Straße gesichert, für die Fahrbahnverbreiterung ist ein Unterbau herzurichten und die Fläche mit einer Pflasterung zu versehen.
Die vorhandene Gosse bleibt erhalten und regelt den Wasserablauf
- Nach Umsetzung der Maßnahme ergibt sich für den Bereich eine Fahrbahnbreite von ca. 6,50 m, welche problemlos Begegnungsverkehr zulässt.
- Bepflanzungen, welche in dem betreffenden Bereich die Sicht für Rad- und KFZ-Verkehr behindern, sind zurückzuschneiden.

3.       Nach Umsetzung der o.g. Maßnahme ist die Verkehrsführung wie folgt auszugestalten:
- Um einen Rückstau in den Lindenweg zu verhindern ist der stadtauswärts fließende Verkehr im Bereich der dann vorhandenen 2 Fahrbahnverengungen von je 50 m Länge vorfahrtsberechtigt.
- Für den gesamten Bereich von der Abzweigung Querdeich bis zum Lindenweg gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h.
Sollte sich nach Umsetzung der Maßnahme zeigen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht wirksam ist, ist im Einmündungsbereich der Einengung aus Richtung Lindenweg eine zusätzliche Schwelle anzuordnen.

4.       Das Planungskonzept ist kurzfristig durch das Ing.-Büro Schubert begutachten zu lassen.