Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Enthaltungen: 3

Stv. St Dir Beitz führt aus, dass mit dem IEK nun ein lange und ausführlich entwickeltes Konzept vorliegt.

Zur Umsetzung ist die grundsätzliche Zustimmung sämtlicher Städte und Gemeinden erforderlich. Alle einzelmaßnahmen werden anschließend auf ihre finanziellen Auswirkungen geprüft.

Rh Dr. Lange begründet seine Enthaltung mit dem Hinweis auf die Unverbindlichkeit des Konzepts.

Stv.StDir Beitz stellt heraus, dass die Zustimmung zum Gesamtkonzept Grundlage und zwingende Voraussetzung zu Umsetzung späterer Einzelprojekte ist.

Rh Herzog bemerkt, dass in der Vergangenheit bereits eine Reihe von Programmen entworfen worden sei, die immer grundlegenden Charakter gehabt hätten und selten in konkrete Maßnahmen gemündet seien. Er bewundere das anhaltende Engagement aus der Bürgerschaft. Er warnt vor zu großer Euphorie, jede Maßnahme, wie der für die Stadt vorgesehene Umbau der Verwaltung zum Dienstleistungszentrum müsse vor dem Hintergrund der finanziellen Belastung genau betrachtet werden.

Bgm Voß bestätigt, die Relation von Aufwand und Nutzen müsse immer abgewogen werden.

 

Der Rat fasst folgenden

 

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) stimmt dem Interkommunal abgestimmte integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge (IEK) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ der Samtgemeinde Elbtalaue zu.

 

Die Einzelprojekte werden unter Vorlage der jeweiligen Projektbeschreibung und unter Bekanntgabe der finanziellen Auswirkungen (Eigenanteile) in Einzelentscheidungen in den zuständigen Gremien beraten und entschieden.