Stv. StDir Beitz trägt vor:

Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom

A)    22.05.2017

 

Festlegung der weiteren Vorgehensweise zum Ausbau der Langen Straße

30/0299/2017

Beschluss:

„Zur Beteiligung der Öffentlichkeit am Thema des Umbaus der Langen Straße wird eine Bürgerversammlung einberufen.

Diese soll sich in 3 Teile gliedern:

  1. Vorstellung des Projekts, Stand der Planung, Kosten durch die Verwaltung.
  2. Anhörung von Statements ausgewählter Interessenvertretungen der wichtigsten Beteiligten
  3. Allgemeine, öffentliche Diskussion

Nach Beratung in den Fraktionen schlagen diese ihnen wichtig scheinende Vertretungen vor, über die Anzahl und Auswahl der Redeberechtigten wird eine gemeinsame Entscheidung der Ratsfraktionen gefällt.“

Die Versammlung soll in der Mensa des Schulzentrums stattfinden.

 

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B)    01.06.2017

 

Annahme einer Spende für das Museum im Waldemarturm Dannenberg (Elbe)

Beschluss:

Die Spende der Sparkasse Uelzen-Lüchow-Dannenberg, Mühlentor 1-3, 29451 Dannenberg (Elbe) für das Museum im Waldemarturm Dannenberg (Elbe) in Höhe von 1.500,00 € wird angenommen.

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Umwelttag der Stadt Dannenberg (Elbe) 2017 (30/0055/2017)

Beschluss:

a)      Der Dannenberger Umwelttag wird bis auf weiteres ausgesetzt.

b)      Der Dannenberger Umweltpreis wird im Rahmen der Dannenberger Kartoffelstippe vergeben.
Die Bevölkerung wird um Vorschläge gebeten.

 

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Bebauungsplan Pörmke Nord- 1. Änderung; Vergabe eines Auftrages zur Erstellung einer Verträglichkeitsanalyse (30/0298/2017)

Beschluss:
Die Erstellung der Verträglichkeitsanalyse zum Bebauungsplan „Pörmke Nord – 1. Änderung“ wird an die Firma Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH zum Preis von 7.735,00 Euro brutto vergeben.

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Bebauungsplan Schützenmarsch -Teilneufassung 2000 mit örtlicher Bauvorschrift -
1. Änderung; Anlage einer zweiten Zufahrt (30/0308/2017)

Beschluss:

Der beantragten Aufweitung der Fahrbahn der Jeetzelallee und Herstellung einer Linksabbiegespur mit zwei Aufstellplätzen als Zufahrt zum ALDI-Parkplatz wird zugestimmt.

Die Zustimmung ergeht unter der Voraussetzung, dass ALDI die Kosten für die Planung und den Ausbau im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages übernimmt.