Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Die Fraktionen der CDU, der UWG und der Bürgerliste haben den der Vorlage beiliegenden Antrag gestellt, die Riemannstraße im Beidrichtungsverkehr herzustellen und als Sachlage dargestellt: „In der jüngeren Vergangenheit wurden mehrere Ansätze verfolgt, die Riemannstraße zur Stärkung des Einzelhandels in der Innenstadt für den in die Stadt einfahrenden Verkehr nutzbar zu machen. Bisher hat sich noch keine Lösung gefunden, welche die Interessen aller beteiligter (Schüler, Radfahrer, KFZ-Verkehr, Einzelhandel) zufriedenstellend und unter den Aspekten der Verkehrssicherheit berücksichtigt.

Bei der Erarbeitung einer Lösung ist ferner zu berücksichtigen, dass mit Umsetzung der vom Landkreis vorgelegten Lösungsansätze zur umfassenden Sanierung des Schulstandortes ebenfalls weitreichende Umbaumaßnahmen in der Riemannstraße unabdingbar sind.

Daher kann jede Lösung, welche bis zur Realisierung des Schulzentrums gewählt wird, nur als Übergangslösung betrachtet werden und ist unter den Aspekten der sparsamen Haushaltsführung möglichst kostengünstig auszubilden“.

 

AV Siemke erläutert den Antrag und liest den Beschlussvoraschlag vor.

 

Rh Brüggemann sagt aufgrund der Anzahl der Fahrzeuge Verkehrsprobleme voraus und verweist darauf, dass das jetzige Konzept des stadteinwärts fahrenden Verkehrs sich nicht bewährt und zusätzlichen Verkehr an den problematischen Einmündungen an der Jeetzeallee verursacht hat. Die Umsetzung des Vorschlages würde bedeuten, dass die Verkehrsregelung ein zweites Mal geändert werden würde und in einigen Jahren nach der Umgestaltung des Schulzentrums wahrscheinlich nochmal. Er schlägt vor, den eingebrachten Vorschlag durch das Ing.-büro Schubert begutachten zu lassen.

 

Rh Schulz sieht in dem Vorschlag eine pragmatische Lösung, die sich auch in eine endgültige Lösung nach der Umgestaltung des Schulzentrums integrieren lassen kann und befürwortet eine Prüfung durch das Ing.-büro Schubert.

 

Rh Dr. Lange und Rh Schmidtke befürworten den Vorschlag und sprechen sich gegen eine nochmalige Zwischenlösung durch Beendigung des jetzigen Verkehrsversuchs aus.

 

Herr Hesebeck weist darauf hin, dass eine Umgestaltung der Riemannstraße nicht vor der anstehenden Sanierung der Jeetzelallee möglich sein wird.

 

Nach Beendigung der Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

1.       Die Riemannstraße wird bis zur Umsetzung des Verkehrskonzeptes für den Schulstandort Dannenberg in beiden Richtungen für den KFZ-Verkehr bis 3,5t geöffnet.

2.       Folgende bauliche Änderungen werden vorgenommen:
- Die auf einer Länge von 150m vorhandene Fahrbahnverengung wird teilweise zurückgebaut.
- Der Rückbau erfolgt im mittleren Abschnitt der Einengung von Station 50 (hinter der bestehenden Schwelle aus Blickrichtung Umgehungsstraße) bis 100 (direkt hinter der ungenutzten Auffahrt zum Schulparkplatz) auf einer Länge von 50 m.
- Die Bäume im rückzubauenden Bereich werden gefällt (2 St.), Bordanlage und Grünstreifen werden zurückgebaut.
- Der vorhandene Gehweg wird mit einem neuen Hochbord gegen die Straße gesichert, die Fahrbahnverbreiterung wird mit einem Unterbau aus Mineralgemisch und 12 cm Tragdeckschicht aus Asphalt befestigt. Die Entwässerung der Fahrbahn ist vor Ort zu prüfen, ggf. sind hier Änderungen vorzunehmen.
- Nach Umsetzung der Maßnahme ergibt sich für den Bereich eine Fahrbahnbreite von ca. 6,50 m, welche problemlos Begegnungsverkehr zulässt.
- Bepflanzungen, welche in dem betreffenden Bereich die Sicht für Rad- und KFZ-Verkehr behindern, sind zurückzuschneiden.

3.       Nach Umsetzung der o.g. Maßnahme ist die Verkehrsführung wie folgt auszugestalten:
- Um einen Rückstau in den Lindenweg zu verhindern ist der stadtauswärts fließende Verkehr im Bereich der dann vorhandenen 2 Fahrbahnverengungen von je 50 m Länge vorfahrtsberechtigt.
- Für den gesamten Bereich von der Abzweigung Querdeich bis zum Lindenweg gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h.
Sollte sich nach Umsetzung der Maßnahme zeigen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht wirksam ist, ist im Einmündungsbereich der Einengung aus Richtung Lindenweg eine zusätzliche Schwelle anzuordnen.

4.       Das Planungskonzept ist kurzfristig durch das Ing.-Büro Schubert begutachten zu lassen.