Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

1.            Zustimmung zur Erstellung des integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEK)

 

Die Gemeinde Göhrde sieht die im Konzept erarbeiteten und empfohlenen Ziele und Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge als eine wichtige Grundlage für die strukturierte Weiterentwicklung der öffentlichen und privaten Infrastruktur im Gemeinde- und Samtgemeindegebiet an. Der Rat der Gemeinde Göhrde nimmt das „Interkommunalen und überörtlich verbindlich abgestimmte integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge“ (IEK) einschließlich der Kostenübersicht gem. § 149 BauGB in seiner Endfassung zustimmend zur Kenntnis.

2.            Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen

 

Die Gemeinde Göhrde beabsichtigt, die in dem Konzept dargestellten investiven Erneuerungsmaßnahmen als Teil der Gesamtmaßnahme durchzuführen, sofern diese im Gemeindegebiet der Gemeinde Göhrde verortet sind.

Die Gemeinde wird nach etwaiger Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm einen gesonderten Beschluss über die räumliche Abgrenzung (mit entsprechender Angabe der Hektargröße) fassen.

Die Gemeinde erklärt die Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der in der Kostenübersicht aufgeführten städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen aufzubringen, sofern diese im Gemeindegebiet der Gemeinde Göhrde liegt.

 

Das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept der Samtgemeinde Elbtalaue in seiner Endfassung finden Sie unter:

www.elbtalaue.de/iek

Fachdienstleiter Uwe Donnerstag stellt den Sachverhalt vor.

Er weist insbesondere auf die Besonderheit des Konzeptes hin, deren Erstellung als Teil der Städtebauförderung förderungsfähig ist und aus der Beteiligung der Öffentlichkeit also den Bürgerinnen und Bürgern heraus entstanden ist.

 

Er blickt kurz zurück auf die Historie.

So hat der Rat der Gemeinde Göhrde bereits im Jahre 2013 die Aufnahme in das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ beschlossen und im April 2014 hat es hierzu eine Auftaktveranstaltung seitens der Samtgemeinde Elbtalaue gegeben.

Hier ist die Steuerungsgruppe gebildet worden, aus der wiederum sich die Expertenworkshops zu den unterschiedlichen Handlungsfeldern zusammengefunden haben.

Das Ergebnis ist das Konzept, welches über den angegebenen Link zu finden ist.

Dieses Konzept ist am 04.05.2017 der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Das Besondere an diesem Konzept sind die Fördersummen. Diese bestehen zu 1/3 aus Mitteln des Bundes, zu 1/3 aus Mitteln des Landes und 1/3 sind durch die jeweilige Kommune in Eigenleistung zu erbringen. Desweiteren ist es als ungewöhnlich zu betrachten, dass es in diesem Fall nicht nur um Fördermöglichkeiten gehe, sondern auch um die Entwicklung von Erhebungen und Perspektiven mit im Fokus stehen, die aus der Bevölkerung/Öffentlichkeit heraus mit entwickelt wurden.

Das Landleben soll wieder schmackhaft gemacht werden, neue Blickrichtungen entstehen.

Der nun zu fassende Beschluss schafft die Grundlage zur Förderung der einzelnen, in den Gemeinden vorgesehenen Maßnahmen.

 

 

Die Gemeinde Göhrde hat 1 Maßnahme angemeldet:

Den Bewegungsraum im Kindergarten „Göhrder Wichtel“ mit rd. 400.000,- Euro Kostenvolumen.

 

Herr Donnerstag erläutert das weitere Procedere:

Das Land sammelt derzeit die eingehenden Konzeptanmeldungen, im Herbst 2017 werden dann alle Maßnahmen begutachtet. Eine Mitteilung über die Annahme ist für April 2018 vorgesehen.

Die Detailplanung kann im positiven Fall ab Sommer 2018 beginnen, die Samtgemeinde begleitet die Ausschreibungen und schaut mit den Gemeinden auf die finanzielle Realisierbarkeit.

Mit der konkreten Umsetzung der Maßnahme ist somit erst im Jahre 2019 zu rechnen.

 

Auf Nachfrage erläutert Herr Donnerstag, dass aus dem aktuell zu fassenden Beschluss keine Verpflichtung zur Umsetzung abzuleiten ist.

Darüber folgt ein Einzelbeschluss unter Angabe der Detailplanungen und Gesamtkosten, sollte sich nach der Kostenermittlung herausstellen, dass der Eigenanteil für die Gemeinde Göhrde zu groß ausfallen würde, kann die Durchführung der Maßnahme vom Rat abgelehnt werden.

Für die Umsetzung jeder Einzelmaßnahme ist ein separater Rastbeschluss der jeweiligen Gemeinde erforderlich, betont Herr Donnerstag abschließend.

 

Stellv. Bgm Goebel beantragt eine Abstimmung nach Vorlage.

 

Der Rat fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Göhrde stimmt dem Interkommunalen abgestimmten integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge (IEK) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ der Samtgemeinde Elbtalaue zu.