Sitzung: 12.07.2017 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0288/2017
Sachverhalt:
1. Zustimmung zur
Erstellung des integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEK)
Die Gemeinde Göhrde
sieht die im Konzept erarbeiteten und empfohlenen Ziele und Maßnahmen zur
Sicherung der Daseinsvorsorge als eine wichtige Grundlage für die strukturierte
Weiterentwicklung der öffentlichen und privaten Infrastruktur im Gemeinde- und
Samtgemeindegebiet an. Der Rat der Gemeinde Göhrde nimmt das „Interkommunalen
und überörtlich verbindlich abgestimmte integrierte Entwicklungs- und
Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der
Daseinsvorsorge“ (IEK) einschließlich der Kostenübersicht gem. § 149 BauGB in
seiner Endfassung zustimmend zur Kenntnis.
2. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen
Die Gemeinde
Göhrde beabsichtigt, die in dem Konzept dargestellten investiven
Erneuerungsmaßnahmen als Teil der Gesamtmaßnahme durchzuführen, sofern diese im
Gemeindegebiet der Gemeinde Göhrde verortet sind.
Die Gemeinde wird
nach etwaiger Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm einen gesonderten
Beschluss über die räumliche Abgrenzung (mit entsprechender Angabe der
Hektargröße) fassen.
Die Gemeinde erklärt
die Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel nicht
gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der in der Kostenübersicht
aufgeführten städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen aufzubringen, sofern diese im
Gemeindegebiet der Gemeinde Göhrde liegt.
Das Integrierte
Entwicklungs- und Handlungskonzept der Samtgemeinde Elbtalaue in seiner
Endfassung finden Sie unter:
Fachdienstleiter
Uwe Donnerstag stellt den Sachverhalt vor.
Er
weist insbesondere auf die Besonderheit des Konzeptes hin, deren Erstellung als
Teil der Städtebauförderung förderungsfähig ist und aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit also den Bürgerinnen und Bürgern heraus entstanden ist.
Er
blickt kurz zurück auf die Historie.
So hat
der Rat der Gemeinde Göhrde bereits im Jahre 2013 die Aufnahme in das Programm
„Kleinere Städte und Gemeinden“ beschlossen und im April 2014 hat es hierzu
eine Auftaktveranstaltung seitens der Samtgemeinde Elbtalaue gegeben.
Hier
ist die Steuerungsgruppe gebildet worden, aus der wiederum sich die
Expertenworkshops zu den unterschiedlichen Handlungsfeldern zusammengefunden
haben.
Das
Ergebnis ist das Konzept, welches über den angegebenen Link zu finden ist.
Dieses
Konzept ist am 04.05.2017 der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Das Besondere
an diesem Konzept sind die Fördersummen. Diese bestehen zu 1/3 aus Mitteln des
Bundes, zu 1/3 aus Mitteln des Landes und 1/3 sind durch die jeweilige Kommune
in Eigenleistung zu erbringen. Desweiteren ist es als ungewöhnlich zu
betrachten, dass es in diesem Fall nicht nur um Fördermöglichkeiten gehe,
sondern auch um die Entwicklung von Erhebungen und Perspektiven mit im Fokus
stehen, die aus der Bevölkerung/Öffentlichkeit heraus mit entwickelt wurden.
Das
Landleben soll wieder schmackhaft gemacht werden, neue Blickrichtungen
entstehen.
Der nun
zu fassende Beschluss schafft die Grundlage zur Förderung der einzelnen, in den
Gemeinden vorgesehenen Maßnahmen.
Die
Gemeinde Göhrde hat 1 Maßnahme angemeldet:
Den
Bewegungsraum im Kindergarten „Göhrder Wichtel“ mit rd. 400.000,- Euro
Kostenvolumen.
Herr
Donnerstag erläutert das weitere Procedere:
Das
Land sammelt derzeit die eingehenden Konzeptanmeldungen, im Herbst 2017 werden dann
alle Maßnahmen begutachtet. Eine Mitteilung über die Annahme ist für April 2018
vorgesehen.
Die
Detailplanung kann im positiven Fall ab Sommer 2018 beginnen, die Samtgemeinde
begleitet die Ausschreibungen und schaut mit den Gemeinden auf die finanzielle
Realisierbarkeit.
Mit der
konkreten Umsetzung der Maßnahme ist somit erst im Jahre 2019 zu rechnen.
Auf
Nachfrage erläutert Herr Donnerstag, dass aus dem aktuell zu fassenden
Beschluss keine Verpflichtung zur Umsetzung abzuleiten ist.
Darüber
folgt ein Einzelbeschluss unter Angabe der Detailplanungen und Gesamtkosten,
sollte sich nach der Kostenermittlung herausstellen, dass der Eigenanteil für
die Gemeinde Göhrde zu groß ausfallen würde, kann die Durchführung der Maßnahme
vom Rat abgelehnt werden.
Für die
Umsetzung jeder Einzelmaßnahme ist ein separater Rastbeschluss der jeweiligen
Gemeinde erforderlich, betont Herr Donnerstag abschließend.
Stellv.
Bgm Goebel beantragt eine Abstimmung nach Vorlage.
Der Rat
fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Göhrde stimmt dem Interkommunalen abgestimmten integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge (IEK) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ der Samtgemeinde Elbtalaue zu.