Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Gem. § 69 NKomVG haben sich Räte eine Geschäftsordnung zu geben. Diese soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverhalten enthalten. Die Geschäftsordnung gilt jeweils für die Wahlperiode.

 

Zur Aufrechterhaltung des Geschäftsgangs hat der Rat der Gemeinde Jameln in seiner konstituierenden Sitzung beschlossen, dass die bisherige Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Jameln vom 14.12.2011 weiterhin, bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung, gültig ist.

 

Nunmehr wurde der Entwurf einer Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Jameln erarbeitet. Die Regelungen der bisherigen Geschäftsordnung wurden rechtlich überprüft und ggf. angepasst, erweitert oder gestrichen.

 

Die Änderungsvorschläge lagen dem Rat anhand einer Synopse zwischen der Geschäftsordnung vom 14.12.2011 und dem Entwurf der neuen Geschäftsordnung vor.

Die neue Geschäftsordnung wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.


Beschluss:

Die Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Jameln wird beschlossen.