Sitzung: 15.06.2017 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 11/0138/2017
Sachverhalt:
Gem. § 69 NKomVG
haben sich Räte eine Geschäftsordnung zu geben. Diese soll insbesondere
Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das
Abstimmungsverhalten enthalten. Die Geschäftsordnung gilt jeweils für die
Wahlperiode.
Zur
Aufrechterhaltung des Geschäftsgangs hat der Rat der Gemeinde Jameln in seiner
konstituierenden Sitzung beschlossen, dass die bisherige Geschäftsordnung des
Rates der Gemeinde Jameln vom 14.12.2011 weiterhin, bis zum Erlass einer neuen
Geschäftsordnung, gültig ist.
Nunmehr wurde der
Entwurf einer Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Jameln erarbeitet. Die
Regelungen der bisherigen Geschäftsordnung wurden rechtlich überprüft und ggf.
angepasst, erweitert oder gestrichen.
Die
Änderungsvorschläge lagen dem Rat anhand einer Synopse zwischen der
Geschäftsordnung vom 14.12.2011 und dem Entwurf der neuen Geschäftsordnung vor.
Die neue Geschäftsordnung wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Beschluss:
Die Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Jameln wird beschlossen.