Bgm Deegen berichtet, dass ein Anwohner eine Grundstücksanfrage gestellt hat. Er besitzt bereits ein Grundstück, dieses ist allerdings falsch eingezäunt gewesen. Dadurch ist das betreffenden Gemeindegrundstück schon bewirtschaftet worden. Es handelt sich um eine schmalen Streifen an der Grundstücksgrenze. Um keinen Rückbau vornehmen zu müssen, würde er den betreffenden Grundstücksanteil gerne kaufen. Er ist bereit, die Kosten des Verfahrens in Gänze zu tragen.

Es herrscht Einigkeit, einen Grundstücksverkauf vorzunehmen.