Sitzung: 24.04.2017 Rat der Gemeinde Langendorf
Bgm Deegen berichtet, der
Landkreis habe schriftlich aufgefordert, die auf Gemeindegrund am Kindergarten
stehenden Bauwagen/Wohnwagen zu entfernen. Bei dem Grundstück handelt es sich
um den Gebietsteil B, in dem das Abstellen solcher Fahrzeuge unzulässig ist. Da
die Fahrzeuge nicht bewegt werden und dort fest installiert sind, müssen
hierfür Baugenehmigungen beantragt werden. Die Kosten liegen bei ca. 150 € je
Bauantrag. Der jetzige Betreiber des Kindergartens, die Perspektive GmbH wäre
bereit, diese Kosten zu tragen, ist aber verunsichert was das weitere Verfahren
betrifft. Möglicherweisen gehen die Forderungen des Landkreises dann weiter,
wenn es Nutzungen durch Kinder geben soll (Hygienevorschriften,
Sicherheitsvorschriften… etc.)
Derzeit hat der Landkreis
auf Anfrage Aufschub in dieser Angelegenheit gewährt. Bis Juli 2018 muss die
Angelegenheit geklärt werden. Im Zweifel müssen die Wagen abgebaut und entfernt
werden.