Sitzung: 04.05.2017 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 31/0255/2017
Sachverhalt:
Die seit einigen
Jahren stagnierenden Grundstücksverkäufe in den Baugebieten der
Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Elbtalaue haben in der jüngsten
Vergangenheit zugenommen, was sicherlich auch den zurzeit günstigen Zinsen
liegt. Der Trend scheint sich fortzusetzen.
Anmerkung des Fachdienstes Haushalt zur
Kaufpreisfindung/-gestaltung:
Zurzeit steht das Baugebiet Stüden mit einem Wert von 12,96 €
pro m² in der Bilanz der Gemeinde. Bei einem aktuellen Verkaufspreis von 18,50
€ und einem durchschnittlichen Beitragssatz von 6,76 € pro m² Grundstücksfläche
errechnet sich somit ein durchschnittlicher, ergebniswirksamer Verkaufsverlust von 1,22 € pro
m². Eine Absenkung des Kaufpreises würde diesen Verlust dementsprechend erhöhen
und stünde in Widerspruch zu § 125 Abs. 2 NKomVG ("Vermögensgegenstände
dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden."). Die
Liquiditätslage der Gemeinde ist momentan und auch in absehbarer Zeit
hinreichend sichergestellt (vgl. Haushaltsplan S. 15).
Aus finanzieller Sicht gibt es somit keinen Grund, Anreize zu
schaffen, über einen gesenkten Verkaufspreis mehr Grundstücke veräußern zu
wollen.
Aus Sicht der Kämmerei sollte vielmehr über eine Anhebung des
Kaufpreises auf 19,75 €/m² (12,96 € Bodenwert + 6,76 € Erschließungsbeitrag =
19,72 €, gerundet = 19,75 €) nachgedacht werden. Anders als in den
Nachbargemeinden ist das Baugebiet an die zentrale Schmutzwasserkanalisation
angeschlossen und der Kanalbaubeitrag bereits im Bodenwertanteil des
Kaufpreises enthalten. Der hierdurch eintretende finanzielle Vorteil für den
Käufer bewegt sich im Vergleich zu dezentral über Kleinkläranlagen zu
entsorgenden Grundstücken im Bereich von 5 - 6 € pro m².
Bgm Ringel gibt ergänzende Erläuterungen. Der Käufer hat um
einen Preisnachlass gebeten, da er der erste Käufer in diesem Bereich ist.
Die Ratsmitglieder sind sich einig, dass kein Grund für einen
Preisnachlass vorliegt.
Der Rat der Gmeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Die zwei Grundstücke,
die in der Anlage der Vorlage mit den Nummern 7 und 10 dargestellt sind, werden
an einen Bauwilligen verkauft. Die Grundstücke werden anschließend
verschmolzen. Es muss lediglich ein Wohnhaus errichtet werden um die
Bebauungsverpflichtung zu erfüllen.
Der Kaufpreis
beträgt 18,50 € je m², bei einer Fläche von insgesamt 1.818 m² also 33.633,00
€.
Dem Wunsch des
Käufers, den Kaufpreis auf 15,00 € zu senken, wird nicht entsprochen.