Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Nein: 10

Sachverhalt:

Die Stromlieferverträge (LOS 1: Abnahmestellen ohne Leistungsmessung und LOS 2: Abnahmestellen Straßenbeleuchtung) laufen am 31.12.2017 aus. Aus diesem Grund ist eine erneute Ausschreibung erforderlich.

2014 fand die letzte Ausschreibung statt. Die Gemeinde Gusborn hatte damals entschieden, nicht an der gemeinsamen Ausschreibung der Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden teilzunehmen.

Die Gemeinde Gusborn benötigt für 1 Gebäude und für 8 Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen Strom.

Derzeit liefert die EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH den Strom. Die Aufwendungen betrugen für das Gebäude in 2015 und 2016 zusammen 1.134,01 Euro und für die Straßenbeleuchtung 6.186,72 Euro.

Sollte sich die Gemeinde Gusborn sich für eine eigene Ausschreibung entscheiden, berechtigt die Auftragssumme sie, die Stromlieferung freihändig zu vergeben. Das bedeutet, dass Angebote von mindestens drei Anbietern einholt werden müssen. Dieses Verfahren könnte jedoch unter Umständen dazu führen, dass der Strompreis höher liegt als bei einer gemeinsamen Ausschreibung.

Bei der letzten Ausschreibung lag der für den Strom der Straßenbeleuchtung erzielte Preis bei der Gemeinde Gusborn um 0,71 Ct/kWh höher als bei den Gemeinden, die sich an der gemeinsamen Ausschreibung beteiligt hatten. Das bedeutet, dass die Gemeinde Gusborn für die Jahre 2015 und 2016 einen Mehraufwand in Höhe von 173,45 Euro hatten. Bis zum Ende der Vertragslaufzeit erhöht sich dieser Betrag auf ca. 250,00 Euro. Der Kostenanteil für die gemeinsame Ausschreibung hätte bei ca. 170,00 Euro gelegen.

Auch in diesem Jahr ist eine gemeinsame Ausschreibung geplant. Die Aufteilung erfolgt wieder in zwei Lose. Die Laufzeit der Verträge soll zwei Jahre betragen. Ausgeschrieben wird die Lieferung von Öko-Strom. Die Durchführung der Ausschreibung soll vergeben werden. Angebote werden derzeit eingeholt. Die Kosten für die Durchführung der Ausschreibung werden auf die teilnehmenden Gemeinden entsprechend der Anzahl der Abnahmestellen umgelegt. Dieses Verfahren wurde 2014 auch seitens der Kommunalaufsicht aus haushaltsrechtlichen Grundsätzen bestätigt. Aus diesem Grund wurde von dieser Seite empfohlen, künftig entsprechend zu vorzugehen.

Da die gemeinsame Ausschreibung eine Kostenersparnis für die Gemeinde Gusborn ergeben hätte, wird seitens der Verwaltung empfohlen, sich dieser anzuschließen.

 

 

Bgm Ringel gibt ergänzende Erläuterungen. Er teilt mit, dass sich die Gemeinde Karwitz nicht an der gemeinsamen Ausschreibung beteiligt.

 

Rh Deward und Rf Geuder sprechen sich gegen die gemeinsame Ausschreibung aus.

Die Gemeinde Gusborn solle selbst entscheiden und hiesige Unternehmen beauftragen.

 

Rh Struck ergänzt, dass sich alle Ratsmitglieder bei der letzten Ausschreibung einig waren, sich nicht an der gemeinsamen Ausschreibung zu beteiligen, um die örtlichen Anbieter zu unterstützen. Diese Gründe lägen auch jetzt vor.

 

Rh Beckmann fragt, warum der Beschlussvorschlag der Samtgemeinde auf die Tagesordnung des Rates der Gemeinde Gusborn gesetzt wird.

Bgm Ringel erläutert, dass alle Mitgliedsgemeinden gefragt werden. Die Verwaltung der Samtgemeinde muss dieses allen Gemeinden mitteilen, wenn der bisherige Ausschreibungszeitraum abgelaufen ist. Die Gemeinde Gusborn kann selbst entscheiden, ob sie sich anschließt oder nicht. Sie kann selbst eine beschränkte Ausschreibung durchführen.

 

Es entsteht die einheitliche Meinung unter den Ratsmitgliedern, sich nicht der gemeinsamen Ausschreibung anzuschließen.

 

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird daher abgelehnt.

 


Beschluss:

Die Gemeinde Gusborn schließt sich der gemeinsamen Ausschreibung der Samtgemeinde und der Mitgliedsgemeinden für die Lieferung von Ökostrom an.

Mit dem günstigsten Anbieter wird ein Dienstleistungsvertrag für die Erstellung und Auswertung der Stromausschreibung abgeschlossen.