Sitzung: 04.05.2017 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Nein: 10
Vorlage: 31/0216/2017
Sachverhalt:
Die
Stromlieferverträge (LOS 1: Abnahmestellen ohne Leistungsmessung und LOS 2:
Abnahmestellen Straßenbeleuchtung) laufen am 31.12.2017 aus. Aus diesem Grund
ist eine erneute Ausschreibung erforderlich.
2014 fand die
letzte Ausschreibung statt. Die Gemeinde Gusborn hatte damals entschieden,
nicht an der gemeinsamen Ausschreibung der Samtgemeinde und ihrer
Mitgliedsgemeinden teilzunehmen.
Die Gemeinde
Gusborn benötigt für 1 Gebäude und für 8 Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
Strom.
Derzeit liefert die
EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH den Strom. Die Aufwendungen betrugen für
das Gebäude in 2015 und 2016 zusammen 1.134,01 Euro und für die
Straßenbeleuchtung 6.186,72 Euro.
Sollte sich die
Gemeinde Gusborn sich für eine eigene Ausschreibung entscheiden, berechtigt die
Auftragssumme sie, die Stromlieferung freihändig zu vergeben. Das bedeutet,
dass Angebote von mindestens drei Anbietern einholt werden müssen. Dieses
Verfahren könnte jedoch unter Umständen dazu führen, dass der Strompreis höher
liegt als bei einer gemeinsamen Ausschreibung.
Bei der letzten
Ausschreibung lag der für den Strom der Straßenbeleuchtung erzielte Preis bei
der Gemeinde Gusborn um 0,71 Ct/kWh höher als bei den Gemeinden, die sich an
der gemeinsamen Ausschreibung beteiligt hatten. Das bedeutet, dass die Gemeinde
Gusborn für die Jahre 2015 und 2016 einen Mehraufwand in Höhe von 173,45 Euro
hatten. Bis zum Ende der Vertragslaufzeit erhöht sich dieser Betrag auf ca.
250,00 Euro. Der Kostenanteil für die gemeinsame Ausschreibung hätte bei ca.
170,00 Euro gelegen.
Auch in diesem Jahr
ist eine gemeinsame Ausschreibung geplant. Die Aufteilung erfolgt wieder in
zwei Lose. Die Laufzeit der Verträge soll zwei Jahre betragen. Ausgeschrieben
wird die Lieferung von Öko-Strom. Die Durchführung der Ausschreibung soll
vergeben werden. Angebote werden derzeit eingeholt. Die Kosten für die
Durchführung der Ausschreibung werden auf die teilnehmenden Gemeinden
entsprechend der Anzahl der Abnahmestellen umgelegt. Dieses Verfahren wurde
2014 auch seitens der Kommunalaufsicht aus haushaltsrechtlichen Grundsätzen
bestätigt. Aus diesem Grund wurde von dieser Seite empfohlen, künftig
entsprechend zu vorzugehen.
Da die gemeinsame
Ausschreibung eine Kostenersparnis für die Gemeinde Gusborn ergeben hätte, wird
seitens der Verwaltung empfohlen, sich dieser anzuschließen.
Bgm Ringel gibt
ergänzende Erläuterungen. Er teilt mit, dass sich die Gemeinde Karwitz nicht an
der gemeinsamen Ausschreibung beteiligt.
Rh Deward und Rf
Geuder sprechen sich gegen die gemeinsame Ausschreibung aus.
Die Gemeinde
Gusborn solle selbst entscheiden und hiesige Unternehmen beauftragen.
Rh Struck ergänzt,
dass sich alle Ratsmitglieder bei der letzten Ausschreibung einig waren, sich
nicht an der gemeinsamen Ausschreibung zu beteiligen, um die örtlichen Anbieter
zu unterstützen. Diese Gründe lägen auch jetzt vor.
Rh Beckmann fragt,
warum der Beschlussvorschlag der Samtgemeinde auf die Tagesordnung des Rates
der Gemeinde Gusborn gesetzt wird.
Bgm Ringel
erläutert, dass alle Mitgliedsgemeinden gefragt werden. Die Verwaltung der
Samtgemeinde muss dieses allen Gemeinden mitteilen, wenn der bisherige
Ausschreibungszeitraum abgelaufen ist. Die Gemeinde Gusborn kann selbst
entscheiden, ob sie sich anschließt oder nicht. Sie kann selbst eine
beschränkte Ausschreibung durchführen.
Es entsteht die
einheitliche Meinung unter den Ratsmitgliedern, sich nicht der
gemeinsamen Ausschreibung anzuschließen.
Der Beschlussvorschlag
der Verwaltung wird daher abgelehnt.
Beschluss:
Die Gemeinde
Gusborn schließt sich der gemeinsamen Ausschreibung der Samtgemeinde und der
Mitgliedsgemeinden für die Lieferung von Ökostrom an.
Mit dem günstigsten
Anbieter wird ein Dienstleistungsvertrag für die Erstellung und Auswertung der
Stromausschreibung abgeschlossen.