Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Sachverhalt:

 

In den 70er Jahren wurde auf dem Grundstück ein Schießstand errichtet. Es erfolgte eine Bezuschussung durch die damalige Samtgemeinde Dannenberg (Elbe). Damals wurde ein Vertrag zwischen der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) und dem SSV sowie der Gemeinde geschlossen, der derVorlage als Information beigelegt ist. Der Vertrag legte unter anderem die Bedingungen für die Bezuschussung fest.

Anschließend sollte ein Vertrag zwischen der Gemeinde und dem SSV geschlossen werden, was bisher nur mündlich erfolgte.

Es fand ein Gespräch zwischen den Parteien statt, dessen Ergebnis in der jetzt angehängten Vereinbarung schriftlich festgehalten wurde.

 

Dieser TOP wurde in der letzten Sitzung des Rates der Gemeinde Gusborn vertagt.

 

Zur heutigen Sitzung trägt Herr Zuther vom Fachdienst 31 Ergänzungen vor.

Diskussionswürdig war die Zuständigkeit/ Verantwortlichkeit der Gemeinde und des SSV Quickborn beispielsweise in Sachen Winterdienst, Mähen, Verkehrssicherungspflicht usw. für diese Fläche.

Diese Dinge sind im Abschnitt „Haftung“ aufgeführt. Das heisst, dass die jeweiligen Nutzer verantwortlich sind. Bei Nutzung durch Dritte ist das ebenso eingearbeitet.

Die Nutzungen können durch die Gemeinde mündlich geregelt werden, d. h. es wird entschieden, wer nutzen darf und wer nicht.

 

Eine weitere Frage war, ob die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Gusborn und der Samtgemeinde bestehen bleibt.  Diese Vereinbarung wurde 1977 getroffen. Der Zweck war seinerzeit, dass die Freiwillige Feuerwehr auf dieser Fläche Veranstaltungen durchführen darf. Diese ist auch als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen und soll so bestehen bleiben.  Es ist nur ein Hinweis in der zu schließenden Nutzungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem SSV.

 

Rh Beckmann fragt hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht, wer den Winterdienst vor dem Grundstück durchzuführen hat. Herr Zuther erläutert, dass das in der Verantwortung des Grundstückseigentümers liegt, es sei denn, er befreit sich davon und überträgt es beispielsweise auf einen Pächter oder dergleichen.

Bisher hat es keine Streitigkeiten oder dergleichen gegeben. Der SSV hat lediglich jetzt darum gebeten, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.

 

Ergänzend zum Umfang der Nutzung schlägt Herr Zuther eine Änderung zum bisherigen Entwurf vor, diese ist in der dem Protokoll als Anlage beigefügten Ausfertigung eingearbeitet (Option für die Verlängerung).

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 


Beschluss:

 

Mit dem Sportschützenverein (SSV) Quickborn wir die in der Anlage I beigefügte Nutzungsvereinbarung geschlossen.