Sitzung: 04.05.2017 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 31/0123/2017
Sachverhalt:
In den 70er Jahren
wurde auf dem Grundstück ein Schießstand errichtet. Es erfolgte eine
Bezuschussung durch die damalige Samtgemeinde Dannenberg (Elbe). Damals wurde
ein Vertrag zwischen der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) und dem SSV sowie der
Gemeinde geschlossen, der derVorlage als Information beigelegt ist. Der Vertrag
legte unter anderem die Bedingungen für die Bezuschussung fest.
Anschließend sollte
ein Vertrag zwischen der Gemeinde und dem SSV geschlossen werden, was bisher
nur mündlich erfolgte.
Es fand ein
Gespräch zwischen den Parteien statt, dessen Ergebnis in der jetzt angehängten
Vereinbarung schriftlich festgehalten wurde.
Dieser TOP wurde in
der letzten Sitzung des Rates der Gemeinde Gusborn vertagt.
Zur heutigen
Sitzung trägt Herr Zuther vom Fachdienst 31 Ergänzungen vor.
Diskussionswürdig
war die Zuständigkeit/ Verantwortlichkeit der Gemeinde und des SSV Quickborn
beispielsweise in Sachen Winterdienst, Mähen, Verkehrssicherungspflicht usw.
für diese Fläche.
Diese Dinge sind im
Abschnitt „Haftung“ aufgeführt. Das heisst, dass die jeweiligen Nutzer
verantwortlich sind. Bei Nutzung durch Dritte ist das ebenso eingearbeitet.
Die Nutzungen
können durch die Gemeinde mündlich geregelt werden, d. h. es wird entschieden,
wer nutzen darf und wer nicht.
Eine weitere Frage
war, ob die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Gusborn und der Samtgemeinde
bestehen bleibt. Diese Vereinbarung
wurde 1977 getroffen. Der Zweck war seinerzeit, dass die Freiwillige Feuerwehr
auf dieser Fläche Veranstaltungen durchführen darf. Diese ist auch als
Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen und soll so bestehen bleiben. Es ist nur ein Hinweis in der zu schließenden
Nutzungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem SSV.
Rh Beckmann fragt
hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht, wer den Winterdienst vor dem
Grundstück durchzuführen hat. Herr Zuther erläutert, dass das in der
Verantwortung des Grundstückseigentümers liegt, es sei denn, er befreit sich
davon und überträgt es beispielsweise auf einen Pächter oder dergleichen.
Bisher hat es keine
Streitigkeiten oder dergleichen gegeben. Der SSV hat lediglich jetzt darum
gebeten, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
Ergänzend zum
Umfang der Nutzung schlägt Herr Zuther eine Änderung zum bisherigen Entwurf
vor, diese ist in der dem Protokoll als Anlage beigefügten Ausfertigung
eingearbeitet (Option für die Verlängerung).
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Mit dem
Sportschützenverein (SSV) Quickborn wir die in der Anlage I beigefügte
Nutzungsvereinbarung geschlossen.