Sitzung: 27.04.2017 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 40/0134/2017
Sachbearbeiter Schwarzer erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.
Es ist vorgesehen,
einen Feuerwehrbedarfsplan erstellen zu lassen. Hierüber wurde bereits im
Brandschutzausschuss sowie in den weiterführenden politischen Gremien im
Haushaltsjahr 2016 beraten. Entsprechende Finanzmittel wurden im Haushaltsplan
2017 zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der
freihändigen Vergabe wurden folgende drei Angebote eingeholt:
- Büro
Forplan Dr. Schmiedel, Bonn, zum Angebotspreis von 25.000,00 € netto
- Büro
Luelf und Rinke, Kaarst, zum Angebotspreis von 19.706,40 € brutto
- Büro
M. Fennen, Saterland, zum Angebotspreis von 16.853,38 € brutto.
Das Büro M. Fennen
hat somit das günstigste Angebot eingereicht. Das M. Büro Fennen hat bereits
den Feuerwehrbedarfsplan für die Samtgemeinde Aue, Landkreis Uelzen, erstellt.
Herr Kunitz, Ordnungsamtsleiter der Samtgemeinde Aue teilte auf Nachfrage mit,
dass sie mit den Arbeiten sehr zufrieden waren. Das Büro M. Fennen wurde
inzwischen auch von der Samtgemeinde Bevensen- Ebstorf mit der Erstellung eines
Feuerwehrbedarfsplans beauftragt. Auch hier konnte auf Ebene der
Gemeindebrandmeister eine positive Resonanz in Erfahrung gebracht werden.
Inhaltlich
behandelt das Büro M. Fennen bei der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans
folgenden Punkte:
- Allgemeiner
Teil
- Rechtliche
Grundlagen
- Aufgaben
der Feuerwehr
- Gefährdungspotential
der Samtgemeinde:
(Topographie, Struktur, Gebäude und deren Nutzung, Großveranstaltungen, Verkehrswege, Kurzbeschreibung der Feuerwehr, Einsatzstatistik der Feuerwehr, Löschwasserversorgung) - Risikoanalyse/Gefährdungspotential des
Samtgemeindegebietes
- Kritischer
Wohnungsbrand
- Schutzzielbeschreibung
- Schutzzielfestlegung
- Sollstruktur
(Personal, Technik, Standorte, Organisation, Löschmitteloptionen)
- Soll-Ist-Vergleich
- Feuerwehrhaus
- Maßnahmenpaket
- Zusammenfassung
Ergänzend erläutert
SgBgm Meyer, dass ein Feuerwehrbedarfsplan einen konkreten Maßnahmenkatalog
enthält und vorhandene Mängel aufzeigt. GemBM ergänzt, dass die
Leistungsfähigkeit einer jeden Ortsfeuerwehr überprüft wird.
Rf Neumann
erläutert, dass ein Feuerwehrbedarfsplan Ihrer Meinung nach zwingend
erforderlich ist. Unter TOP 4 hat der Brandschutzausschuss soeben den Um- bzw.
Erweiterungsbau des Feuerwehrhauses in Splietau empfohlen. Möglicherweise sagt
der Feuerwehrbedarfsplan aber aus, dass das Vorhalten einer Ortsfeuerwehr in
Splietau (Unmittelbare Nähe zur Schwerpunktfeuerwehr Dannenberg und der
Stützpunktfeuerwehr Gusborn) nicht erforderlich ist. Sie erkundigt sich wie mit
beschriebenen Szenario umgegangen werden sollte.
GemBM Meyer teilt
mit, dass die Ortsfeuerwehr Splietau für sein Empfinden, nicht zuletzt auch
aufgrund der übertragenen Sonderaufgaben, unverzichtbar ist. Neben
vorbildlicher Arbeit in der Einsatzabteilung kann auch eine ausgezeichnete
Jugend- und Nachwuchsarbeit vorgewiesen werden. Für die Ortsfeuerwehr Splietau
ist die Leistungsfähigkeit, seiner Auffassung nach, voll gegeben. Seine
Anforderungen werden übertroffen. Das Ergebnis des Feuerwehrbedarfsplanes und
der daraus resultierende Maßnahmenkatalog müsse in Zusammenarbeit zwischen
Politik, Verwaltung und Feuerwehr analysiert und, unabhängig vom Ergebnis,
umgesetzt werden.
Rh Beutler macht
deutlich, dass nach seiner Meinung nach ein großer Teil der Ortsfeuerwehren
nach Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes Probleme bekommen könnte die
Anforderungen in Sachen Leistungsbereitschaft zu erfüllen.
Rf Unterste Wilms
erkundigt sich wer das sog. Schutzziel festlegt. GemBM erläutert, dass das
Schutzziel durch den Rat der Samtgemeinde Elbtalaue festgelegt wird. Es gibt
jedoch bereits klare Richtlinien von der AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Leiter
der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland) nach denen sich zu
richten ist.
Nach ausgiebiger
Diskussion empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Brandschutzingenieurbüro M. Fennen den
Auftrag für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes zum Preis von 16.853,38
€ brutto zu erteilen.