Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Sachbearbeiter Schwarzer erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

Es ist vorgesehen, einen Feuerwehrbedarfsplan erstellen zu lassen. Hierüber wurde bereits im Brandschutzausschuss sowie in den weiterführenden politischen Gremien im Haushaltsjahr 2016 beraten. Entsprechende Finanzmittel wurden im Haushaltsplan 2017 zur Verfügung gestellt.

 

Im Rahmen der freihändigen Vergabe wurden folgende drei Angebote eingeholt:

 

  • Büro Forplan Dr. Schmiedel, Bonn, zum Angebotspreis von 25.000,00 € netto
  • Büro Luelf und Rinke, Kaarst, zum Angebotspreis von 19.706,40 € brutto
  • Büro M. Fennen, Saterland, zum Angebotspreis von 16.853,38 € brutto.

 

Das Büro M. Fennen hat somit das günstigste Angebot eingereicht. Das M. Büro Fennen hat bereits den Feuerwehrbedarfsplan für die Samtgemeinde Aue, Landkreis Uelzen, erstellt. Herr Kunitz, Ordnungsamtsleiter der Samtgemeinde Aue teilte auf Nachfrage mit, dass sie mit den Arbeiten sehr zufrieden waren. Das Büro M. Fennen wurde inzwischen auch von der Samtgemeinde Bevensen- Ebstorf mit der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans beauftragt. Auch hier konnte auf Ebene der Gemeindebrandmeister eine positive Resonanz in Erfahrung gebracht werden.

 

Inhaltlich behandelt das Büro M. Fennen bei der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans folgenden Punkte:

 

  1. Allgemeiner Teil
  2. Rechtliche Grundlagen
  3. Aufgaben der Feuerwehr
  4. Gefährdungspotential der Samtgemeinde:
    (Topographie, Struktur, Gebäude und deren Nutzung, Großveranstaltungen, Verkehrswege, Kurzbeschreibung der Feuerwehr, Einsatzstatistik der Feuerwehr, Löschwasserversorgung)
  5.  Risikoanalyse/Gefährdungspotential des Samtgemeindegebietes
  6. Kritischer Wohnungsbrand
  7. Schutzzielbeschreibung
  8. Schutzzielfestlegung
  9. Sollstruktur (Personal, Technik, Standorte, Organisation, Löschmitteloptionen)
  10. Soll-Ist-Vergleich
  11. Feuerwehrhaus
  12. Maßnahmenpaket
  13. Zusammenfassung

 

Ergänzend erläutert SgBgm Meyer, dass ein Feuerwehrbedarfsplan einen konkreten Maßnahmenkatalog enthält und vorhandene Mängel aufzeigt. GemBM ergänzt, dass die Leistungsfähigkeit einer jeden Ortsfeuerwehr überprüft wird.

 

Rf Neumann erläutert, dass ein Feuerwehrbedarfsplan Ihrer Meinung nach zwingend erforderlich ist. Unter TOP 4 hat der Brandschutzausschuss soeben den Um- bzw. Erweiterungsbau des Feuerwehrhauses in Splietau empfohlen. Möglicherweise sagt der Feuerwehrbedarfsplan aber aus, dass das Vorhalten einer Ortsfeuerwehr in Splietau (Unmittelbare Nähe zur Schwerpunktfeuerwehr Dannenberg und der Stützpunktfeuerwehr Gusborn) nicht erforderlich ist. Sie erkundigt sich wie mit beschriebenen Szenario umgegangen werden sollte.

GemBM Meyer teilt mit, dass die Ortsfeuerwehr Splietau für sein Empfinden, nicht zuletzt auch aufgrund der übertragenen Sonderaufgaben, unverzichtbar ist. Neben vorbildlicher Arbeit in der Einsatzabteilung kann auch eine ausgezeichnete Jugend- und Nachwuchsarbeit vorgewiesen werden. Für die Ortsfeuerwehr Splietau ist die Leistungsfähigkeit, seiner Auffassung nach, voll gegeben. Seine Anforderungen werden übertroffen. Das Ergebnis des Feuerwehrbedarfsplanes und der daraus resultierende Maßnahmenkatalog müsse in Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und Feuerwehr analysiert und, unabhängig vom Ergebnis, umgesetzt werden.

 

Rh Beutler macht deutlich, dass nach seiner Meinung nach ein großer Teil der Ortsfeuerwehren nach Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes Probleme bekommen könnte die Anforderungen in Sachen Leistungsbereitschaft zu erfüllen.

 

Rf Unterste Wilms erkundigt sich wer das sog. Schutzziel festlegt. GemBM erläutert, dass das Schutzziel durch den Rat der Samtgemeinde Elbtalaue festgelegt wird. Es gibt jedoch bereits klare Richtlinien von der AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland) nach denen sich zu richten ist.

 

Nach ausgiebiger Diskussion empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Brandschutzingenieurbüro M. Fennen den Auftrag für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes zum Preis von 16.853,38 € brutto zu erteilen.