Sitzung: 26.04.2017 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 20/0245/2017
Der Jahresabschluss 2015 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im März 2017 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 07.04.2017 beendet.
Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters
entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt
gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
- der Haushaltsplan und die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
- bei den Erträgen und
Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen
Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften
unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit
verfahren worden ist und
- sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen,
Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die
tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.
Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf den Seite 12 des Prüfberichts Hinweise, Empfehlungen und Prüfbemerkungen bezüglich des Jahresabschlusses:
4.1 Säumniszuschläge
Bei der Gemeinde werden Säumniszuschlägen vereinnahmt und entsprechend als Ertrag und Einzahlung verbucht. Gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 5 Abgabenordnung i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz sind Säumniszuschläge steuerliche Nebenleistungen, welche nach § 3 Abs. 5 Abgabenordnung den verwaltenden Körperschaften und damit der Samtgemeinde Elbtalaue zufließen.
Diese Änderung wurde seitens der Samtgemeinde Elbtalaue besprochen und nunmehr ab 01.01.2017 umgesetzt.
Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt, geht kurz auf die Prüfungsbemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes ein und berichtet, dass das Rechnungsprüfungsamt in seinem Abschlussbericht die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde Damnatz als „geordnet“ eingestuft hat.
Der Rat fasst folgenden
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2015 wird
beschlossen.
Einstimmig
beschlossen
Ja 7
b) Dem Bürgermeister wird für das
Haushaltsjahr 2015 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
Einstimmig
beschlossen
Ja 6 Enthaltung 1
c) Der Überschuss aus dem
Jahresergebnis in Höhe von 41.242,45 € wird der Ergebnisrücklage (ordentlich:
40.575,22 €, außerordentlich: 667,23 €) zugeführt.
Einstimmig
beschlossen
Ja 7