Der Jahresabschluss 2015 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im März 2017 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 07.04.2017 beendet.

 

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
-              der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
-              bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
                kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
                Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
                Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
-              sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
                Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die
                tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.

 

Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf den Seite 12 des Prüfberichts Hinweise, Empfehlungen und Prüfbemerkungen bezüglich des Jahresabschlusses:

 

4.1 Säumniszuschläge

Bei der Gemeinde werden Säumniszuschlägen vereinnahmt und entsprechend als Ertrag und Einzahlung verbucht. Gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 5 Abgabenordnung i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz sind Säumniszuschläge steuerliche Nebenleistungen, welche nach § 3 Abs. 5 Abgabenordnung den verwaltenden Körperschaften und damit der Samtgemeinde Elbtalaue zufließen.

Diese Änderung wurde seitens der Samtgemeinde Elbtalaue besprochen und nunmehr ab 01.01.2017 umgesetzt.

 

Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt, geht kurz auf die Prüfungsbemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes ein und berichtet, dass das Rechnungsprüfungsamt in seinem Abschlussbericht die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde Damnatz als „geordnet“ eingestuft hat.

 

Der Rat fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

a)      Der Jahresabschluss 2015 wird beschlossen.

 

Einstimmig beschlossen

Ja  7

 

b)      Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja  6       Enthaltung  1

 

c)       Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 41.242,45 € wird der Ergebnisrücklage (ordentlich: 40.575,22 €, außerordentlich: 667,23 €) zugeführt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja  7