Sitzung: 25.04.2017 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 31/0220/2017
Sachverhalt:
Bgm Schulz
erläutert, dass Kaufwillige häufig bemängeln, dass sie nicht erkennen können,
wo ihr Grundstück im Wald liegt. Hier ist ein Vermessungsbüro zu beauftragen,
die Grundstücksgrenzen festzustellen und auszupflocken.
Es entstehen je
nach Anzahl der Messpunkte Kosten in Höhe von ca. 400,00 € pro Grundstück. Bei
Grundstücksgrößen zwischen 757 und 1.188 m² wären die Kosten nahezu gedeckt.
Das Auspflocken an der Straße müsste die Gemeinde ohnehin finanzieren.
Für das Setzen von
Grenzsteinen gibt es keine rechtliche Verpflichtung. Mit Beschluss vom
27.05.2010 hat sich die Gemeinde verpflichtet die Kosten für das Setzen der
Grenzsteine zur Hälfte zu übernehmen.
Auf dem
Verwaltungsausschuss kam die Empfehlung den Beschluss vom 27.05.2010 aufzuheben
und sich nicht weiter an den Kosten zum Setzen der Grenzsteine zu beteiligen.
Weiter empfiehlt
der Verwaltungsausschuss, dass in die zukünftigen Kaufverträge eine Klausel
aufgenommen wird, die die Grundstückskäufer verpflichtet innerhalb von 5 Jahren
mit der Bebauung zu beginnen, um damit dem Leerstand der verkauften Grundstücke
in den Neubaugebieten entgegenzuwirken, so Bgm Schulz.
Der Rat sieht die Empfehlungen des Verwaltungsausschusses als sinnvoll an und fasst folgenden
Beschluss:
- Der
Beschluss vom 27.05.2010, den Kaufpreis auf 19,99 € festzulegen wird
aufgehoben.
- Der
Kaufpreis für die Grundstücke Am Walde II wird auf 20,50 € je m² erhöht.
- Die
Gemeinde Zernien trägt die Kosten für das erstmalige Auspflocken der
Grundstücke.
- Der
Beschluss vom 27.05.2010, dass das Setzen der Grenzsteine zur Hälfte durch
die Gemeinde Zernien übernommen wird, wird aufgehoben.
- Die
zukünftigen Kaufverträge werden um die Auflage erweitert, dass mit einer
Bebauung des erworbenen Grundstückes innerhalb von 5 Jahren zu beginnen
ist.