Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Sachverhalt:

Bgm Schulz erläutert, dass Kaufwillige häufig bemängeln, dass sie nicht erkennen können, wo ihr Grundstück im Wald liegt. Hier ist ein Vermessungsbüro zu beauftragen, die Grundstücksgrenzen festzustellen und auszupflocken.

 

Es entstehen je nach Anzahl der Messpunkte Kosten in Höhe von ca. 400,00 € pro Grundstück. Bei Grundstücksgrößen zwischen 757 und 1.188 m² wären die Kosten nahezu gedeckt. Das Auspflocken an der Straße müsste die Gemeinde ohnehin  finanzieren.

Für das Setzen von Grenzsteinen gibt es keine rechtliche Verpflichtung. Mit Beschluss vom 27.05.2010 hat sich die Gemeinde verpflichtet die Kosten für das Setzen der Grenzsteine zur Hälfte zu übernehmen.

Auf dem Verwaltungsausschuss kam die Empfehlung den Beschluss vom 27.05.2010 aufzuheben und sich nicht weiter an den Kosten zum Setzen der Grenzsteine zu beteiligen.

Weiter empfiehlt der Verwaltungsausschuss, dass in die zukünftigen Kaufverträge eine Klausel aufgenommen wird, die die Grundstückskäufer verpflichtet innerhalb von 5 Jahren mit der Bebauung zu beginnen, um damit dem Leerstand der verkauften Grundstücke in den Neubaugebieten entgegenzuwirken, so Bgm Schulz.

 

Der Rat sieht die Empfehlungen des Verwaltungsausschusses als sinnvoll an und fasst folgenden


Beschluss:

 

  1. Der Beschluss vom 27.05.2010, den Kaufpreis auf 19,99 € festzulegen wird aufgehoben.

  2. Der Kaufpreis für die Grundstücke Am Walde II wird auf 20,50 € je m² erhöht.

  3. Die Gemeinde Zernien trägt die Kosten für das erstmalige Auspflocken der Grundstücke.

  4. Der Beschluss vom 27.05.2010, dass das Setzen der Grenzsteine zur Hälfte durch die Gemeinde Zernien übernommen wird, wird aufgehoben.

 

  1. Die zukünftigen Kaufverträge werden um die Auflage erweitert, dass mit einer Bebauung des erworbenen Grundstückes innerhalb von 5 Jahren zu beginnen ist.