Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

Es liegt ein Antrag der CDU Fraktion vor, dieser ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

 

Bei dem Antrag ist zu beachten, dass aufgrund der unterschiedlichen Klassifizierung des „Osterweges“ und der „Lüneburger Straße“ zwei Verkehrsbehörden angesprochen sind. Für den „Osterweg“ ist die Samtgemeinde Elbtalaue zuständig, für die „Lüneburger Straße“ ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg zuständig.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zur rechtlichen Situation:

 

Rechtliche Vorgaben der Straßenverkehrsordnung für Geschwindigkeitsreduzierungen

 

 

Hinsichtlich der beantragten 30 km/h-Reduzierung sind die rechtlichen Vorgaben der Straßenverkehrs-ordnung (StVO) zugrunde zu legen.

Wesentliches Ziel der letzten Änderungen der StVO war der Abbau des Schilderwaldes. Hintergrund

sind Expertenurteile, nach denen weniger verkehrsrechtliche Regelung vor Ort zu mehr Beachtung und Akzeptanz der Regelungen, zu einer Stärkung von eigenverantwortlichen Verkehrsverhalten und damit

zu einer Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr führt.

Nach § 39 Abs. 1 StVO sind die Verkehrsteilnehmer verpflichtet, die Verkehrsvorschriften eigen-verantwortlich zu beachten und sich auf die unterschiedlichen Verkehrssituationen einzustellen. Verkehrszeichen sollen diese allgemeinen Verkehrsvorschriften sinnvoll ergänzen.
Die Ermächtigung der Verkehrsbehörden zur Anordnung von Verkehrszeichen beschränkt sich ausschließlich auf die Abwehr von Gefahren oder Störungen für Leib, Leben und Sachwerte im Straßenverkehr. Eine Verkehrsanordnung darf nicht auf allgemeinen Erwägungen der Gefahrenabwehr beruhen, sondern muss durch die spezielle Verkehrssituation vor Ort zwingend erforderlich sein.

Es muss eine das allgemeine Risiko übersteigende Gefahrenlage gegeben sein.

Dabei sind die örtlichen Gegebenheiten wie Ausbauzustand, Fahrbahnbreite, Verkehrsdichte, Querungs-verkehr, Fußgänger, Fahrradfahrer, Steigungen, Kurven und Unfallbelastung usw. zu berücksichtigen.

Verkehrsanordnungen allein aufgrund von politischen Beschlüssen sind rechtswidrig.


Rechtliche Vorgaben für alle Verkehrszeichen sind die §§ 39 Abs. 1 und 45 Abs. 9 Abs. 1 StVO.

Danach sind „Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen

Umstände zwingend erforderlich ist“ (so viel wie nötig, so wenig wie möglich).

 

Für den fließenden Verkehr gilt nach § 45 Abs. 9 Satz 3 zusätzlich eine verschärfte Vorgabe. Danach

dürfen Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt“.

Aufgrund dieser rechtlichen Vorgaben sollen Geschwindigkeitsbeschränkungen nur dort angeordnet werden, wo Verkehrsbeobachtungen oder Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle oder Gefährdungen aufgetreten sind und auf einer bestimmten Strecke eine Verminderung der Geschwindigkeit daher zwingend geboten ist. Das kann  z.B. auf Strecken sein,

auf denen Fußgänger oder Radfahrer angefahren oder häufiger gefährdet worden sind.

Nach den Verwaltungsvorschriften zu §§ 39 und 45 StVO ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so

wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen und gegebenenfalls zu prüfen, ob eine Verbesserung

der Situation vorrangig durch verkehrstechnische oder bauliche Maßnahmen erreicht werden kann.

Für jede Verkehrsanordnung ist die Stellungnahme der Polizei als Verkehrsfachbehörde einzuholen.

Die Polizei hat ihre Stellungnahme im Rahmen der vorgenannten Rechtslage abzugeben.

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

a)      Für den gesamten Bereich des Osterweges wird die Geschwindigkeit auf 30 Km/h reduziert.

 

Es wird ein entsprechender Antrag auf Erteilung einer verkehrsbehördlichen Anordnung an die Samtgemeinde Elbtalaue gestellt.

 

b)      In der Lüneburger Straße wird für den Bereich von der Firma Schlicht bis 50 m hinter der Kreuzung Prochaska Platz in Richtung B 191 die Geschwindigkeit für den Zeitraum der Ampelnachtschaltung (z.B. 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr) auf 30 km/h reduziert.   

 

Es wird ein entsprechender Antrag auf Erteilung einer verkehrsbehördlichen Anordnung an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gestellt.

 

 

Beschlussempfehlungen des Fachausschusses und des Verwaltungsausschusses:

a)       Für den gesamten Bereich des Osterweges wird ein Verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet. Es wird ein entsprechender Antrag auf Erteilung einer verkehrsbehördlichen Anordnung an die Samtgemeinde Elbtalaue gestellt.

 

b)       Für den Streckenabschnitt Lüggau – Osterweg ist zu prüfen, wer von einer Sperrung der Straße betroffen wäre. Das Ergebnis ist in der nächsten Sitzung des Bauausschusses vorzustellen.

 

c)       In der Lüneburger Straße wird für den Bereich von der bereits angeordneten 30 km/h-Regelung am Hort bis 50 m hinter der Kreuzung Prochaskaplatz Richtung B 191 die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert.
Es wird ein entsprechender Antrag auf Erteilung einer verkehrsbehördlichen Anordnung an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gestellt.
Ersatzweise wird für den Fall der Ablehnung des vorgenannten Antrages eine 30 km/h-Reduzierung für den Zeitraum der Ampelnachtschaltung beantragt.

 

Stellv. Bgm Behning erläutert das Ansinnen des Antrages.

 

Rh Herzog merkt an, dass er das Gesamtpaket für sinnvoll hält und begrüßt die Empfehlungen, die der UBD und der VA erarbeitet haben. Allerdings rät er, den letzten Satz des Absatzes c) aus dem Beschluss zu streichen. Damit wäre seiner Meinung nach der Genehmigungsbehörde vorgegriffen.

 

Stellv. Bgm Behning führt an, dass sich die Antragsteller mit der Streichung des letzten Satzes einverstanden erklären würden.

 

Auf Nachfrage von Rh Herzog erläutert Herr Hesebeck, dass es einen Durchgangsverkehr nach Lüggau künftig nicht mehr geben wird, denn die Brücke über den Kanal wird aufgrund einer Brückenprüfung in Kürze für Fahrzeuge aller Art gesperrt, da die Traglast nicht mehr gegeben ist.

 

Bgm Voß weist jedoch darauf hin, dass dennoch ein Durchgangsverkehr aus Richtung Pisselberg/Hitzacker besteht.

 

Herr Hesebeck verliest nochmal die Beschlussempfehlungen des Fachausschusses und des Verwaltungsausschusses. Er wiederholt den Wunsch, den letzten Satz zu streichen.

 

Stellv. Bgm Schultz beantragt, über die Beschlussabsätze a) b) und c) getrennt abstimmen zu lassen.

 

Der Rat fasst folgenden

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

a)     Für den gesamten Bereich des Osterweges wird ein Verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet. Es wird ein entsprechender Antrag auf Erteilung einer verkehrsbehördlichen Anordnung an die Samtgemeinde Elbtalaue gestellt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja  19

 

b)    Für den Streckenabschnitt Lüggau – Osterweg ist zu prüfen, wer von einer Sperrung der Straße betroffen wäre. Das Ergebnis ist in der nächsten Sitzung des Bauausschusses vorzustellen.

 

Einstimmig beschlossen

Ja  18                     Enthaltung  1

 

c)     In der Lüneburger Straße wird für den Bereich von der bereits angeordneten 30 km/h-Regelung am Hort bis 50 m hinter der Kreuzung Prochaskaplatz Richtung B 191 die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert.
Es wird ein entsprechender Antrag auf Erteilung einer verkehrsbehördlichen Anordnung an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gestellt.

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja  16                     Nein  1                  Enthaltung  2