Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 19

Die Diakonischen Einrichtungen Wendland GmbH hat zum 01.03.2017 zwei neue Gesellschaften gegründet. Die neue Gesellschaft Diakonische Jugendhilfe Wendland gGmbH (DJW) hat mit Schreiben vom 29.03.2017 mitgeteilt, dass ihr die Jugendwerkstatt und der Ostbahnhof organisatorisch angehören. Aus diesem Grund soll der Erbbaurechtsvertrag vom 18.02.2010 auf die Diakonische Jugendhilfe Wendland gGmbH umgeschrieben und eine entsprechende Änderung im Grundbuch vorgenommen werden.

 

Gemäß § 13 des Erbbaurechtsvertrags bedarf es der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung des Erbbaurechts. Da es sich im vorliegenden Fall nicht um einen Verkauf des Erbbaurechts, sondern um eine Übertragung aufgrund einer Neuorganisation handelt, ist eine Genehmigung nicht erforderlich. Der Umschreibung wurde aus diesem Grund zugestimmt.