Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

Die Mölders Holding GmbH, Bad Bevensen, hat mit Schreiben vom 19.12.2016 einen Antrag auf Ankauf des städtischen Grundstückes der Gemarkung Dannenberg, Flur 14, Flurstück 64/17, mit einer Größe von 4.030 m² gestellt.

 

Auf diesem Grundstück soll eine Weiterentwicklung des Hagebaumarktes in Dannenberg erfolgen, um so den Standort und die Arbeitsplätze langfristig zu sichern und auszubauen.

 

Da zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht die Grundstücksverhandlungen mit den weiteren Eigentümern abgeschlossen sind und noch keine Baugenehmigung vorliegt, möchte die Mölders Holding GmbH zwei Voraussetzungen in den Kaufvertrag aufgenommen haben:

 

  1. Rücktritt, sofern die weiteren für den Hagebaumarkt notwendigen Grundstücke nicht durch die Mölders Holding GmbH erworben werden können
  2. Rücktritt, sofern die Baugenehmigung für den Baumarkt mit Gartencenter mit einer max. Größe von 9.000 m² nicht erteilt wird.

 

Die Kosten des Vertrages sind durch die Firma Mölders Holding GmbH, Bad Bevensen, zu tragen. Ebenso wird im Kaufvertrag aufgenommen, dass die Kosten, die ggfs. durch einen Rücktritt gem. den beiden og. Ziffern durch die Firma Mölders Holding GmbH zu tragen sind.

 

Der Kaufpreis für diese Fläche hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 14.02.2017 (VAD/X/02 – Vorlage 31/0038/2017) beschlossen.

 

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt.

 

Rh Herzog verweist auf einen Artikel in der Elbe-Jeetzel-Zeitung hierzu, in dem einige Angaben nicht den Tatsachen entsprechen. Er fragt nach, in wie weit die Verwaltung dieses richtig gestellt hat.

 

StDir Meyer merkt an, dass es nicht Aufgabe der Verwaltung ist, Recherchen der Presse zu berichtigen. Die Aussagen, die die Verwaltung hierzu auf Anfrage getätigt hat, sind korrekt wiedergegeben worden.

 

Rh Block hinterfragt die Erschließung des Gesamtgrundstücks, wenn der Baumarkt dort angesiedelt werden soll. Seiner Ansicht nach gibt es in dem Bereich (gegenüber des Gymnasiums) eine Brücke, die eine Gewichtsbegrenzung aufweist.

 

Herr Hesebeck erläutert dazu, dass die Tonnagebegrenzung der Brücke und damit auch der Strecke Richtung Soven und die Weiterführung lediglich nur zeitlich begrenzt wurde, um den Umleitungsverkehr (Schwerlastverkehr) während der Baumaßnahmen an der B 248 fern zu halten. Ansonsten trägt sie eine 60 t-Last.

 

Rh Schwidder hebt nochmal das Interesse der Stadt hervor, dem Baumarktbetreiber alle Möglichkeiten zu eröffnen, um einen Umzug aus dem derzeit viel zu kleinen Areal zu ermöglichen. Was private Grundstücke anbelangt, können von der Stadt weder Aussagen getroffen noch Prognosen abgegeben werden.

 

 

Der Rat fasst folgenden

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Firma Mölders Holding GmbH, Bad Bevensen, wird das Grundstück in der Gemarkung Dannenberg, Flur 14, Flurstück 64/17, mit einer Größe von 4.030 m² zu einem Preis von 21,45 €/m² verkauft. Die mit dem Vertrag verbunden Kosten sind vom Käufer zu übernehmen. Im Kaufvertrag wird festgelegt, dass dem Käufer ein Rücktrittsrecht zusteht, sofern die weiteren benötigten Grundstücke durch den Käufer nicht erworben werden können und das keine Baugenehmigung für einen Baumarkt mit einer Fläche von max. 9.000 m² erteilt wird.