Sitzung: 26.04.2017 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 11/0135/2017
Gem. § 69 NKomVG
haben sich Räte eine Geschäftsordnung zu geben. Diese soll insbesondere
Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das
Abstimmungsverhalten enthalten. Die Geschäftsordnung gilt jeweils für die
Wahlperiode.
Zur
Aufrechterhaltung des Geschäftsgangs hat der Rat der Gemeinde Damnatz in seiner
konstituierenden Sitzung beschlossen, dass die bisherige Geschäftsordnung des
Rates der Gemeinde Damnatz vom 14.11.2011 weiterhin, bis zum Erlass einer neuen
Geschäftsordnung, gültig ist.
Nunmehr wurde der
Entwurf einer Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Damnatz erarbeitet. Die
Regelungen der bisherigen Geschäftsordnung wurden rechtlich überprüft und ggf.
angepasst, erweitert oder gestrichen.
Die
Änderungsvorschläge können der der Vorlage anliegenden Synopse zwischen der
Geschäftsordnung vom 14.11.2011 und dem Entwurf der neuen Geschäftsordnung
(Anlage 1 der Vorlage) entnommen werden.
Bgm Schulz
erläutert den Sachverhalt.
Ohne Aussprache
fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Die
Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Damnatz wird beschlossen.
Die Geschäftsordnung
ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.