Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Bgm Harms erläutert, dass die Stromlieferverträge (LOS 1: Abnahmestellen ohne Leistungsmessung und LOS 2: Abnahmestellen Straßenbeleuchtung) am 31.12.2017 auslaufen. Aus diesem Grund ist eine erneute Ausschreibung erforderlich.

2014 fand die letzte Ausschreibung statt. Die Gemeinde Karwitz hatte damals entschieden, nicht an der gemeinsamen Ausschreibung der Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden teilzunehmen.

Die Gemeinde Karwitz benötigt für 1 Gebäude und für 11 Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen Strom.

Derzeit liefert die EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH den Strom.

Die Aufwendungen betrugen für das Gebäude in 2015 und 2016 zusammen 2.520,29 Euro und für die Straßenbeleuchtung 9.166,54 Euro.

Sollte sich die Gemeinde Karwitz erneut für eine eigene Ausschreibung entscheiden, berechtigt die Auftragssumme sie, die Stromlieferung freihändig zu vergeben.

Dies bedeutet, dass Angebote von mindestens drei Anbietern einholt werden müssen.

Dieses Verfahren könnte jedoch unter Umständen dazu führen, dass der Strompreis höher liegt als bei einer gemeinsamen Ausschreibung.

Bei der letzten Ausschreibung lag der für den Strom der Straßenbeleuchtung erzielte Preis bei der Gemeinde Karwitz um 0,71 Ct/kWh höher als bei den Gemeinden, die sich an der gemeinsamen Ausschreibung beteiligt hatten. Das bedeutet, dass die Gemeinde Karwitz für die Jahre 2015 und 2016 einen Mehraufwand in Höhe von 258,00 Euro hatte. Bis zum Ende der Vertragslaufzeit erhöht sich dieser Betrag auf ca. 320,00 Euro.

Der Kostenanteil für die gemeinsame Ausschreibung hätte bei ca. 225,00 Euro gelegen.

Auch in diesem Jahr ist eine gemeinsame Ausschreibung geplant.

Die Aufteilung erfolgt wieder in zwei Lose. Die Laufzeit der Verträge soll zwei Jahre betragen. Ausgeschrieben wird die Lieferung von Öko-Strom. Die Durchführung der Ausschreibung soll vergeben werden. Angebote werden derzeit eingeholt. Die Kosten für die Durchführung der Ausschreibung werden auf die teilnehmenden Gemeinden entsprechend der Anzahl der Abnahmestellen umgelegt. Dieses Verfahren wurde 2014 auch seitens der Kommunalaufsicht aus haushaltsrechtlichen Grundsätzen bestätigt.

Aus diesem Grund wurde von dieser Seite empfohlen, künftig entsprechend zu vorzugehen.

Da die gemeinsame Ausschreibung eine Kostenersparnis für die Gemeinde Karwitz ergeben hätte, wird empfohlen, sich dieser anzuschließen.

 

Rh Schaper-Biemann stellt den Antrag, dass bei einer derart geringen Ersparnis wieder eine eigene Stromausschreibung erfolgen sollte, um die Anbieter selbst auswählen und regionale Unternehmen stärken zu können.

 

Die übrigen Ratsmitglieder teilen die Ansicht, dass bei den regionalen Anbietern Angebote abgefordert werden sollten und diese dadurch unterstützt werden, daran hängen regionale Arbeitsplätze etc.

 

Herr Siems-Wedhorn bestätigt auch Nachfrage, dass das Rechnungsprüfungsamt die freihändige Vergabe in der Vergangenheit nicht kritisiert hat und von daher auch dieses Mal eine Probleme auftauchen sollten.

 

Der Rat der Gemeinde Karwitz fasst folgenden

 


Beschluss:

Die Gemeinde Karwitz schließt sich der gemeinsamen Ausschreibung der Samtgemeinde und der Mitgliedsgemeinden für die Lieferung von Ökostrom nicht an.

Die Gemeinde Karwitz entscheidet sich erneut für eine eigene Stromausschreibung 2018-2019.