Sitzung: 26.04.2017 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 31/0218/2017
Sachverhalt:
Bgm Harms
erläutert, dass die Stromlieferverträge (LOS 1: Abnahmestellen ohne
Leistungsmessung und LOS 2: Abnahmestellen Straßenbeleuchtung) am 31.12.2017
auslaufen. Aus diesem Grund ist eine erneute Ausschreibung erforderlich.
2014 fand die
letzte Ausschreibung statt. Die Gemeinde Karwitz hatte damals entschieden,
nicht an der gemeinsamen Ausschreibung der Samtgemeinde und ihrer
Mitgliedsgemeinden teilzunehmen.
Die Gemeinde
Karwitz benötigt für 1 Gebäude und für 11 Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
Strom.
Derzeit liefert die
EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH den Strom.
Die Aufwendungen
betrugen für das Gebäude in 2015 und 2016 zusammen 2.520,29 Euro und für die
Straßenbeleuchtung 9.166,54 Euro.
Sollte sich die
Gemeinde Karwitz erneut für eine eigene Ausschreibung entscheiden, berechtigt
die Auftragssumme sie, die Stromlieferung freihändig zu vergeben.
Dies bedeutet, dass
Angebote von mindestens drei Anbietern einholt werden müssen.
Dieses Verfahren
könnte jedoch unter Umständen dazu führen, dass der Strompreis höher liegt als
bei einer gemeinsamen Ausschreibung.
Bei der letzten
Ausschreibung lag der für den Strom der Straßenbeleuchtung erzielte Preis bei
der Gemeinde Karwitz um 0,71 Ct/kWh höher als bei den Gemeinden, die sich an
der gemeinsamen Ausschreibung beteiligt hatten. Das bedeutet, dass die Gemeinde
Karwitz für die Jahre 2015 und 2016 einen Mehraufwand in Höhe von 258,00 Euro
hatte. Bis zum Ende der Vertragslaufzeit erhöht sich dieser Betrag auf ca.
320,00 Euro.
Der Kostenanteil
für die gemeinsame Ausschreibung hätte bei ca. 225,00 Euro gelegen.
Auch in diesem Jahr
ist eine gemeinsame Ausschreibung geplant.
Die Aufteilung
erfolgt wieder in zwei Lose. Die Laufzeit der Verträge soll zwei Jahre
betragen. Ausgeschrieben wird die Lieferung von Öko-Strom. Die Durchführung der
Ausschreibung soll vergeben werden. Angebote werden derzeit eingeholt. Die
Kosten für die Durchführung der Ausschreibung werden auf die teilnehmenden
Gemeinden entsprechend der Anzahl der Abnahmestellen umgelegt. Dieses Verfahren
wurde 2014 auch seitens der Kommunalaufsicht aus haushaltsrechtlichen
Grundsätzen bestätigt.
Aus diesem Grund
wurde von dieser Seite empfohlen, künftig entsprechend zu vorzugehen.
Da die gemeinsame
Ausschreibung eine Kostenersparnis für die Gemeinde Karwitz ergeben hätte, wird
empfohlen, sich dieser anzuschließen.
Rh Schaper-Biemann
stellt den Antrag, dass bei einer derart geringen Ersparnis wieder eine eigene
Stromausschreibung erfolgen sollte, um die Anbieter selbst auswählen und
regionale Unternehmen stärken zu können.
Die übrigen
Ratsmitglieder teilen die Ansicht, dass bei den regionalen Anbietern Angebote
abgefordert werden sollten und diese dadurch unterstützt werden, daran hängen
regionale Arbeitsplätze etc.
Herr Siems-Wedhorn
bestätigt auch Nachfrage, dass das Rechnungsprüfungsamt die freihändige Vergabe
in der Vergangenheit nicht kritisiert hat und von daher auch dieses Mal eine
Probleme auftauchen sollten.
Der Rat der
Gemeinde Karwitz fasst folgenden
Beschluss:
Die Gemeinde
Karwitz schließt sich der gemeinsamen Ausschreibung der Samtgemeinde und der
Mitgliedsgemeinden für die Lieferung von Ökostrom nicht an.
Die Gemeinde
Karwitz entscheidet sich erneut für eine eigene Stromausschreibung 2018-2019.