Sitzung: 24.04.2017 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/0156/2017
Auf Bitten von Bgm
Deegen übernimmt stellv. Bgm Wede für diesen TOP die Sitzungsleitung.
Der Jahresabschluss
2014 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im August 2016 vorgelegt. Die Prüfung
des Abschlusses wurde am 28.02.2017 beendet.
Gründe, die einer
Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das RPA nicht festgestellt.
Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
- der
Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten
wurden,
- bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen
des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen
und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und
der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
- sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die
Jahresabschlüsse die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
darstellen.
Unter Ziffer 4 weist das RPA auf den Seiten 15-16 des Prüfberichts auf einige Fehler hin:
4.1 Bestände auf dem
Eröffnungsbilanzkonto
Hier bemängelt das RPA, dass das Eröffnungsbilanzkonto (Sachkonto 800001) derzeit einen Saldovortrag und
einen ebenso hohen Jahresendsaldo von 104.723,25 € im Soll aufweist. Dieser
Bestand ist seit Einführung der Doppik in der Samtgemeinde Elbtalaue (vormals
Samtgemeinde Dannenberg) unverändert vorhanden. Dieser Buchungsbestand hat
vermutlich seine Ursache in manuelle Buchungen zu Beginn der Doppik und kann
nicht mehr nachvollzogen werden. Dieser Bestand hat jedoch nur deklaratorischen
Wert. Eine Lösung wird mit dem Rechnungsprüfungsamt besprochen.
4.2 Verfügungsmittel
Das RPA bemängelt, dass der Ansatz bei den Verfügungsmitteln (200,00 €) um 47,32 € überschritten wurden. Ursache dieser Überschreitung liegt in der anteiligen Erstattung von Getränken im Rahmen der Hochwasserbekämpfung.
4.3 Säumniszuschläge
Das RPA bemängelt, dass Erträge und Einzahlungen von Säumniszuschlägen im Haushalt der Gemeinde Langendorf vereinnahmt werden. Gemäß § 3 Abs. 5 Abgabenordnung stehen diese, als steuerliche Nebenleistungen, den verwaltenden Körperschaften und somit der Samtgemeinde Elbtalaue zu.
Dies wird seitens der Samtgemeinde geprüft.
4.4 Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Unter diesem Punkt bemängelt das RPA, dass über- und
außerplanmäßige Aufwendungen, welche die in § 6 der Haushaltssatzung festgelegte
Unerheblichkeit überschreiten, zum Teil erst mit dem Jahresabschluss vom Rat
genehmigt werden. Dieser muss gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG jedoch vor dem
Entstehen des Geschäftsvorfalls hinsichtlich der zeitlichen und sachlichen
Unabweisbarkeit sowie der Deckungsfähigkeit beurteilt und vom Rat genehmigt
werden.
Hier ist die Verwaltung gefordert zukünftig die Budgetüberwachung genauer
vorzunehmen.
4.5 Wertberichtigung
von Forderungen
Nach Ansicht des RPA beinhaltet die Schlussbilanz zum 31.12.2014 auch Forderungen, deren Werthaltigkeit zumindest zweifelhaft erscheine, und dass diese außerplanmäßig abgeschrieben werden müssten. Der Hinweis ist grundsätzlich korrekt. Dies wird seitens der Samtgemeinde Elbtalaue wie folgt durchgeführt:
Die
Bewertung des Finanzvermögens und der liquiden Mittel erfolgte anhand des
Nominalwertes. Es finden mindestens zweimal jährlich Besprechungen statt, zum
einen zwischen Kassenleiter, stellv. Kassenleiterin und FBL 2 (für Forderungen
bis 150,00 Euro), zum anderen mit den betroffenen Fachdienstleitern (für höhere
Forderungen), in denen entschieden wird, wie mit zweifelhaften Forderungen umgegangen
Wertberichtigung/Erlass/befristetet oder unbefristete Niederschlagung) wird.
Die Gemeinde hat im
Jahr 2013 ein ordentliches Ergebnis von -522,16 € und ein außerordentliches
Ergebnis von -320,00 € erzielt. Das
Defizit erhöht die doppischen Fehlbeträge aus Vorjahren auf -246.498,91 € und
ist gem. § 24 GemHKVO in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
abzudecken.
Folgende
überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen entstanden 2013:
1. Budget
14: Im Bereich des Kinderspielkreises (Betrieb) ergaben sich bei den
Aufwendungen für Arbeitnehmer, der planmäßigen Abschreibung sowie Aufwendungen
für Dienstreisen und Unterhaltung überplanmäßige Aufwendungen von insgesamt
1.381,49 €. Die Deckung erfolgte durch entsprechende Mehrerträge bei den
Zuweisungen vom Land, Landkreis, Samtgemeinde sowie Erstattungen vom Landkreis.
2. „Budget
61“: In 2013 kam es aufgrund der Höhe von Kreis- und Samtgemeindeumlage zu
überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 5.837,35 €.
Herr
Pauls erläutert den Sachverhalt und geht auf einige Details ein, die zu diesem
Jahresergebnis geführt haben.
Er
berichtet, dass nunmehr auch bereits der Jahresabschluss 2014 dem
Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt wurde. Das Ergebnis bleibt
abzuwarten.
Der
Rat fasst folgenden
Beschluss:
a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2013
gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG
Einstimmig
beschlossen
Ja 6 Enthaltung 1
b) Der Rat erteilt der Bürgermeisterin
Entlastung für das Haushaltsjahr 2013
Einstimmig
beschlossen
Ja 5 Enthaltung 2
c) Das Defizit aus dem Jahresergebnis in Höhe
von -842,16 € erhöht die doppischen Fehlbeträge aus Vorjahren auf einen
Gesamtfehlbetrag von -246.498,91 €
Einstimmig
beschlossen
Ja 6 Enthaltung 1
d) Die über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen
im Budget 14 (1.381,49 €) sowie die überplanmäßigen Auszahlungen im Budget 61
(5.837,35 €) werden genehmigt
Einstimmig
beschlossen
Ja 6 Enthaltung 1
Stellv. Bgm Wede
übergibt die Sitzungsleitung wieder an Bgm Deegen.