Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Gem. § 69 NKomVG haben sich Räte eine Geschäftsordnung zu geben. Diese soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverhalten enthalten. Die Geschäftsordnung gilt jeweils für die Wahlperiode.

 

Zur Aufrechterhaltung des Geschäftsgangs hat der Rat der Gemeinde Langendorf in seiner konstituierenden Sitzung beschlossen, dass die bisherige Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Langendorf vom 29.11.2011 weiterhin, bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung, gültig ist.

 

Nunmehr wurde der Entwurf einer Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Langendorf erarbeitet. Die Regelungen der bisherigen Geschäftsordnung wurden rechtlich überprüft und ggf. angepasst, erweitert oder gestrichen.

 

Die Änderungsvorschläge können der der Vorlage anliegenden Synopse zwischen der Geschäftsordnung vom 29.11.2011 und dem Entwurf der neuen Geschäftsordnung (Anlage 1 der Vorlage) entnommen werden.

 

Bgm Deegen erläutert kurz den Sachverhalt.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden

 


Beschluss:

Die Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Langendorf wird beschlossen.

 

 

Die Geschäftsordnung ist der Niederschrift in der Anlage beigefügt.