Sitzung: 04.05.2017 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/0183/2017
Sachverhalt:
Nach
Fertigstellung des Jahresabschlusses im Dezember 2016 erfolgte im Januar und
Februar des Folgejahres die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA).
Gründe,
die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das
Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG,
dass
· der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung eingehalten wurden,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen
und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
· sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-,
Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Auf
Seite 13 des Prüfberichtes weist das RPA auf einige Fehler hin. Hierzu ist
Folgendes zu sagen:
4.1
Prüfungsbemerkungen aus den Vorjahren: Hierzu wird auf die Stellungnahmen in
den Vorlagen zu den Jahresabschlüssen 2010, 2011, 2012 und 2013 verwiesen.
4.2
Kauf einer Motorsense: Der Hinweis ist zutreffend.
Die
Gemeinde hat im Jahr 2014 ein ordentliches Ergebnis von -27.675,62 € und ein
außerordentliches Ergebnis von +20.845,92 € erzielt. Gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO wird
der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses vollständig mit dem Fehlbetrag
des ordentlichen Ergebnisses verrechnet.
Folgende
über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen entstanden 2014:
- Budget 1: Die Mittelüberschreitung basiert im Betrieb des Naturums
auf höheren Personalaufwendungen (+3.752,07 €). Den Mehraufwendungen
stehen anders als in den Vorjahren nur geringe Mehrerträge von 231,50 €
gegenüber (vgl. Rechenschaftsbericht S. 16, Nr. 4.5). Mehraufwendungen
entstanden auch im Bereich des Kindergartenbetriebes (+15.504,39 €) –
überwiegend ebenfalls im Personalbereich, die aber im Folgejahr zu einer
entsprechend höheren Betriebskostenerstattung aus der Abrechnung 2014
führen. Die übrigen Produkte des Budgets 1 verzeichneten
Minderaufwendungen in Höhe von -759,98 €.
- Budget 61: Aufgrund unerwartet hoher Steuereinzahlungen
mussten nicht eingeplante Rücklagen für die Kreis- und Samtgemeindeumlage
des Folgejahres in Höhe von 32.337,00 € gebildet werden. Hinzu kamen
Mehraufwendungen von 1.023,00 € für Gewerbesteuerumlage, 328,12 € für
Rechnungsprüfungsgebühren (Rückstellung) sowie 357,08 € mehr Zinsen für
Liquiditätskredite.
- Die kostengünstige Pflege der gemeindlichen Grünflächen etc.
erforderte den Erwerb einer Motorsense für 315 €. Es war versäumt worden,
hierfür einen Ansatz einzuplanen.
Rh
Niebuhr stellt den Antrag „Abstimmung nach Vorlage“.
Der
Rat der Gemeinde Göhrde fasst folgenden
Beschluss:
a) Der
Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2014 und erteilt
dem
Bürgermeister
Entlastung für das Haushaltsjahr 2014.
b) Die
überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 1 (18.360,63 €) und Budget 61
(+35.121,20 €) werden genehmigt.
c) Die
überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 315,00 € für den Erwerb einer
Motorsense werden genehmigt.