Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Nach Fertigstellung des Jahresabschlusses im Dezember 2016 erfolgte im Januar und Februar des Folgejahres die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA). 

 

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

·    der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·    bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·    sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Auf Seite 13 des Prüfberichtes weist das RPA auf einige Fehler hin. Hierzu ist Folgendes zu sagen:

 

4.1 Prüfungsbemerkungen aus den Vorjahren: Hierzu wird auf die Stellungnahmen in den Vorlagen zu den Jahresabschlüssen 2010, 2011, 2012 und 2013 verwiesen.

 

4.2 Kauf einer Motorsense: Der Hinweis ist zutreffend.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2014 ein ordentliches Ergebnis von -27.675,62 € und ein außerordentliches Ergebnis von +20.845,92 € erzielt. Gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO wird der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses vollständig mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses verrechnet.

 

Folgende über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen entstanden 2014:

 

  1. Budget 1: Die Mittelüberschreitung basiert im Betrieb des Naturums auf höheren Personalaufwendungen (+3.752,07 €). Den Mehraufwendungen stehen anders als in den Vorjahren nur geringe Mehrerträge von 231,50 € gegenüber (vgl. Rechenschaftsbericht S. 16, Nr. 4.5). Mehraufwendungen entstanden auch im Bereich des Kindergartenbetriebes (+15.504,39 €) – überwiegend ebenfalls im Personalbereich, die aber im Folgejahr zu einer entsprechend höheren Betriebskostenerstattung aus der Abrechnung 2014 führen. Die übrigen Produkte des Budgets 1 verzeichneten Minderaufwendungen in Höhe von -759,98 €.
  2. Budget 61: Aufgrund unerwartet hoher Steuereinzahlungen mussten nicht eingeplante Rücklagen für die Kreis- und Samtgemeindeumlage des Folgejahres in Höhe von 32.337,00 € gebildet werden. Hinzu kamen Mehraufwendungen von 1.023,00 € für Gewerbesteuerumlage, 328,12 € für Rechnungsprüfungsgebühren (Rückstellung) sowie 357,08 € mehr Zinsen für Liquiditätskredite.
  3. Die kostengünstige Pflege der gemeindlichen Grünflächen etc. erforderte den Erwerb einer Motorsense für 315 €. Es war versäumt worden, hierfür einen Ansatz einzuplanen.

 

Rh Niebuhr stellt den Antrag „Abstimmung nach Vorlage“.

 

Der Rat der Gemeinde Göhrde fasst folgenden

 


Beschluss:

a) Der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2014 und erteilt dem

Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2014.

b) Die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 1 (18.360,63 €) und Budget 61 (+35.121,20 €) werden genehmigt.

c) Die überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 315,00 € für den Erwerb einer Motorsense werden genehmigt.