Sitzung: 04.05.2017 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/0163/2017
Sachverhalt:
Nach
Fertigstellung des Jahresabschlusses im Oktober 2016 erfolgte im Oktober und
November desselben Jahres die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt
(RPA).
Gründe,
die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das
Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG,
dass
· der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung eingehalten wurden,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen
und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
· sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-,
Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Auf den
Seiten 14-15 des Prüfberichtes weist das RPA auf einige Fehler hin. Hierzu ist
Folgendes zu sagen:
4.1
Prüfungsbemerkungen aus den Vorjahren: Hierzu wird auf die Stellungnahmen in
den Vorlagen zu den Jahresabschlüssen 2010 und 2011 verwiesen.
4.2
Hauptsatzung und Aufwandsentschädigungssatzung: Gem. Art. 20 Abs. 3 GG ist die
Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und
die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden. Nach diesem Grundsatz müsste
also eine Satzung aufgrund ihrer Bindungswirkung geändert oder aufgehoben
werden, wenn die Ermächtigungsgrundlage bzw. Regelungsmöglichkeiten einer
Satzung durch Änderung oder Aufhebung des betreffenden formellen Gesetzes
nachträglich in Gänze oder in Teilen weggefallen
sind. Bei den genannten Satzungen ist dies allerdings nicht so, weil die
Ermächtigungsgrundlage in gleicher Form im Nachfolgegesetz steht. Eine
Änderungspflicht wird daher
seitens der Verwaltung nicht gesehen.
4.3
Versicherungen: Die Versicherungen wurden bisher nicht ausgeschrieben. Es
besteht seit vielen Jahren einen Rahmenvertrag mit der VGH zu vergünstigten
Konditionen. Da Versicherungen bisher von verschiedenen Stellen der
Samtgemeindeverwaltung bearbeitet wurden, ist im Rahmen einer Umorganisation
zum 01.03.2017 eine zentrale Versicherungsstelle geschaffen worden. Nach
Durcharbeitung
aller
Unterlagen ist es vorgesehen, Versicherungsleistungen künftig auszuschreiben.
4.4
Barkasse Naturum: Die Hinweise des RPA sind grundsätzlich berechtigt.
Diesbezüglich fand auch bereits eine Besprechung des Prüfers mit dem
Bürgermeister und einem Mitarbeiter des Naturums statt. Die Detailregelungen
für die künftige Abwicklung der Barkasse müssen noch erarbeitet werden.
Hierüber wird zu gegebener Zeit gesondert berichtet.
Die
Gemeinde hat im Jahr 2012 ein ordentliches Ergebnis von -132.514,55 € und ein
außerordentliches Ergebnis von -2.583,46 € erzielt.
Folgende
über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen entstanden 2012:
1. Budget 14: Die Mittelüberschreitung basiert im Betrieb des
Naturums auf höheren Personalaufwendungen (+3.196,95 €) und höheren Sach- bzw.
sonstigen ordentlichen Aufwendungen (+1.260,13 €). Den Mehraufwendungen stehen
Mehrerträge von 2.892,68 € gegenüber (vgl. Rechenschaftsbericht S. 16/17, Nr.
4.5). Mehraufwendungen entstanden auch im Bereich des Kindergartenbetriebes
(+8.555,12 €) – überwiegend im Personalbereich, die aber im Folgejahr zu einer
entsprechend höheren Betriebskostenerstattung aus der Abrechnung 2012 führen.
2. Budget 61: Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 musste eine
Rückstellung gebildet werden, die zu dementsprechendem Aufwand führte. Bei der
Aufstellung des Haushaltes war es aber vergessen worden, hierfür einen Ansatz
einzustellen.
Rh Timme stellt den
Antrag auf „Abstimmung nach Vorlage“.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde fasst folgenden
Beschluss:
a) Der
Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2012 und erteilt
dem
Bürgermeister
Entlastung für das Haushaltsjahr 2012.
b) Die
über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen im Budget 14 (12.895,08 €), und Budget
61 (432,49 €) werden genehmigt.