Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2

Sachverhalt:

Der Tagesordnungspunkt wurde von Herrn Bgm. Mertins in der Sitzung des Verwaltungsschuss der Stadt Hitzacker (Elbe) am 20.02.2017 beantragt. Gemäß des Antrags ist beabsichtigt einen zweiten Stadtmitarbeiter für die Stadt Hitzacker (Elbe) einzustellen.

Nach Erfassung des Aufgabenspektrums ist festzuhalten, dass ein weiterer Stadtmitarbeiter in folgenden Bereichen eingesetzt werden könnte, sofern entsprechende Ausstattung und ggfs. persönliche Eignung vorhanden sind.

 

- Unterhaltung der Wanderwege

- Unterhaltung der Spielplätze

- Unterhaltung der Seewiesen

- Unterhaltung des Weinberges

- Unterhaltung von Verkehrszeichen

- Unterhaltung der bepflanzten und unbepflanzten Grünanlagen

- Winterdienst im Rahmen der städtischen Zuständigkeit (FD 30 und FD 31)

 

Zur Durchführung der v. g. Tätigkeiten sind die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen zu erfüllen.

 

-       Unterhaltung der Wanderwege

 

Vorhandensein eines entsprechenden Fahrzeuges zum Erreichen der Arbeitsbereiche und zum Transport von Material und Geräten

 

-       Unterhaltung der Kinderspielplätze

 

Vorhandensein eines entsprechenden Fahrzeuges zum Erreichen der Arbeitsbereiche und zum Transport von Material und Geräten

 

-       Unterhaltung der Seewiesen

 

Vorhandensein eines geeigneten, leistungsfähigen Mähgerätes

 

-       Unterhaltung des Weinberges

 

Vorhandensein eines geeigneten Mähgerätes, eines Freischneiders und eines geeigneten Fahrzeuges zum Abtransport des Grünschnittes. Sachkundenachweis zum Pflanzenschutzeinsatz sowie Kenntnisse in der Pflege von Weinreben.

 

 

 

 

-       Unterhaltung von Verkehrszeichen

 

Vorhandensein eines entsprechenden Fahrzeuges zum Erreichen der Arbeitsbereiche und zum Transport von Material und Geräten. Sachkundenachweis zur Aufstellung von Verkehrszeichen im öffentlichen Verkehrsraum

 

-       Unterhaltung der bepflanzten und unbepflanzten Grünanlagen

 

Vorhandensein eines geeigneten Mähgerätes, eines Freischneiders und eines geeigneten Fahrzeuges zum Abtransport des Grünschnittes. Gärtnerische Ausbildung sowie Sachkundenachweis zum Pflanzenschutzeinsatz.

 

-       Winterdienst im Rahmen der städtischen Zuständigkeit (FD 30 und FD 31)

 

Vorhandensein eines entsprechenden Fahrzeuges zur Durchführung des Winterdienstes im Rahmen der Zuständigkeit der Stadt z. B. im Bereich der Straßen Waldweg, Osterloh, Posener Straße etc. Qualifikation zum Führen eines entsprechenden Fahrzeuges.

 

 

Aufgrund der aufgeführten Voraussetzungen ist die Erfüllung der Aufgaben nur mit erheblichen Investitionen und der Einstellung eines / er Mitarbeiter / in  mit den entsprechenden Qualifikationen möglich. Auch ist zu  beachten, dass für die anzuschaffenden Fahrzeuge und Geräte entsprechende Abstell- und Verwahrmöglichkeiten vorzuhalten sind. Auch sind die entstehenden Unterhaltungskosten  der Fahrzeuge und Geräte sowie die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben für die Mitarbeiter bezügl. Aufenthaltsräume, Sanitäreinrichtungen zu berücksichtigen.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt.

Der Antrag wurde mündlich im Verwaltungsausschuss von Bürgermeister Mertins gestellt und an dann an den Bauausschuss verwiesen. Der weitere Stadtmitarbeiter wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatung thematisiert. Die möglicherweise zu erledigenden Aufgaben sollen geprüft werden. Der jetzige Mitarbeiter hat zwar ein Elektrofahrrad. Ganz ohne sein Privatfahrzeug geht es aber nicht, da Gerätschaften und dgl. transportiert werden müssen usw. .

Rh Zühlke ergänzt aus dem VA. Die Aufgaben für den zweiten Mitarbeiter sollen umrissen werden. Welche Gerätschaften werden noch benötigt? Werden Unterstellmöglichkeiten benötigt? In der Vorlage sind sehr gut die Aufgaben aber auch die Konsequenzen aufgeführt. Er ist erstaunt darüber, welche Qualifikation ein Mitarbeiter vorweisen muss.

Rh Porip fragt an, wie es jetzt praktiziert wird, z.B. für die Reinigung Spielplätze erhält der Betriebshof Summe X. FBL ergänzt, dass diese Arbeit im Prinzip von jeder ungelernten Kraft erledigt werden könne.

Rh Walter findet, dass sich der Einsatz des derzeitigen Stadtmitarbeiters bewährt hat. Die Anzahl der Arbeitsstunden begrenzt allerdings das notwendige Arbeitsspektrum.  Seiner Meinung nach würde eine 450 € Kraft nicht ausreichen, um die Aufgaben zu erledigen.

Es findet eine Diskussion über die tarifliche Erfordernis der Entlohnung eines städtischen Mitarbeiters statt.

Rh Walter stellt folgenden Antrag: Es wird festgestellt, dass Aufgaben für einen zweiten Mitarbeiter vorhanden sind.

 


Beschlussvorschlag:

Es wird festgestellt, dass Aufgaben für einen zweiten Mitarbeiter vorhanden sind.