Sitzung: 04.04.2017 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2
Vorlage: 30/0181/2017/1
Sachverhalt:
Der
Tagesordnungspunkt wurde von Herrn Bgm. Mertins in der Sitzung des
Verwaltungsschuss der Stadt Hitzacker (Elbe) am 20.02.2017 beantragt. Gemäß des
Antrags ist beabsichtigt einen zweiten Stadtmitarbeiter für die Stadt Hitzacker
(Elbe) einzustellen.
Nach Erfassung des
Aufgabenspektrums ist festzuhalten, dass ein weiterer Stadtmitarbeiter in
folgenden Bereichen eingesetzt werden könnte, sofern entsprechende Ausstattung
und ggfs. persönliche Eignung vorhanden sind.
- Unterhaltung der
Wanderwege
- Unterhaltung der
Spielplätze
- Unterhaltung der
Seewiesen
- Unterhaltung des
Weinberges
- Unterhaltung von
Verkehrszeichen
- Unterhaltung der
bepflanzten und unbepflanzten Grünanlagen
- Winterdienst im
Rahmen der städtischen Zuständigkeit (FD 30 und FD 31)
Zur Durchführung
der v. g. Tätigkeiten sind die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen zu
erfüllen.
- Unterhaltung der Wanderwege
Vorhandensein eines
entsprechenden Fahrzeuges zum Erreichen der Arbeitsbereiche und zum Transport
von Material und Geräten
- Unterhaltung der Kinderspielplätze
Vorhandensein eines
entsprechenden Fahrzeuges zum Erreichen der Arbeitsbereiche und zum Transport
von Material und Geräten
- Unterhaltung der Seewiesen
Vorhandensein eines
geeigneten, leistungsfähigen Mähgerätes
- Unterhaltung des Weinberges
Vorhandensein eines
geeigneten Mähgerätes, eines Freischneiders und eines geeigneten Fahrzeuges zum
Abtransport des Grünschnittes. Sachkundenachweis zum Pflanzenschutzeinsatz
sowie Kenntnisse in der Pflege von Weinreben.
- Unterhaltung von Verkehrszeichen
Vorhandensein eines
entsprechenden Fahrzeuges zum Erreichen der Arbeitsbereiche und zum Transport
von Material und Geräten. Sachkundenachweis zur Aufstellung von Verkehrszeichen
im öffentlichen Verkehrsraum
- Unterhaltung der bepflanzten und
unbepflanzten Grünanlagen
Vorhandensein eines
geeigneten Mähgerätes, eines Freischneiders und eines geeigneten Fahrzeuges zum
Abtransport des Grünschnittes. Gärtnerische Ausbildung sowie Sachkundenachweis
zum Pflanzenschutzeinsatz.
- Winterdienst im Rahmen der städtischen
Zuständigkeit (FD 30 und FD 31)
Vorhandensein eines
entsprechenden Fahrzeuges zur Durchführung des Winterdienstes im Rahmen der
Zuständigkeit der Stadt z. B. im Bereich der Straßen Waldweg, Osterloh, Posener
Straße etc. Qualifikation zum Führen eines entsprechenden Fahrzeuges.
Aufgrund der
aufgeführten Voraussetzungen ist die Erfüllung der Aufgaben nur mit erheblichen
Investitionen und der Einstellung eines / er Mitarbeiter / in mit den entsprechenden Qualifikationen
möglich. Auch ist zu beachten, dass für
die anzuschaffenden Fahrzeuge und Geräte entsprechende Abstell- und
Verwahrmöglichkeiten vorzuhalten sind. Auch sind die entstehenden
Unterhaltungskosten der Fahrzeuge und
Geräte sowie die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben für die Mitarbeiter bezügl.
Aufenthaltsräume, Sanitäreinrichtungen zu berücksichtigen.
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt.
Der Antrag wurde
mündlich im Verwaltungsausschuss von Bürgermeister Mertins gestellt und an dann
an den Bauausschuss verwiesen. Der weitere Stadtmitarbeiter wurde im Rahmen der
Haushaltsplanberatung thematisiert. Die möglicherweise zu erledigenden Aufgaben
sollen geprüft werden. Der jetzige Mitarbeiter hat zwar ein Elektrofahrrad.
Ganz ohne sein Privatfahrzeug geht es aber nicht, da Gerätschaften und dgl.
transportiert werden müssen usw. .
Rh Zühlke ergänzt
aus dem VA. Die Aufgaben für den zweiten Mitarbeiter sollen umrissen werden.
Welche Gerätschaften werden noch benötigt? Werden Unterstellmöglichkeiten
benötigt? In der Vorlage sind sehr gut die Aufgaben aber auch die Konsequenzen
aufgeführt. Er ist erstaunt darüber, welche Qualifikation ein Mitarbeiter
vorweisen muss.
Rh Porip fragt an,
wie es jetzt praktiziert wird, z.B. für die Reinigung Spielplätze erhält der Betriebshof
Summe X. FBL ergänzt, dass diese Arbeit im Prinzip von jeder ungelernten Kraft
erledigt werden könne.
Rh Walter findet,
dass sich der Einsatz des derzeitigen Stadtmitarbeiters bewährt hat. Die Anzahl
der Arbeitsstunden begrenzt allerdings das notwendige Arbeitsspektrum. Seiner Meinung nach würde eine 450 € Kraft
nicht ausreichen, um die Aufgaben zu erledigen.
Es findet eine
Diskussion über die tarifliche Erfordernis der Entlohnung eines städtischen
Mitarbeiters statt.
Rh Walter stellt
folgenden Antrag: Es wird festgestellt, dass Aufgaben für einen zweiten
Mitarbeiter vorhanden sind.
Beschlussvorschlag:
Es wird
festgestellt, dass Aufgaben für einen zweiten Mitarbeiter vorhanden sind.