Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

In der Stadt Hitzacker (Elbe) ist nach wie vor die Straßenreinigung durch eine entsprechende Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue auf die jeweiligen Anlieger übertragen. Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, wild wachsenden Pflanzen und sonstigem Unrat. Dieses umfasst auch die durch Tiere, z. B. Tauben hervorgerufenen Verunreinigungen.

 

Insbesondere vor dem Gebäude Drawehnertorstraße 15 hat es sich in der Vergangenheit immer wieder Verunreinigungen durch Taubendreck gegeben.

Die Grundstückseigentümer (Anlieger), eine Senioren-Aktiengesellschaft, wurden nachweislich in den letzten sieben Jahren sechs Mal vom Fachdienst Ordnung aufgrund vorliegender Beschwerden aufgefordert, ihrer Pflicht zur Straßenreinigung nachzukommen. Dieser Aufforderung wurde dann auch immer nachgekommen.

 

Wäre dies nicht der Fall gewesen, hätte sich die Möglichkeit ergeben, dass Fehlverhalten mit eine Geldbuße bis zu 5.000 € zu ahnden.

 

FBL Hesebeck trägt zum Sachverhalt vor. Rh Zühlke erläutert seinen Antrag. Der Taubendreck ist nicht nur unschön, er stellt auch eine gesundheitliche Gefährdung dar. Bürger meiden aus Angst vor gesundheitlichen Risiken den Bürgersteig und wechseln auf die Fahrbahn. Er handelt sich um einen unzumutbaren Zustand.

Rh Porip berichtet, dass Tauben dorthin gehen, wo sie gefüttert werden. Der Stadt wäre es möglich, ein Taubenfütterungsverbot auszusprechen. Geeignete Abwehrmaßnahmen dürfen nicht ohne weiteres durchgeführt werden.

Rh Walter meint, dass der Taubendreck an sich nicht das Problem ist. Die Tauben müssen weg. Hier gibt es verschiedene Stufen der Zuständigkeit. Zunächst ist der Grundstückseigentümer zuständig.  Sollte es zu einer Gefahr kommen, geht die Zuständigkeit auf die Veterinärbehörde des Landkreises über. Die Stadt sollte sich im Bedarfsfall Unterstützung von der Veterinärbe-hörde holen. 

AV v.d.Bussche-Haddenhausen unterbricht die Sitzung um 19.25 Uhr. Dem Grundstückseigen-tümer wird die Möglichkeit gegeben, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen.

AV v.d. Bussche-Haddenhausen eröffnet die Sitzung um 19.30 Uhr.

 

Beschluss

Die Verwaltung soll Kontakt zum Veterinäramt aufnehmen und in der nächsten Sitzung berichten.