Sitzung: 04.04.2017 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 40/0101/2017/1
Sachverhalt:
In der Stadt
Hitzacker (Elbe) ist nach wie vor die Straßenreinigung durch eine entsprechende
Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue auf die jeweiligen Anlieger übertragen. Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von
Schmutz, Laub, Papier, wild wachsenden Pflanzen und sonstigem Unrat. Dieses
umfasst auch die durch Tiere, z. B. Tauben hervorgerufenen Verunreinigungen.
Insbesondere
vor dem Gebäude Drawehnertorstraße 15 hat es sich in der Vergangenheit immer
wieder Verunreinigungen durch Taubendreck gegeben.
Die
Grundstückseigentümer (Anlieger), eine Senioren-Aktiengesellschaft, wurden
nachweislich in den letzten sieben Jahren sechs Mal vom Fachdienst Ordnung
aufgrund vorliegender Beschwerden aufgefordert, ihrer Pflicht zur
Straßenreinigung nachzukommen. Dieser Aufforderung wurde dann auch immer nachgekommen.
Wäre
dies nicht der Fall gewesen, hätte sich die Möglichkeit ergeben, dass
Fehlverhalten mit eine Geldbuße bis zu 5.000 € zu ahnden.
FBL Hesebeck trägt
zum Sachverhalt vor. Rh Zühlke erläutert seinen Antrag. Der Taubendreck ist
nicht nur unschön, er stellt auch eine gesundheitliche Gefährdung dar. Bürger
meiden aus Angst vor gesundheitlichen Risiken den Bürgersteig und wechseln auf
die Fahrbahn. Er handelt sich um einen unzumutbaren Zustand.
Rh Porip berichtet,
dass Tauben dorthin gehen, wo sie gefüttert werden. Der Stadt wäre es möglich,
ein Taubenfütterungsverbot auszusprechen. Geeignete Abwehrmaßnahmen dürfen
nicht ohne weiteres durchgeführt werden.
Rh Walter meint,
dass der Taubendreck an sich nicht das Problem ist. Die Tauben müssen weg. Hier
gibt es verschiedene Stufen der Zuständigkeit. Zunächst ist der
Grundstückseigentümer zuständig. Sollte
es zu einer Gefahr kommen, geht die Zuständigkeit auf die Veterinärbehörde des
Landkreises über. Die Stadt sollte sich im Bedarfsfall Unterstützung von der
Veterinärbe-hörde holen.
AV
v.d.Bussche-Haddenhausen unterbricht die Sitzung um 19.25 Uhr. Dem
Grundstückseigen-tümer wird die Möglichkeit gegeben, zum Sachverhalt Stellung
zu nehmen.
AV v.d.
Bussche-Haddenhausen eröffnet die Sitzung um 19.30 Uhr.
Beschluss
Die Verwaltung soll
Kontakt zum Veterinäramt aufnehmen und in der nächsten Sitzung berichten.