Sitzung: 04.04.2017 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1
Vorlage: 30/0078/2017
Sachverhalt:
In dem zwischen der Stadt Hitzacker (Elbe) und der Hafen Hitzacker GmbH
geschlossenen Hafenvertrag vom 16.05.2001 hat sich die Stadt Hitzacker (Elbe)
gem. § 1 Ziffer I Nr. 7 des Vertrages verpflichtet, den Parkplatz Techters
Wiese zu entwidmen (einzuziehen). Voraussetzung für die Einziehung ist die
Erklärung der Hafen Hitzacker GmbH, dass der Parkplatz bis zum Baubeginn für
den öffentlichen Verkehr als Parkplatz zur Verfügung steht. Diese Erklärung hat
die Hafen Hitzacker GmbH mit Schreiben vom 23.09.2002 abgegeben.
Auf der Grundlage der vertraglichen Vereinbarung des Hafenvertrages ist
die Stadt Hitzacker (Elbe) verpflichtet, das Einziehungsverfahren für den
Parkplatz Techters Wiese durchzuführen.
Der AV v.d.Bussche-Haddenhausen trägt zum Sachverhalt vor. Die
Erklärung, die Voraussetzung zur Entwidmung des Parkplatzes Techters Wiese ist,
wurde von der Hafen Hitzacker GmbH mit Schreiben vom 23.09.2002 abgegeben.
FBL Hesebeck erläutert den Inhalt des Hafenvertrages, der u.a. die
Entwidmung des Parkplatzes Techters Wiese nach sich zieht.
Der Hafenvertrag wird abgearbeitet. Der Planfeststellungsbeschluss sieht
Stellplätze für die Hafenerweiterung vor. Bei der Entwidmung des Parkplatzes
und der Bereitstellung der Parkplätze aus dem Planfeststellungsbeschluss,
handelt es sich lediglich noch um die tatsächliche Umsetzung der bereits
festgestellten Maßnahmen. Diese vertragliche Verpflichtung wird auch von der
Kommunalsaufsicht des Landkreises so gesehen.
Rh Zühlke fragt an, aus welchem Grund die Entwidmung zum jetzigen
Zeitpunkt vorgenommen werden soll. Ist der Vorgang von Seiten der Verwaltung
aufgerollt worden oder wurde von der Hafen Hitzacker GmbH ein Antrag auf
Umsetzung gestellt? Wäre eine Verweigerung möglich?
FBL Hesebeck erläutert hierzu, dass es sicherlich glücklicher gewesen
wäre, den Beschluss vom letzten Rat zu erhalten. Zur Möglichkeit einer
Verweigerung der Beschlussfassung liegt aus Sicht der Verwaltung eine
Vorbindung aus dem Jahr 2002 vor. Veranlassung ist zum jetzigen Zeitpunkt der
Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Sportboothafens.
RH Porip lässt sich den Inhalt des Hafenvertrages hinsichtlich der
Bebauung mit touristischen Einrichtungen erläutern. Er sieht den Parkplatz als
notwendig für die Stadt. Aus der Aktenlage heraus, sieht Rh Porip nicht die
Möglichkeit , über die Einziehung zu entscheiden.
Rf Laudel-Voigt hat ähnliche Probleme und bittet daher sich über die
Angelegenheit noch einmal ausführlich zu informieren und stellt einen Antrag
auf Vertagung.
Rh Flindt stellt fest, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig
ist. Er hätte kein Problem damit, nach Vorlage abzustimmen.
AV v.d.Bussche-Haddenhausen lässt über den Antrag auf Vertagung
abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Parkplatz
„Techters Wiese“ Gemarkung Hitzacker, Flur 3, Flst: 74/9 wird gem. § 8 Abs. 1
des Niedersächsischen Straßengesetzes eingezogen. Die Einziehung wird gem. § 8
Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes mindestens 3 Monate vor in Kraft
treten ortsüblich bekannt gemacht. Die Einziehung ist gem. § 8 Abs. 3 des
Niedersächsischen Straßengesetzes unter Angabe des Tages des Inkrafttretens der
Einziehung öffentlich bekannt zu machen.