Sitzung: 04.05.2017 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/0162/2017
Sachverhalt:
Nach
Fertigstellung des Jahresabschlusses im August 2016 erfolgte im Oktober und
November desselben Jahres die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt
(RPA).
Gründe,
die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das
Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG,
dass
· der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung eingehalten wurden,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen
und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
· sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-,
Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Auf der
Seite 14 des Prüfberichtes weist das RPA auf einige Fehler hin. Hierzu ist
Folgendes zu sagen:
4.1
Prüfungsbemerkungen aus dem Vorjahr: Hierzu wird auf die Stellungnahmen in der
Vorlage zum Jahresabschluss 2010 verwiesen.
4.2
Vergaben: Bei der sogenannten freihändigen Vergabe sind grundsätzlich
Vergleichsangebote einzuholen. Diese ist nicht immer erfolgt bzw. wurde oftmals
nicht ausreichend dokumentiert. Dieses wird künftig geändert.
4.3
Nebenkosten Mietverträge: Die Nebenkosten aus den Mietverträgen wurden bis
einschließlich 2012 nicht abgerechnet, da man irrtümlich davon ausging, dass
mit der Mietzahlung alle Nebenkosten beglichen seien. Ab 2013 werden
mittlerweile alle vertraglich zulässigen Nebenkosten abgerechnet. Bei neu
abzuschließenden Mietverträgen wird der Anregung des RPA in Absatz 2 dieses
Prüfhinweises gefolgt.
Die
Gemeinde hat im Jahr 2011 ein ordentliches Ergebnis von -116.419,04 € und ein
außerordentliches Ergebnis von +3.675,17 € erzielt. Gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO
wird der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses vollständig mit dem
Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisse verrechnet.
Folgende
über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen entstanden 2011:
- Budget 14:
Die Mittelüberschreitung basiert zu einen auf höheren Personalaufwendungen
im Naturum. Den Mehraufwendungen stehen aber entsprechende Mehrerträge
gegenüber (vgl. Rechenschaftsbericht S. 16, Nr. 4.5). Mehraufwendungen
entstanden auch im Bereich des Kindergartenbetriebes, die aber teilweise
über entsprechende Mehrerträge gedeckt waren, bzw. im Folgejahr zu einer
entsprechend höheren Betriebskostenerstattung aus der Abrechnung 2011
führen.
- Budget 20:
Für das Verfahren zur Neuvergabe der Konzessionsverträge Strom entstanden
nicht eingeplante Begleitkosten in Höhe von 36,65 €.
- Budget 31:
Die Bewirtschaftung bzw. Unterhaltung der unbebauten Grundstücke führte zu
Mehraufwendungen von 44,33 €. Hinzu kommen 2.817,53 € Mehraufwendungen für
die Unterhaltung des Museumsgebäudes und 40,51 € Sachaufwendungen für das
Kindergartengebäude. Den Mehraufwendungen stehen entsprechende Mehrerträge
in diesem Budget gegenüber.
Stellv. Bgm Goebel beantragt
„Abstimmung nach Vorlage“.
Der Rat der Gemeinde Göhrde
fasst folgenden
Beschluss:
a) Der
Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2011 und erteilt
dem
Bürgermeister
Entlastung für das Haushaltsjahr 2011.
b) Die
über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen im Budget 14 (14.495,65 €), Budget 20
(36,65 €) und 31 (2.902,37 €) werden genehmigt.