Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Gem. § 69 NKomVG haben sich Räte eine Geschäftsordnung zu geben. Diese soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverhalten enthalten. Die Geschäftsordnung gilt jeweils für die Wahlperiode.

 

Zur Aufrechterhaltung des Geschäftsgangs hat der Rat der Gemeinde Göhrde in seiner konstituierenden Sitzung beschlossen, dass die bisherige Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Göhrde vom 08.11.2011 weiterhin, bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung, gültig ist.

 

Nunmehr wurde der Entwurf einer Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Göhrde erarbeitet. Die Regelungen der bisherigen Geschäftsordnung wurden rechtlich überprüft und ggf. angepasst, erweitert oder gestrichen.

 

Die Änderungsvorschläge können der anliegenden Synopse zwischen der Geschäftsordnung vom 08.11.2011 und dem Entwurf der neuen Geschäftsordnung (Anlage 1) entnommen werden.

 

Rh Stallbohm beantragt Abstimmung nach Vorlage.

 

Der Rat der Gemeinde Göhrde fasst folgenden

 


Beschluss:

Die Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Göhrde wird beschlossen.

(Die Geschäftsordnung liegt der Niederschrift als Anlage bei)