Frau Martin weist auf einen Tippfehler ihrerseits in der Einladung hin und dass unter dem TOP 4 b) die Niederschrift Nr. X/03 vom 21.02.2017 und nicht wie geschrieben vom 21.03.2017 genehmigt werden soll.

 

Unter Berücksichtigung dieses Tippfehlers werden gegen die vorliegende Tagesordnung keine Einwände erhoben und sie gilt als festgestellt.