Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Rh Struck hat folgenden Antrag gestellt:

 

Gesendet: Mittwoch, 22. Februar 2017 um 17:56 Uhr
Von:
"Wilhelm Struck" <Wilhelm.Struck@lwk-niedersachsen.de>
An:
"Wolfgang Peem
öller" <wendaccount@web.de>
Betreff:
Antrag Gemeinderat Gusborn
Sehr geehrter Herr B
ürgermeister,
f
ür die Kommende Sitzung des Rates der Gemeinde Gusborn beantragt die Gruppe UG/Soli, folgenden Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen:
Änderung der derzeitigen Praxis bei der Pflege von Wegeseitenräumen in der Gemeinde Gusborn“
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat m
öge beschließen: Die Jährliche Pflege der Wegeseitenräume wird deutlich eingeschränkt. Jährlich ist jeweils nur eine Pflegemaßnahme zulässig, und zwar ab dem 1. Oktober. Lediglich auf einem Anteil von maximal 15 % der Wege dürfen die Seitenräume jeweils
im Juni einseitig gepflegt werden. Die Pflege kann in Form des Mulchens erfolgen, wobei aber dem M
ähen mit Abtransport des Mähgutes der Vorzug eingeräumt werden soll.


Begr
ündung:
In der Gemeinde Gusborn existiert eine Wegenetz von ca. 100 Kilometern L
änge, wobei sich ca. 95 Kilometer im Gemeindeeigentum befinden.
Wenn man zum Beispiel von einem durchschnittlich vorhandenen 2 Meter breiten Streifen ausgeht, wird der erhebliche Umfang der Ma
ßnahme
deutlich: Es ergibt sich eine Fl
äche von 20 Hektar, die dem Umwelt- und Artenschutz dienen kann. Für die Anlage von Blühstreifen auf Ackerflächen in dieser Größe würden z. B. Fördergelder in Höhe von ca. 18.000,- Euro gezahlt werden. Daran ist der Wert einer Blühfläche, bzw.
deren
ökologischer Nutzen annähernd erkennbar.
Auch in unserer Region ist ein Artenr
ückgang zu verzeichnen, wobei von 20 % der Arten in den letzten 10 Jahren die Rede ist. Insbesondere das Bienensterben scheint ein immenses Problem zu sein (nach Albert Einsteins Berechnungen hätte übrigens die Menschheit nach einem Aussterbender Bienen nur noch eine Lebenserwartung von drei Jahren).
Wegeseitenr
äume stellen einen Rückzugsort für eine Vielzahl von Insekten und vielen anderen Tieren dar, wobei besonders auch die Blühphase der Pflanzen besonders wichtig ist.
Eine Pflege der Wegeseitenr
äume in der Gemarkung Gusborn erfolgt derzeit i. d. R. durch Mulchen. Diese Maßnahme wird an vielen Wegen mehrmals jährlich durchgeführt, und widerspricht damit den Empfehlungen von Experten (s. Anlagen). Die Pflanzengesellschaften bringen keine Blüten mehr hervor, womit eine Nahrungsquelle für viele Insekten ebenso fehlt, wie die Möglichkeit der Eiablage an höheren Grashalmen.
Kleintiere finden keine Deckung mehr. Viele weitere Argumente sind den Ratsmitgliedern hinl
änglich bekannt.
Dar
über hinaus sollte auch noch die erhöhte Umweltbelastung durch eine ständig wiederkehrenden Bearbeitungen bedacht werden.
Hier gilt es, einen Prozess des Umdenkens herbeizuf
ühren: Nicht der einheitliche Grasbestand in Rasenlänge sollte Begeisterung auslösen, sondern die Vielfalt eines Pflanzenbestandes, wobei auch der hohe ökologische Wert von Pflanzen erkannt wird, die ehemals als „Unkräuter
bezeichnet wurden.
Auch die Gemeinde Gusborn sollte viele M
öglichkeiten eines aktiven Umweltschutzes nutzen.
Anlagen:
.) Wegraine und Gew
ässerrandstreifen (Broschüre des BUND als PDF)
.) Wegraine in der Agrarlandschaft (Brosch
üre des Landkreises Uelzen in Papierform)
Viele Gr
üße
Wilhelm Struck
23.02.2017

Hinweis der Verwaltung: Die genannten Anlagen waren dem Antrag nicht beigefügt.

 

 

 

Rh Struck gibt ergänzende Erläuterungen zu dem Antrag. Er führt aus, dass man die Wegeseitenräume mehr als bisher bewerten solle. Er hält es für äußerst wichtig, in dieser Angelegenheit ein Umdenken in der Gemeinde bzw. in der Bevölkerung  herbeizuführen.

In einem Artikel in der EJZ in der letzten Woche war die Rede davon, dass Politiker von einem „stummen Frühjahr“ gesprochen haben. Die Diskussion werde also ernsthaft geführt und es müsse jedem klar sein, dass jeder Einzelne handeln muss und auch die Gemeinde, sofern sie die Möglichkeiten hat zu handeln. Es müsse ein Anfang gemacht werden und daher hat er den Antrag gestellt.

 

Rh Schnell äußert seine Bedenken in der Handhabung und Praktikabilität. Allein in Siemen gäbe es 80 ha an Wegeseitenräumen.

 

Rh Struck erläutert, dass es darum ginge, dass die Flächen der Wegeseitenräume vorrangig einseitig nur 1x im Jahr gemäht werden.

 

Stellv. Bgm Fahren führt aus, dass er grundsätzlich auch für den Umwelt- und Naturschutz ist, und dass man bei Fehlverhalten seitens der Gemeinde darauf hinweist, aber dass man als Gemeinde von vornherein diese Fristen und den Anteil bei den Wegeseitenräumen vorgibt, sehe er nicht so. Außerdem fragt er sich, wie die Überwachung hinsichtlich der 15 % erfolgen solle.

Er erinnert an den kürzlich stattgefundenen Informationsaustausch mit den Landwirten. Hier hätte dieses Thema angeregt und besprochen werden können und man hätte auch auf Missstände hinweisen können.

Er würde dem nicht zustimmen, sich von vornherein auf diese Vorgaben festzulegen.

Jedoch sollte in gewissem Maße eine Art Überwachung stattfinden, wobei dann gezielt die Verursacher angesprochen werden sollten.

 

Rh Beckmann hält die Idee grundsätzlich für einen guten Anfang, jedoch nicht für alle Wegeseitenräume. Beispielsweise könne man zunächst bei 2-3- Wegen anfangen und Erfahrungen sammeln.

 

Stellv. Bgm Burmester spricht sich dafür aus, erst einmal zu schauen, wie sich die Situation zurzeit darstellt und wo überhaupt gemäht und gemulcht wird, bevor man einen derartigen weitgreifenden Beschluss fasst.

 

Bgm Ringel stellt klar, dass von der Gemeinde speziell niemand beauftragt wurde, Wegeseitenräume zu mähen und zu mulchen. Er hätte es auch begrüßt, dass das Thema auf der Versammlung mit den Landwirten hätte angesprochen werden könne.

Auch er spricht sich gegen den Antrag von Rh Struck in dieser Form aus.

 

Es erfolgt eine kontroverse Diskussion.

 

Rh Struck erläutert nochmals, wie er zu seinem Beschlussvorschlag gekommen ist. Er würde es begrüßen, wenn der heute anwesende Pressevertreter darüber berichten würde und das Thema in das Bewusstsein der Menschen geraten würde

 

Rh Beckmann schlägt vor, einen Versuch z. B. als Pilotprojekt zu starten, und es zunächst am Totenweg zwischen Quickborn u. Gusborn beginnen zu lassen. Danach könne geprüft werden, ob es sich bewährt und man könne erneut darüber beraten.

 

Bgm Ringel hält gerade diesen Weg für nicht geeignet. Er schlägt den Weg vor Zadrau vor, von Gusborn kommend rechts rein. Auch können man noch einen Weg in Quickborn vorschlagen.

 

Nach abschließender kontroverser Diskussion lässt Bgm Ringel über den Antrag von Rh Struck abstimmen.  

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden


Beschluss:

 

Die Jährliche Pflege der Wegeseitenräume in der Gemeinde Gusborn wird deutlich eingeschränkt. Jährlich ist jeweils nur eine Pflegemaßnahme zulässig und zwar ab dem 01.Oktober. Lediglich auf einen Anteil von maximal 15 % der Wege dürfen die Seitenräume jeweils im Juni einseitig gepflegt werden. Die Pflege kann in Form des Mulchens erfolgen, wobei aber dem Mähen mit Abtransport des Mähgutes der Vorzug eingeräumt werden soll.