Sitzung: 09.03.2017 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/0130/2017
Sachverhalt:
Rh Struck hat
folgenden Antrag gestellt:
Gesendet: Mittwoch,
22. Februar 2017 um 17:56 Uhr
Von: "Wilhelm Struck" <Wilhelm.Struck@lwk-niedersachsen.de>
An: "Wolfgang Peemöller"
<wendaccount@web.de>
Betreff: Antrag Gemeinderat Gusborn
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
für die Kommende Sitzung des Rates
der Gemeinde Gusborn beantragt die Gruppe UG/Soli, folgenden Punkt auf die
Tagesordnung zu nehmen:
„Änderung
der derzeitigen Praxis bei der Pflege von Wegeseitenräumen in der Gemeinde Gusborn“
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat möge
beschließen: Die Jährliche Pflege der Wegeseitenräume wird deutlich eingeschränkt. Jährlich ist
jeweils nur eine Pflegemaßnahme zulässig, und zwar ab dem 1. Oktober. Lediglich auf einem
Anteil von maximal 15 % der Wege dürfen die
Seitenräume
jeweils
im Juni einseitig gepflegt werden. Die Pflege kann in Form des Mulchens erfolgen,
wobei aber dem Mähen mit
Abtransport des Mähgutes der
Vorzug eingeräumt werden
soll.
Begründung:
In der Gemeinde Gusborn existiert eine Wegenetz von ca. 100 Kilometern Länge, wobei sich ca. 95 Kilometer im Gemeindeeigentum
befinden.
Wenn man zum Beispiel von einem durchschnittlich vorhandenen 2 Meter breiten
Streifen ausgeht, wird der erhebliche Umfang der Maßnahme
deutlich: Es ergibt sich eine Fläche von 20
Hektar, die dem Umwelt- und Artenschutz dienen kann. Für die Anlage von Blühstreifen
auf Ackerflächen in
dieser Größe würden z. B. Fördergelder
in Höhe von ca. 18.000,- Euro gezahlt
werden. Daran ist der Wert einer Blühfläche, bzw.
deren ökologischer
Nutzen annähernd
erkennbar.
Auch in unserer Region ist ein Artenrückgang zu
verzeichnen, wobei von 20 % der Arten in den letzten 10 Jahren die Rede ist.
Insbesondere das Bienensterben scheint ein immenses Problem zu sein (nach
Albert Einsteins Berechnungen hätte übrigens die Menschheit nach einem Aussterbender Bienen
nur noch eine Lebenserwartung von drei Jahren).
Wegeseitenräume
stellen einen Rückzugsort
für eine Vielzahl von Insekten und
vielen anderen Tieren dar, wobei besonders auch die Blühphase der Pflanzen besonders wichtig ist.
Eine Pflege der Wegeseitenräume in der
Gemarkung Gusborn erfolgt derzeit i. d. R. durch Mulchen. Diese Maßnahme wird an vielen Wegen mehrmals jährlich durchgeführt, und
widerspricht damit den Empfehlungen von Experten (s. Anlagen). Die
Pflanzengesellschaften bringen keine Blüten mehr
hervor, womit eine Nahrungsquelle für viele
Insekten ebenso fehlt, wie die Möglichkeit
der Eiablage an höheren
Grashalmen.
Kleintiere finden keine Deckung mehr. Viele weitere Argumente sind den
Ratsmitgliedern hinlänglich
bekannt.
Darüber hinaus sollte auch noch die
erhöhte Umweltbelastung durch eine
ständig wiederkehrenden
Bearbeitungen bedacht werden.
Hier gilt es, einen Prozess des Umdenkens herbeizuführen: Nicht der einheitliche Grasbestand in Rasenlänge sollte Begeisterung auslösen, sondern die Vielfalt eines Pflanzenbestandes,
wobei auch der hohe ökologische
Wert von Pflanzen erkannt wird, die ehemals als „Unkräuter“
bezeichnet wurden.
Auch die Gemeinde Gusborn sollte viele Möglichkeiten
eines aktiven Umweltschutzes nutzen.
Anlagen:
.) Wegraine und Gewässerrandstreifen
(Broschüre des
BUND als PDF)
.) Wegraine in der Agrarlandschaft (Broschüre des
Landkreises Uelzen in Papierform)
Viele Grüße
Wilhelm Struck
23.02.2017
Hinweis der Verwaltung: Die genannten Anlagen waren
dem Antrag nicht beigefügt.
Rh Struck gibt ergänzende Erläuterungen zu dem Antrag. Er führt aus, dass
man die Wegeseitenräume mehr als bisher bewerten solle. Er hält es für äußerst
wichtig, in dieser Angelegenheit ein Umdenken in der Gemeinde bzw. in der
Bevölkerung herbeizuführen.
In einem Artikel in der EJZ in der letzten Woche war die Rede davon, dass
Politiker von einem „stummen Frühjahr“ gesprochen haben. Die Diskussion werde
also ernsthaft geführt und es müsse jedem klar sein, dass jeder Einzelne
handeln muss und auch die Gemeinde, sofern sie die Möglichkeiten hat zu
handeln. Es müsse ein Anfang gemacht werden und daher hat er den Antrag
gestellt.
Rh Schnell äußert seine Bedenken in der Handhabung und Praktikabilität.
Allein in Siemen gäbe es 80 ha an Wegeseitenräumen.
Rh Struck erläutert, dass es darum ginge, dass die Flächen der
Wegeseitenräume vorrangig einseitig nur 1x im Jahr gemäht werden.
Stellv. Bgm Fahren führt aus, dass er grundsätzlich auch für den Umwelt-
und Naturschutz ist, und dass man bei Fehlverhalten seitens der Gemeinde darauf
hinweist, aber dass man als Gemeinde von vornherein diese Fristen und den
Anteil bei den Wegeseitenräumen vorgibt, sehe er nicht so. Außerdem fragt er
sich, wie die Überwachung hinsichtlich der 15 % erfolgen solle.
Er erinnert an den kürzlich stattgefundenen Informationsaustausch mit den
Landwirten. Hier hätte dieses Thema angeregt und besprochen werden können und
man hätte auch auf Missstände hinweisen können.
Er würde dem nicht zustimmen, sich von vornherein auf diese Vorgaben festzulegen.
Jedoch sollte in gewissem Maße eine Art Überwachung stattfinden, wobei
dann gezielt die Verursacher angesprochen werden sollten.
Rh Beckmann hält die Idee grundsätzlich für einen guten Anfang, jedoch
nicht für alle Wegeseitenräume. Beispielsweise könne man zunächst bei 2-3-
Wegen anfangen und Erfahrungen sammeln.
Stellv. Bgm Burmester spricht sich dafür aus, erst einmal zu schauen, wie
sich die Situation zurzeit darstellt und wo überhaupt gemäht und gemulcht wird,
bevor man einen derartigen weitgreifenden Beschluss fasst.
Bgm Ringel stellt klar, dass von der Gemeinde speziell niemand beauftragt
wurde, Wegeseitenräume zu mähen und zu mulchen. Er hätte es auch begrüßt, dass
das Thema auf der Versammlung mit den Landwirten hätte angesprochen werden
könne.
Auch er spricht sich gegen den Antrag von Rh Struck in dieser Form aus.
Es erfolgt eine kontroverse Diskussion.
Rh Struck erläutert nochmals, wie er zu seinem Beschlussvorschlag
gekommen ist. Er würde es begrüßen, wenn der heute anwesende Pressevertreter
darüber berichten würde und das Thema in das Bewusstsein der Menschen geraten
würde
Rh Beckmann schlägt vor, einen Versuch z. B. als Pilotprojekt zu starten,
und es zunächst am Totenweg zwischen Quickborn u. Gusborn beginnen zu lassen.
Danach könne geprüft werden, ob es sich bewährt und man könne erneut darüber
beraten.
Bgm Ringel hält gerade diesen Weg für nicht geeignet. Er schlägt den Weg
vor Zadrau vor, von Gusborn kommend rechts rein. Auch können man noch einen Weg
in Quickborn vorschlagen.
Nach abschließender kontroverser Diskussion lässt Bgm Ringel über den
Antrag von Rh Struck abstimmen.
Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Die Jährliche
Pflege der Wegeseitenräume in der Gemeinde Gusborn wird deutlich eingeschränkt.
Jährlich ist jeweils nur eine Pflegemaßnahme zulässig und zwar ab dem
01.Oktober. Lediglich auf einen Anteil von maximal 15 % der Wege dürfen die
Seitenräume jeweils im Juni einseitig gepflegt werden. Die Pflege kann in Form
des Mulchens erfolgen, wobei aber dem Mähen mit Abtransport des Mähgutes der
Vorzug eingeräumt werden soll.