Sachverhalt:

 

In den 70er Jahren wurde auf dem Grundstück ein Schießstand errichtet. Es erfolgte eine Bezuschussung durch die damalige Samtgemeinde Dannenberg (Elbe). Damals wurde ein Vertrag zwischen der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) und dem SSV sowie der Gemeinde geschlossen, der der Vorlage als Information beigelegt war. Der Vertrag legte unter anderem die Bedingungen für die Bezuschussung fest.

Anschließend sollte ein Vertrag zwischen der Gemeinde und dem SSV geschlossen werden, was bisher nur mündlich erfolgte.

Es fand ein Gespräch zwischen den Parteien statt, dessen Ergebnis in der jetzt angehängten Vereinbarung schriftlich festgehalten wurde.

 

Bgm Ringel erläutert in groben Zügen die bisherige Situation.

Der SSV ist an die Gemeinde herangetreten, um eine schriftliche Vereinbarung aus Gründen der Rechtssicherheit zu haben.

Die Vereinbarung aus der Vorlage ist zwischen dem Vorsitzenden des SSV, der Verwaltung und dem Bgm  abgestimmt worden.

 

Rh Schönemann weist darauf hin, dass das Wort „Konkursverfahren“ gegen „Insolvenzverfahren“ ersetzt werden muss.

 

Rh Beckmann stellt Fragen nach der Verantwortlichkeit von SSV und Gemeinde, wie z. B. Winterdienst, Mähen Pflege und dergleichen anhand des dargestellten Flurstückes des der Vorlage beigefügten Planes.

 

Bgm Ringel gibt ergänzende Erläuterungen.

 

Abschließend bleibt die Frage nach dem Bestand der bisherigen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Gusborn und der Samtgemeinde ungeklärt.

 

Bgm Ringel beantragt Vertagung, um die Fragen mit der Verwaltung zu klären.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn beschließt Vertagung.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Mit dem Sportschützenverein (SSV) Quickborn wir die in der Anlage beigefügte Nutzungsvereinbarung geschlossen.