Sitzung: 09.03.2017 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 31/0123/2017
Sachverhalt:
In den 70er Jahren
wurde auf dem Grundstück ein Schießstand errichtet. Es erfolgte eine
Bezuschussung durch die damalige Samtgemeinde Dannenberg (Elbe). Damals wurde
ein Vertrag zwischen der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) und dem SSV sowie der
Gemeinde geschlossen, der der Vorlage als Information beigelegt war. Der
Vertrag legte unter anderem die Bedingungen für die Bezuschussung fest.
Anschließend sollte
ein Vertrag zwischen der Gemeinde und dem SSV geschlossen werden, was bisher
nur mündlich erfolgte.
Es fand ein
Gespräch zwischen den Parteien statt, dessen Ergebnis in der jetzt angehängten
Vereinbarung schriftlich festgehalten wurde.
Bgm Ringel
erläutert in groben Zügen die bisherige Situation.
Der SSV ist an die
Gemeinde herangetreten, um eine schriftliche Vereinbarung aus Gründen der
Rechtssicherheit zu haben.
Die Vereinbarung
aus der Vorlage ist zwischen dem Vorsitzenden des SSV, der Verwaltung und dem
Bgm abgestimmt worden.
Rh Schönemann weist
darauf hin, dass das Wort „Konkursverfahren“ gegen „Insolvenzverfahren“ ersetzt
werden muss.
Rh Beckmann stellt
Fragen nach der Verantwortlichkeit von SSV und Gemeinde, wie z. B.
Winterdienst, Mähen Pflege und dergleichen anhand des dargestellten Flurstückes
des der Vorlage beigefügten Planes.
Bgm Ringel gibt
ergänzende Erläuterungen.
Abschließend bleibt
die Frage nach dem Bestand der bisherigen Vereinbarung zwischen der Gemeinde
Gusborn und der Samtgemeinde ungeklärt.
Bgm Ringel
beantragt Vertagung, um die Fragen mit der Verwaltung zu klären.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn beschließt Vertagung.
Beschlussvorschlag:
Mit dem
Sportschützenverein (SSV) Quickborn wir die in der Anlage beigefügte
Nutzungsvereinbarung geschlossen.