Sitzung: 09.03.2017 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1
Vorlage: 11/0120/2017
Sachverhalt:
Herr Bürgermeister
Ringel hat die Verwaltung um Ausarbeitung eines Entwurfes der 5. Satzung zur Änderung
der Satzung der Gemeinde Gusborn über Auslagenersatz und
Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates gebeten. Auf Grundlage der
Änderungsvorschläge des Herrn Ringel wurde der der Vorlage anliegende Entwurf
erarbeitet.
Bgm Ringel gibt
ergänzende Erläuterungen. Auf seinen Vorschlag und ausdrücklichen Wunsch hin
sollen seine beiden Stellvertreter eine höhere Aufwandsentschädigung von 50,-
€/mtl. und eine höhere
Fahrtkostenpauschale i. H. v. 15,- €/mtl. erhalten. Dafür soll seine
Aufwandsentschädigung von 350,- € auf 300,- €/mtl. gekürzt werden. Dieses verursacht Mehrkosten
i. H.v. 330,- € im Jahr für die Gemeinde. Im Vergleich zu anderen Gemeinden
liegt die Gemeinde Gusborn im guten Mittelfeld in der Höhe der
Aufwandentschädigungen.
Fachbereichsleiter
Rhode bestätigt dieses. Er betont, dass es sehr selten ist, dass ein
Bürgermeister vorschlägt, seine Aufwandsentschädigung zugunsten der Vertreter
zu verringern.
Rh Beckmann führt
aus, dass er es nicht nachvollziehen kann, dass der Bürgermeister auf einen
Teil seiner Aufwandsentschädigung verzichtet. Der oder die nächsten
Bürgermeister sind möglicherweise nicht dieser Auffassung und dann müsste die
Satzung wieder geändert werden.
Auf seine Nachfrage
hin, warum diese Änderung vorgenommen werden soll, antwortet Bgm Ringel, dass
er einige Aufgaben an seine Stellvertreter verteilen möchte und sie mehr in die
Rats- und Gemeindeaufgaben einbinden möchte.
Rh Beckmann
entgegnet, dass die Erhöhung für die Stellvertreter zu Mehrbelastungen für die
Gemeinde führt und er damit nicht einverstanden ist.
Er schlägt vor,
erst einmal für ein Jahr Erfahrungswerte zu sammeln und wenn sich dann
herausstellt, dass die Vertreter mit den Entschädigungen nicht auskommen,
erneut darüber zu beraten.
Stellv. Bgm
Burmester betont, dass er eine Erhöhung für gerechtfertigt hält, da stellv. Bgm
Fahren und er um einiges mehr als bisher bei allen Gemeindeangelegenheiten,
Sitzungen und Versammlungen eingebunden werden und das auch so gewollt ist. Er
stellt den Antrag als Änderung zum Vorschlag aus der Vorlage der Verwaltung,
den Aufwand für die Gemeinde zu verringern, indem er auf 10,- €/mtl. bei der
Aufwandsentschädigung verzichtet.
Auch stellv. Bgm
Fahren erklärt sich damit einverstanden.
Rh Struck
erläutert, wie es seinerzeit zu dem Betrag von 17,50 €/mtl. an
Aufwandsentschädigung für die Vertreter gekommen ist. Bevor Rf Geuder und er
Stellvertreter waren, gab es nur einen Vertreter, und da es keine weitere
Belastung für den Gemeindehaushalt geben sollte, haben beide je auf die Hälfte
verzichtet. Wenn es jetzt wieder erhöht werden soll, weil es 2 Vertreter gibt,
und der Aufwand zum Wohle der Gemeinde betrieben wird, ist er damit
einverstanden.
Nach abschließender
Diskussion lässt Bgm Ringel über die Vorlage der Verwaltung und den Änderungs-
Antrag von stellv. Bgm Burmester abstimmen.
Die Änderungen
werden in die 5. Änderung zur Satzung der Satzung der Gemeinde Gusborn über
Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates
eingearbeitet und als Anlage der Niederschrift beigefügt.
Die
Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters nach § 2 Abs. 1 der Satzung der
Gemeinde Gusborn über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für die
Mitglieder des Rates wird von 350,- € auf 300,- €/mtl. gekürzt.
Die stellvertretenden
Bürgermeister erhalten nach § 2 Abs. 2 der Satzung als Ersatz für ihre
Aufwendungen neben der Entschädigung nach § 1 der Satzung eine monatliche
Aufwandsentschädigung von 40,- €.
Die
stellvertretenden Bürgermeister erhalten nach § 5 Abs. 3 der Satzung eine
monatliche Fahrkostenpauschale i. H. v. 15,- € monatlich.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Die 5. Satzung zur
Änderung der Satzung der Gemeinde Gusborn über Auslagenersatz und
Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates wird beschlossen.