Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Herr Bürgermeister Ringel hat die Verwaltung um Ausarbeitung eines Entwurfes der 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Gusborn über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates gebeten. Auf Grundlage der Änderungsvorschläge des Herrn Ringel wurde der der Vorlage anliegende Entwurf erarbeitet.

 

Bgm Ringel gibt ergänzende Erläuterungen. Auf seinen Vorschlag und ausdrücklichen Wunsch hin sollen seine beiden Stellvertreter eine höhere Aufwandsentschädigung von 50,- €/mtl.  und eine höhere Fahrtkostenpauschale i. H. v. 15,- €/mtl. erhalten. Dafür soll seine Aufwandsentschädigung von 350,- € auf 300,- €/mtl.  gekürzt werden. Dieses verursacht Mehrkosten i. H.v. 330,- € im Jahr für die Gemeinde. Im Vergleich zu anderen Gemeinden liegt die Gemeinde Gusborn im guten Mittelfeld in der Höhe der Aufwandentschädigungen.

 

Fachbereichsleiter Rhode bestätigt dieses. Er betont, dass es sehr selten ist, dass ein Bürgermeister vorschlägt, seine Aufwandsentschädigung zugunsten der Vertreter zu verringern.

 

Rh Beckmann führt aus, dass er es nicht nachvollziehen kann, dass der Bürgermeister auf einen Teil seiner Aufwandsentschädigung verzichtet. Der oder die nächsten Bürgermeister sind möglicherweise nicht dieser Auffassung und dann müsste die Satzung wieder geändert werden.

Auf seine Nachfrage hin, warum diese Änderung vorgenommen werden soll, antwortet Bgm Ringel, dass er einige Aufgaben an seine Stellvertreter verteilen möchte und sie mehr in die Rats- und Gemeindeaufgaben einbinden möchte.

Rh Beckmann entgegnet, dass die Erhöhung für die Stellvertreter zu Mehrbelastungen für die Gemeinde führt und er damit nicht einverstanden ist.

Er schlägt vor, erst einmal für ein Jahr Erfahrungswerte zu sammeln und wenn sich dann herausstellt, dass die Vertreter mit den Entschädigungen nicht auskommen, erneut darüber zu beraten.

 

Stellv. Bgm Burmester betont, dass er eine Erhöhung für gerechtfertigt hält, da stellv. Bgm Fahren und er um einiges mehr als bisher bei allen Gemeindeangelegenheiten, Sitzungen und Versammlungen eingebunden werden und das auch so gewollt ist. Er stellt den Antrag als Änderung zum Vorschlag aus der Vorlage der Verwaltung, den Aufwand für die Gemeinde zu verringern, indem er auf 10,- €/mtl. bei der Aufwandsentschädigung verzichtet.

Auch stellv. Bgm Fahren erklärt sich damit einverstanden.

 

Rh Struck erläutert, wie es seinerzeit zu dem Betrag von 17,50 €/mtl. an Aufwandsentschädigung für die Vertreter gekommen ist. Bevor Rf Geuder und er Stellvertreter waren, gab es nur einen Vertreter, und da es keine weitere Belastung für den Gemeindehaushalt geben sollte, haben beide je auf die Hälfte verzichtet. Wenn es jetzt wieder erhöht werden soll, weil es 2 Vertreter gibt, und der Aufwand zum Wohle der Gemeinde betrieben wird, ist er damit einverstanden.

 

Nach abschließender Diskussion lässt Bgm Ringel über die Vorlage der Verwaltung und den Änderungs- Antrag von stellv. Bgm Burmester abstimmen.

 

Die Änderungen werden in die 5. Änderung zur Satzung der Satzung der Gemeinde Gusborn über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates eingearbeitet und als Anlage der Niederschrift beigefügt.

 

Die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters nach § 2 Abs. 1 der Satzung der Gemeinde Gusborn über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Rates wird von 350,- € auf 300,- €/mtl. gekürzt.

 

Die stellvertretenden Bürgermeister erhalten nach § 2 Abs. 2 der Satzung als Ersatz für ihre Aufwendungen neben der Entschädigung nach § 1 der Satzung eine monatliche Aufwandsentschädigung von 40,- €.

 

Die stellvertretenden Bürgermeister erhalten nach § 5 Abs. 3 der Satzung eine monatliche Fahrkostenpauschale i. H. v. 15,- € monatlich.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 


Beschluss:

Die 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Gusborn über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates wird beschlossen.