Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 14

Im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2017 ff. wurde über die Sanierung des Schulhofes der Grundschule an der Göhrde im Schulausschuss am 31.10.2016 (SuSE/IX/18) beraten.

 

Das vorhandene Pflaster birgt zahlreise Unfallgefahren und sollte daher möglichst flächendeckend neu verlegt werden. Die Kostenschätzung für diese Maßnahme liegt bei 45.000,00 Euro.

Im Rahmen der genannten Schulausschusssitzung wurde dann festgelegt, dass der nachfolgendes Schulausschuss zunächst diesen Schulhof  besichtigt und dann eine Entscheidung getroffen wird, wie weiter verfahren werden soll.

 

Die Finanzmittel wurden im Haushalt 2017 in Höhe von 45.000,00 Euro eingestellt, jedoch ist die Entscheidung über den Sanierungsbedarf abzuwarten.

 

Nach Eröffnung der Sitzung fand eine Begehung des Schulhofes statt und Herr Sauck erläuterte die Problematik:

Durch die Kanten im Pflaster ist es bereits zu Unfällen gekommen. Der Schulhof ist seitlich nicht durch Hecken oder einen kleinen Wall begrenzt, so dass er sehr windanfällig ist und dadurch viel Sand  auf die Pflasterflächen getragen wird. Herr Schulz ergänzt, dass die komplette Fläche aufgenommen werden soll, um notwendige Leitungsarbeiten gleich mit zu erledigen. Daher auch der hohe Kostenrahmen.

Die Feuerwehrzufahrt erfolgt ebenfalls über den Schulhof. Hier könnte sich im Notfall der obere Zufahrtsbereich Turnhalle/ Parkplatz als problematisch erweisen, da dieser durch Bäume und Büsche sehr eng ist. Dies soll bei einer Neugestaltung berücksichtigt und ggfs. geändert werden.

 

Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass der Schulhof saniert werden soll. Die Fläche soll nicht wieder komplett gepflastert werden. Es könnten verschiedene Bereiche mit verschiedenen Materialien (Pflaster, Bitumen, Rasen, Sand, Bepflanzungen) geschaffen werden.

Im Anschluss an die Diskussion empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

Der Schulhof der Grundschule an der Göhrde in Zernien wird saniert. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Schulleitung und dem Kollegium sowie der Beteiligung des GUV, einen Vorschlag zur Schulhofgestaltung zu erarbeiten und, wenn möglich, zur nächsten Schullausschusssitzung vorzulegen.