Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

Herr Hesebeck erläutert:

Ausgehend von der Vorstellung auf der nichtöffentlichen Informationsveranstaltung des Landkreises zur Ausgestaltung der Neustrukturierung des Schulzentrums Dannenberg (Elbe) am 06.02.2017, ist zur Umsetzung der Pläne sowie Sicherung der Bestandsgebäude eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „Schul- und Kulturzentrum“ notwendig.

Die Bestandsgebäude der Schulen liegen zwar im Bereich des B-Planes, überschreiten aber im Bereich der Nicolas-Born-Schule und des Jugendzentrums teilweise die Baugrenze. Die Schulhofflächen und das Heizhaus südlich der Nicolas-Born-Schule, die schwerlich als Sportflächen zu definieren sind, sowie ein Teil des geplanten Neubaus liegen aber außerhalb der Fläche für Gemeinbedarf (Schule).

Die Änderung beinhaltet daher die Erweiterung der Fläche für den Gemeinbedarf (Schule) in Richtung des Sportplatzes sowie die Neufestlegung der Baugrenzen.

Gegenüber einer Änderung des Bebauungsplanes stellt sich die Aufhebung desselben nicht nur kostengünstiger, sondern auch effektiver und schneller zu realisieren dar.

Die Empfehlungen aus den Ausschüssen lauten deshalb auf Aufhebung des Bebauungsplanes.

Der Rat fasst folgenden:

 


Beschluss:

Die Stadt Dannenberg (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Schul- und Kulturzentrum“ ein.