Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

Die kreisweit einheitliche KiTa-Betreuungsstaffel wurde im Jahr 1995 in Verhandlungen zwischen freien Trägern von Kindertageseinrichtungen, dem Landkreis und den Samtgemeinden erarbeitet und vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises den jeweiligen Einrichtungsträgern im Sinne der Jugendhilfevereinbarung zur Anwendung empfohlen.

Ziel der Anpassung ist die Erreichung der Deckungsrate von 25% der Betriebskosten durch die Elternbeiträge sowie kleinerer redaktioneller Änderungen.

 

Verhandlungen über die Höhe der Elternbeiträge sind zu führen, sofern der Kreisdurchschnitt 2 Jahre nacheinander unter dieser Quote liegt (siehe Betriebsführungsverträge der Kommunen und Einrichtungsträger).

Die durchschnittliche Deckung der gesamten Betriebskosten durch die gesamten Elternbeiträge im Landkreis beläuft sich pro Jahr auf rd. 23 % (Jahre 2010 – 2014).

Die Betriebskosten stiegen gleichzeitig um jährlich rd. 5 % an, z.B. für Gebäudeunterhaltungen, die hauswirtschaftlichen Kräfte in den Kindertageseinrichtungen, für Vertretungskräfte und gestiegene Personalkosten.

Die Fachdienste Jugend, Familie, Bildung und Controlling des Landkreises haben unter Beteiligung der Träger und der Samtgemeinden in einer Arbeitsgemeinschaft die Beitragsstaffel überarbeitet.

 

Unterschiedliche Modelle wurden unter der Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben, unter Einbeziehung von Modellen anderer Kommunen und unter Feststellung der zumutbaren Belastung für die Sorgeberechtigten erörtert.

Um nicht die finanzschwachen Familien zusätzlich zu belasten, erfolgte in den unteren Einkommensstufen lediglich eine geringe Anpassung im Zuge der Zusammenfassung bisheriger Stufen.

Im oberen Verdienstbereich wurde eine weitere Stufe eingeführt.

 

Mit dieser aktualisierten einheitlichen KiTa-Beitragsstaffel wird die, durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg, vorgegebene Zielgröße von 2,5 Mio. € an Elternbeiträgen voraussichtlich erreicht.

Mittelfristig wird aufgrund bevorstehender weiterer Personalkostensteigerungen eine erneute Überarbeitung erforderlich werden.

 

Der Landkreis erwartet durch die Anhebung ab dem Haushaltsjahr 2018 Mehreinnahmen in Höhe von rd. 350.000 €.

 

Wie bereits aus der Presse zu entnehmen ist, kommt es zu einer Erhöhung der Kindertagesstättenbeiträge zum 01.08.2017. Frau Scharf erläutert hierzu, dass die Kosten im Kindertagestättenbereich jährlich steigen und die Deckungsrate von 25% durch die Elternbeiträge bereits seit einigen Jahren nicht erreicht wurde. Es werden lediglich 23% gedeckt.

Die letzte Erhöhung der Beiträge erfolgte nach Einführung des Euros 2002. Eine Anpassung ist somit dringend notwendig.

 

AV Siebolds merkt hierzu an, dass er die Erhöhungen insbesondere. durch die Einführung einer weiteren Stufe im oberen Verdienstbereich (im Einzelfall eine Erhöhung von 30%)  problematisch sieht, weil damit die Bereitschaft von Familien nach Dannenberg zuzuziehen, geschmälert wird.

Diesem stimmen einige Ausschussmitglieder jedoch nicht zu.