Sitzung: 23.02.2017 Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 14/0103/2017
Sachverhalt:
Die kreisweit
einheitliche KiTa-Betreuungsstaffel wurde im Jahr 1995 in Verhandlungen
zwischen freien Trägern von Kindertageseinrichtungen, dem Landkreis und den
Samtgemeinden erarbeitet und vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises den
jeweiligen Einrichtungsträgern im Sinne der Jugendhilfevereinbarung zur
Anwendung empfohlen.
Ziel der Anpassung ist die Erreichung der
Deckungsrate von 25% der Betriebskosten durch die Elternbeiträge sowie
kleinerer redaktioneller Änderungen.
Verhandlungen über
die Höhe der Elternbeiträge sind zu führen, sofern der Kreisdurchschnitt 2
Jahre nacheinander unter dieser Quote liegt (siehe Betriebsführungsverträge der
Kommunen und Einrichtungsträger).
Die
durchschnittliche Deckung der gesamten Betriebskosten durch die gesamten
Elternbeiträge im Landkreis beläuft sich pro Jahr auf rd. 23 % (Jahre 2010 –
2014).
Die Betriebskosten
stiegen gleichzeitig um jährlich rd. 5 % an, z.B. für Gebäudeunterhaltungen,
die hauswirtschaftlichen Kräfte in den Kindertageseinrichtungen, für
Vertretungskräfte und gestiegene Personalkosten.
Die Fachdienste
Jugend, Familie, Bildung und Controlling des Landkreises haben unter
Beteiligung der Träger und der Samtgemeinden in einer Arbeitsgemeinschaft die
Beitragsstaffel überarbeitet.
Unterschiedliche
Modelle wurden unter der Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben, unter
Einbeziehung von Modellen anderer Kommunen und unter Feststellung der
zumutbaren Belastung für die Sorgeberechtigten erörtert.
Um nicht die
finanzschwachen Familien zusätzlich zu belasten, erfolgte in den unteren
Einkommensstufen lediglich eine geringe Anpassung im Zuge der Zusammenfassung
bisheriger Stufen.
Im oberen
Verdienstbereich wurde eine weitere Stufe eingeführt.
Mit dieser
aktualisierten einheitlichen KiTa-Beitragsstaffel wird die, durch den Landkreis
Lüchow-Dannenberg, vorgegebene Zielgröße von 2,5 Mio. € an Elternbeiträgen
voraussichtlich erreicht.
Mittelfristig wird
aufgrund bevorstehender weiterer Personalkostensteigerungen eine erneute
Überarbeitung erforderlich werden.
Der Landkreis
erwartet durch die Anhebung ab dem Haushaltsjahr 2018 Mehreinnahmen in Höhe von
rd. 350.000 €.
Wie bereits aus der
Presse zu entnehmen ist, kommt es zu einer Erhöhung der
Kindertagesstättenbeiträge zum 01.08.2017. Frau Scharf erläutert hierzu, dass
die Kosten im Kindertagestättenbereich jährlich steigen und die Deckungsrate
von 25% durch die Elternbeiträge bereits seit einigen Jahren nicht erreicht
wurde. Es werden lediglich 23% gedeckt.
Die letzte Erhöhung
der Beiträge erfolgte nach Einführung des Euros 2002. Eine Anpassung ist somit
dringend notwendig.
AV Siebolds merkt
hierzu an, dass er die Erhöhungen insbesondere. durch die Einführung einer
weiteren Stufe im oberen Verdienstbereich (im Einzelfall eine Erhöhung von
30%) problematisch sieht, weil damit die
Bereitschaft von Familien nach Dannenberg zuzuziehen, geschmälert wird.
Diesem stimmen einige
Ausschussmitglieder jedoch nicht zu.