Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Nach aktueller Kita-Bedarfsplanung stehen im Planbereich Dannenberg keine ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung, um allen Kindern einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz garantieren zu können. Die Erfüllung des Rechtsanspruchs ist nicht gewährleistet.

 

Für den Stadtbereich Dannenberg hat der Landkreis bereits kurzfristig eine Interessenbekundung veranlasst, mit dem Ergebnis, dass weitere Betreuungsplätze lediglich dann eingerichtet werden können, wenn Neubauten oder Anbauten mit hohem Investitionsaufwand erfolgen.

Eine zeitnahe Gewährleistung von weiteren Plätzen ist im Stadtbereich Dannenberg demnach ausgeschlossen. Um kostengünstig und zeitnah alternativ weitere Plätze im Planbereich Dannenberg zu schaffen, sind Vorgespräche mit der Gemeinde Karwitz und dem Landkreis Lüchow-Dannenberg geführt worden, mit der Überlegung eine Einrichtung in den Räumen des ehemaligen Spielkreises Karwitz anzusiedeln.

Die Entfernung von Dannenberg, Marktplatz bis zum ehemaligen Spielkreis Karwitz/Lenzen beträgt 8 Kilometer. Dies liegt deutlich unter der theoretisch zumutbaren Entfernung von 25 Kilometern.

Die Räumlichkeiten sind wie zu Spielkreiszeiten ausgestattet, sprich Mobiliar, Sanitäreinrichtungen und Außengelände stehen zur Verfügung und sind in einwandfreiem Zustand.

Die Einrichtung könnte voraussichtlich mit kleineren Investitionen (Wickelbereich, Krippen-WC, Rampe im Eingangsbereich u.ä.) zeitnah in Betrieb genommen werden.

 

Das Kultusministerium Fachdienst Lüneburg -zuständig für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege- hat grundsätzlich eine Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt. Da es für die einzelnen Varianten unterschiedliche Ansprüche (zusätzlicher Büroraum, Schlafraum etc.) gibt, ist zusätzlich zum Bedarf auch die Umsetzbarkeit in den Räumlichkeiten zu klären.

Es ist noch zu klären, wie viele Kinder unter 3 Jahren betreut werden können, ohne größere Umbaumaßnahmen vorzunehmen und in welchem zeitlichen Umfang. Auch die Option Außenstelle einer bestehenden Einrichtung ist zu prüfen.

Denkbar ist eine altersübergreifende Gruppe oder die Einrichtung einer 15+5 Gruppe.

 

Der genaue Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen wird derzeit vom Landkreis in den Einrichtungen abgefragt. Die Bedarfsplanungssitzung im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue ist für den 28.2.17 terminiert. Nach den Kuratoriumssitzungen wird bereits deutlich, dass es in den meisten Einrichtungen zu Platzvergabesitzungen kommen wird, da die Zahlen der Anmeldungen die der Abmeldungen (Einschulung) teils deutlich übersteigt.

 

Der Kreistag hat sich den Beschluss zum Kita-Bedarf vorbehalten, der Termin der Sitzung ist am 13.03.17.

Um eine Umsetzung zum Beginn des Kindergartenjahres 2017/2018 zu gewährleisten, wird sowohl von der Gemeinde Karwitz als auch der Samtgemeinde Elbtalaue ein Vorabbeschluss eingeholt.

 

Der anschließende Bericht von Frau Scharf wurde bereits unter TOP 7 behandelt.

 

Noch anzumerken ist , dass im Ort Karwitz eine Liste mit Elternunterschriften weitergereicht wird, von denen bereits 7 Eltern ihre Kinder ab dem 01.08.2017 in die Einrichtung geben würden.

 

 

 Der JBSME empfiehlt folgenden

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich des Beschlusses des Landkreises zur Finanzierung und der Gemeinde Karwitz zur Bereitstellung der Räumlichkeiten gem. Jugendhilfevereinbarung, stimmt die Samtgemeinde Elbtalaue der Maßnahme zu und übernimmt die Mitfinanzierung ab Inbetriebnahme der Einrichtung.