Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Herr Siems-Wedhorn erläutert den Sachverhalt. Er hält einen kurzen Rückblick über die letzten drei Jahre.

Anhand der Gewerbesteuer ist zu erkennen, inwiefern die Ergebnisse der Haushaltsaufstellung von dieser Steuer abhängig sind. So war  in 2014 ein Ergebnis von minus 432.000 € zu verzeichnen, in 2015 wurde ein Überschuss in Höhe von 13.900 € erwirtschaftet und in 2016 ein Überschuss in Höhe von 523.000 €. Für 2017 ist wiederum mit einem Minus von ca. 35.000 € zu rechnen. Verantwortlich für dieses ständige Auf und Ab ist die Gewerbesteuer.

Der Geldbestand der Gemeinde hat sich im Laufe der Jahre auch positiv entwickelt. In 2014 gab es noch ein Minus in Höhe von 165.000 € bei den liquiden Mitteln. In 2016 wurde ein Abschluss in Höhe von 334.000 € festgestellt.

Um diesem ständigen Auf und Ab entgegenzuwirken, schlägt die Verwaltung vor, eine Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Jahre 2018 – 2021 zu beschließen. Dieses bietet die Möglichkeit einer besseren Planung. Ohne diese Anhebung der Steuersätze ist mit einem Defizit von 15.000 – 20.000 € in den nächsten Jahren zu rechnen.

Der Haushalt 2017 schließt ausgeglichen in den Einnahmen und Ausgaben mit 824.100 € ab. Hergestellt wird der Ausgleich durch eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 35.000 €.

Die zu zahlenden Umlagen (Samtgemeindeumlage, Kreisumlage, Gewerbesteuerumlage, allgemeine Umlage an Zweckverbände und dergl.) bewirken, dass der Haushalt oftmals nicht ausgeglichen werden kann. Die Samtgemeindeumlage wurde z.B. in 2016 auf 49 % in allen Mitgliedsgemeinden angehoben. Die zu erhebenden Umlagen richten sich nach den durchschnittlichen landesweiten Steuersätzen und steigen somit in jedem Jahr um ein paar Prozentpunkte. Für die Gemeinde Karwitz heißt das, das für 2017  83 %  der Einnahmen für Umlagen aufgewendet werden.

Herr Siems-Wedhorn spricht bei den Planungen insbesondere an, dass im ehemaligen Kinderspielkreis die Einrichtung einer Kindertagesstätte geplant ist. Hierfür wurden 30.000 € für den Umbau eingeplant. Allerdings sollen die Betriebskosten auf den späteren Träger der Einrichtung umgelegt werden.

Alle weiteren Ansätze sind Vorsorgeansätze, da noch keine konkreten Maßnahmen bekannt sind.

 

Bgm Harms erläutert nochmals die eingeplanten freiwilligen Leistungen der Gemeinde, die sehr knapp bemessen sind und kaum Handlungsspielraum geben. Der geplante Ausbau der Alten Schule soll weiterhin beibehalten werden, da sich durch das Förderprogramm „Kleine Städte und Gemeinden“ andere Perspektiven ergeben haben.

Zur geplanten Kindertagesstätte, die ebenfalls in der Alten Schule eingerichtet werden soll, erläutert Bgm Harms, dass kürzlich eine Besichtigung der Räumlichkeiten stattgefunden hat.

Rh Schaper-Biemann erklärt, dass die Angelegenheit im Jugendhilfeausschuss des Landkreises behandelt wurde. Allerdings hat im letzten Moment noch ein weiterer Träger Interesse bekundet und so ist die Angelegenheit zurück in den Jugendhilfeplanungsausschuss verwiesen worden.

 

Nach Vortrag fasst der Rat Karwitz den

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2017 gemäß Anlage 1 sowie das Investitionsprogramm 2016 – 2020 gemäß Anlage 2 zur Niederschrift