Sitzung: 02.03.2017 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 7
Vorlage: 2/0071/2017
Stellv. StDir Kern
trägt den Sachverhalt vor.
Nach umfassenden
Beratungen in den Fachausschüssen und im VAH wurden empfohlene Änderungen
eingearbeitet und als Anlagen der Vorlage den Ratsmitgliedern nachgereicht.
Herr Kern gibt
Erläuterungen zu den Eckdaten des Haushaltes 2017.
Der
Ergebnishaushalt 2017 ist mit einem Volumen von 4.047.600 € in den Erträgen und
Aufwendungen ausgeglichen.
Das Volumen ist
ähnlich wie 2016, Veränderungen gibt es bei den Aufwendungen zur Steuerkraft
2016, es sind Mehraufwendungen an Umlagen von 250.000 aufzubringen, insgesamt
2,6 Mio. €.
Die
Planungsaufwendungen für Bebauungspläne 2017 sind mit 30.000,- € veranschlagt,
das sind 15.000,- € mehr als 2016.
Für notwendige
Brückenunterhaltungsmaßnahmen sind 55.000,- € mehr als 2016 eingeplant.
Die
Stromaufwendungen in der Straßenbeleuchtung sind gesunken, und zwar von
70.000,- € auf 45.000,- € aufgrund der Umstellung auf LED-Technik.
Bei den Erträgen
ergeben sich einige Veränderungen zum Haushalt 2016. Der Planungsaufwand bei
den B-Plänen beträgt 30.000,- €, diese werden in gleicher Höhe durch
Kostenerstattungen finanziert.
Bei den
Konzessionsabgaben verringern sich durch gesunkenen Stromverkauf und
Gasverbrauch die Erträge von 166.000,- € um 20.000,- € auf 146.000,- €.
2017 gibt es
Steigerungen bei dem Anteil an den Einkommensteueranteilen von 43.600,- € auf
nunmehr 1,3 Mio. €; das Gewerbesteueraufkommen beläuft sich
auf 660.000 €, das sind 40.000,- €
weniger als im Vorjahr.
Bei den
Umsatzsteueranteilen werden 35.000,- € mehr erwartet, das sind insgesamt
184.000,- €.
Aufzubringen sind
Umlagen i. H. v. insgesamt 2,6 Mio. €.
Für Investitionen
sind 420.000 € vorgesehen, 300.000 ,- € für die Hangsicherung am Friedhof am
Langen Berg und 95.000,- € wurden
vorsorglich für den Ankauf des Flussabschnittes Jeetzel eingeplant.
Der Schuldenstand
beläuft sich auf 413.000,- €, das sind 192.000,- € mehr als 2016. Die
Pro-Kopf-Verschuldung macht demnach 84,69 € aus.
Das Sachvermögen
betrug 2015 11,7 Mio. €, das Eigenkapital 11,6 Mio. €.
Die Fehlbeträge aus
Vorjahren bis 2015 belaufen sich auf 922.585,- €, diese sind in 2016 auf
745.000,- € gesunken. Es besteht weiterhin die Last für die Finanzlage der
Stadt Hitzacker (Elbe), die Fehlbeträge bis zum Jahr 2020 abzubauen. Dies geht
nur, wenn sich die Finanzlage der Stadt auf dem Niveau der Jahre 2016/2017
stabilisieren kann.
Die Erträge aus der
Gewerbesteuer sind dabei jeweils schwer einschätzbar und unterliegen großen
Schwankungen, und zwar zwischen 350.000,- € und 730.000,- €
Aktuell ist
aufgrund des Beschlusses des VAH noch eine Änderung zum Stellenplan
eingearbeitet worden für die Schaffung einer Stelle eines weiteren
Beschäftigten (Stadtmitarbeiter) der
Stadt Hitzacker (Elbe). Im BPSUH soll der Aufgabenkatalog beraten werden, um
damit Einsparungen im Haushalt zu generieren.
Diesem Haushaltsplan liegt noch ein
Haushaltssicherungskonzept bei. Seit dem 1.11.2016 ist das NKomVG in einer
geänderten Fassung in Kraft getreten.
Bisher war es so, dass es mit beschlossen
werden musste, wenn der laufende Haushalt und der Finanzplan ausgeglichen ist,
aber es noch alte Defizite gibt. Dieses
entfällt mit der aktuellen Änderung des NKomVG.
Die
Haushaltsansätze in der vorliegenden Form sind von den Fachausschüssen und mit
eingearbeiteten Änderungen aus dem VAH empfohlen worden.
Anlagen:
- Der
Haushaltsentwurf 2017 wurde bereits Mitte Januar 2017 versandt.
Rh Zühlke stellt im
Namen der SPD-Fraktion einen Antrag auf Änderung zum Stellenplan.
Er betont, dass
er mit der Zahlung des Mindestlohnes i. H. v. 8,84 €/Std. für einen Mitarbeiter
des AZH nicht einverstanden sei und dieses auch einfach nicht mehr zeitgemäß
sei.
Auch die
anderen Mitarbeiter der Verwaltung werden nach geltenden Tarifverträgen und
Gesetzen entlohnt. Die Grundlagen stehen im Stellenplan der Samtgemeinde.
Die
Stadtmitarbeiter werden zz. mit einem Stundenlohn von 12,- bis 13,- € entlohnt.
Auch die Stadt
Hitzacker (Elbe) stehe seiner Ansicht nach in einer sozialen Verpflichtung.
Insofern erschließe es sich ihm nicht, warum ein Mitarbeiter des AZH dann nur
den Mindestlohn erhalten soll. Er habe dieses bereits im VAH vorgebracht und
beantragt.
Der Stellenplan
ist Bestandteil des Haushaltsplanes und dieser ist vom Stadtrat Hitzacker
(Elbe) zu beschließen.
Es wurde im VAH
geäußert, dass Mehraufwendungen von ca. 2.000,- € nicht aus dem Budget des AZH
gedeckt werden könnten.
Das Defizit des AZH ist von der Stadt Hitzacker (Elbe) auf 40.000,- €
gedeckelt, und so erschließe es sich ihm nicht, dass man bei einem
Haushaltsvolumen von rund 4 Mio. € nicht diesen relativ geringen Betrag von
2.000,- € mehr deckeln könne.
In der Diskussion
im VAH über die Einstellung eines 2. Stadtmitarbeiters ist der
Deckungsvorschlag für den Mehraufwand von 17.000,- € gekommen, dass diese bei
den Aufträgen an die KDE eingespart werden würden, ohne dass bisher genau
feststehe, welche Arbeiten dieser 2. Mitarbeiter erledigen soll.
Er stellt
folgenden Antrag:
„Die zum 15.03.2017 einzustellende
Back-Office-Kraft im AZH wird mit einem Stundenlohn von 10,- € vergütet. Die
Deckung des Defizits für das AZH wird um 2.000,- € auf 42.000,- € angehoben. Die
Mehrkosten werden durch die Erhöhung es Ansatzes für die Gewerbesteuer um
2.000,- € von 691.100,- € auf 693.100,- € ausgeglichen.“
Bei der Abstimmung zum Haushalt 2017
beantragt er Einzelabstimmung zum Stellenplan.
Die
Einarbeitung einer Änderung von 2.000,- € in den Haushaltsplan sehe er nicht
als Problem an.
Stellv. Bgm
Wedler bemerkt, dass er dem grundsätzlich persönlich zustimme, es aber in der
Gruppe Hitzacker nicht besprochen sei und er in der laufenden Diskussion über
den Gesamthaushalt evtl. eine Sitzungsunterbrechung beantragen würde.
Zum Haushalt
selbst erläutert er, dass die Grundsteuer-Hebesätze vor 2 Jahren auf 600
Prozentpunkte angehoben wurden, da Gewerbesteueranteile weggefallen waren und
der Haushalt nicht anders ausgeglichen werden konnte. Vorgesehen war, ab 2017
die Prozentpunkte wieder zu verringern, aber das Zahlenwerk lässt das weder in
2017 noch in 2018 zu.
Bei der Investition
auf Seite 32, Erneuerung der Dauerausstellung im AZH im Jahr 2018, ist für ihn
die Sinnhaftigkeit fraglich, da es noch keine Gegenfinanzierung gibt. Dieses
erwecke den Eindruck, als ob das vom Rat schon so beschlossen sei.
Er gibt den
Hinweis, dass das nur umgesetzt werden kann, wenn es die entsprechende Gegenfinanzierung gibt.
Zu Seite 34,
Marketing, erwähnt er, dass i. S.
Leerstand von Geschäften in der Stadt Hitzacker (Elbe) seiner Ansicht
nach etwas unternommen werden muss.
Es müsste ein
Signal gesetzt werden und Mittel für ein Leerstandsmanagement bereitgestellt
werden.
Er schlägt vor,
symbolisch einen Betrag von 1.000,- € in den Haushalt einzubringen, als Gegenfinanzierung Einsparungen von 1.000,- €
im Bereich Öffentlichkeitsarbeit (Seite 34).
Er wünscht sich
hierbei die Unterstützung der ALMA, da die Stadt Hitzacker (Elbe) Mitglied ist.
Wie auch in
Dannenberg (Elbe) etwas gegen den Leerstand unternommen wird, müsste das auch
in Hitzacker (Elbe) möglich sein.
Das Gewerbegebiet
Räsenberg habe seiner Ansicht nach immer noch keine vernünftige
Zuwegung/Infrastruktur, der gesamte LKW-Verkehr wird durch die Stadt Hitzacker
(Elbe) ins Gewerbegebiet geführt.
Langfristig muss es
dafür eine Lösung geben. Die Betriebe am Standort Hitzacker (Elbe) müssen
erhalten und gesichert bleiben, auch wegen der Erhaltung der Arbeitsplätze und
Einnahmen aus der Gewerbesteuer.
Dieses sollte
langfristig für die zukünftigen Jahre Berücksichtigung finden.
Rh Flindt betont,
dass es lange Diskussionen wegen der Grundsteuer-Hebesätze gegeben habe und
eine Verringerung nun nicht umgesetzt werden könne.
Er würde sich daher
bei der Abstimmung zum Haushalt enthalten.
Auch würde der
Haushaltsansatz für den Ankauf des Jeetzelabschnittes von der CDU-Fraktion
nicht mitgetragen.
Auch für die Gruppe
Hitzacker sei die Höhe der Grundsteuerhebesätze ein Problem, so Rh Porip. Es
wurde in der Gruppe beraten, wo es noch Einsparmöglichkeiten gäbe. In diesem
Jahr sind keine gesehen worden.
Er beantragt, bei
der Verabschiedung des Haushaltes 2017 bereits für den Haushaltsplan 2018 die
Verwaltung zu beauftragen, unterschiedliche Kürzungsvorschläge darzulegen, die
realistisch sind. Dann habe die Politik die Diskussion zu führen, welche
Kürzungen vorgenommen werden können. Die Gruppe werde dem Haushalt zustimmen
mit dem Zusatz, dass die Verwaltung im
nächsten Jahr realistisch erarbeitete Kürzungsvorschläge im Vorfeld
vorlegt.
Stellv. StDir Kern
gibt Erläuterungen zu den gemachten Ausführungen und gestellten Anträgen.
Der Antrag der
SPD-Fraktion auf Erhöhung des Stundensatzes für den Beschäftigten beim AZH, der
zu 2.000,- € Mehraufwendungen führt, ist seiner Ansicht nach aus der Erhöhung
des Ansatzes der Gewerbesteuer kompensierbar, wenn der Rat es so entscheidet.
Der Ansatz für die Gewerbesteueranteile ist in jedem Jahr immer schwer
schätzbar.
Die Aufnahme von
1.000,- € in den Marketing-Bereich für das Leerstandsmanagement und der
Vorschlag der Gegenfinanzierung Kürzung
bei der Öffentlichkeitsarbeit ist nicht durchführbar, da dieser kein Etat für
Werbung ist sondern es werden daraus die Ausgaben für Ehrungen, Jubiläen und
Repräsentationen gezahlt. Hier sieht er keine Kürzungsmöglichkeit.
Dazu wäre ein
anderer konkreter Gegenfinanzierungsvorschlag möglich, und zwar die 1.000,- €
für die Säuberung des Ehrenmales, die nicht notwendig sind, da es fast
vollständig gereinigt ist.
Zu der
Finanzplanung 2018 mit dem Projekt Erneuerung der Dauerausstellung im AZH führt
er aus, dass die Zahlen aus einer Empfehlung des AZH-Ausschusses vor 3 Jahren
beruhen. Die Maßnahme wurde jedes Jahr weiter geschoben, es wurde seinerzeit bereits festgehalten,
dass das nur umgesetzt werden kann, wenn es entsprechende Zuschüsse gibt.
Solange das nicht der Fall ist, wird das Geld auch nicht ausgegeben.
Aus
haushaltsrechtlicher Sicht ist die Beibehaltung der Grundsteuerhebesätze von
600 %-Punkten zz. das einzige Instrument, um den Haushalt 2017 auszugleichen.
Wenn der Rat der
Stadt Hitzacker (Elbe) im nächsten Jahr hierzu Veränderungen herbeiführen
möchte, werden Einsparvorschläge und auch Vorschläge zu Einnahmeerhöhungen
rechtzeitig von der Verwaltung
vorgelegt.
Er weist jedoch
darauf hin, dass das kein einfaches Unterfangen wird, da
allein die Senkung
um 10 %-Punkte 90.000,- € ausmachen würden.
Aufgrund des
gestellten Antrages von Rh Zühlke beantragt Rh Maul um 19.54 Uhr eine
Sitzungsunterbrechung. Dieser wird einstimmig zugestimmt.
Bgm Mertins
eröffnet die Sitzung wieder um 20.01 Uhr.
Zur Abstimmung
gestellt wird der Antrag auf Erhöhung des Stundenlohnes auf 10,- €/Std. für
den Beschäftigten im AZH für das Jahr
2017. Wird eine zweite Kraft noch eingestellt, gilt der Antrag auch für diese.
Stellv. Bgm Wedler
führt aus, dass die Beratung dazu im VAH stattgefunden hat. Er hatte den Antrag
gestellt und die Empfehlung lautete, dass aufgrund der jetzigen angespannten
Haushaltslage die Erhöhung nicht gezahlt wird, im Sommer 2017 geprüft und
erneut beraten wird, wie sich die Haushaltssituation dann darstellt und dass
dann über die Erhöhung entschieden wird.
Er sieht die
Argumentation als unseriös an, die 2000,- € als Deckungsvorschlag in der
Erhöhung des Gewerbesteueransatzes zu suchen.
Rh Zühlke weist
dieses entschieden zurück, denn bei einem Ansatz i. H. v. 691.000,- €
geschätzter Gewerbesteuereinnahmen wären 2.000,- € nicht unseriös.
Nach eigenen
Aussagen des Kämmerers wären diese Schätzungen des Ansatzes der
Gewerbesteuereinnahmen immer schwankend.
Bgm Mertins stellt
den Antrag von Rh Zühlke zur
Abstimmung.
Abstimmung:
Ja 7 Nein 8
Der Antrag ist
somit abgelehnt.
Bgm Mertins stellt
den Antrag von stellv. Bgm Wedler zur Abstimmung.
Beschluss:
Aufgrund der
jetzigen angespannten Haushaltslage wird die Erhöhung des Stundenlohnes für die
einzustellenden Beschäftigten im AZH auf 10,- € nicht gezahlt.
Im Sommer 2017 wird
die Haushaltssituation geprüft und erneut über die Erhöhung beraten und
entschieden.
Abstimmung:
Ja 8 Nein 7
Bgm Mertins lässt
über den Vorschlag von stellv. Bgm Wedler und Änderung von stellv. StDir Kern
i. S. Leerstandsmanagement abstimmen.
Beschluss:
Es wird ein Ansatz
von 1.000,- € in den Marketing-Bereich für das Leerstandsmanagement in den Haushalt 2017 aufgenommen.
Als
Gegenfinanzierungsvorschlag werden die 1.000,- €, die für die Säuberung des
Ehrenmales vorgesehen waren, gestrichen.
Abstimmung:
Ja 15
Vor der Abstimmung
über den Haushaltsplan 2017 stellt Rh Zühlke den Antrag, über den Stellenplan
2017 gesondert abstimmen zu lassen.
Bgm Mertins lässt
über den Stellenplan 2017 abstimmen.
Beschluss:
Der Stellenplan
2017 wird beschlossen.
Abstimmung:
Ja 12 Nein 3
Anschließend stellt
Bgm Mertins den Beschlussvorschlag aus der Vorlage
- Beschlussfassung zu a) – Haushaltssatzung
und Haushaltsplan -
zur Abstimmung:
Abstimmung:
Ja 8 Nein 0 Enthaltungen 7
Über den
Teilbeschluss zu b)- Investitionsprogramm 2016 – 2020 wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung:
Ja 8 Nein 4 Enthaltungen 3
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Der Stellenplan 2017 der Stadt Hitzacker
(Elbe) wird beschlossen
a) Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wird
beschlossen
b) Das Investitionsprogramm 2016 bis 2020 wird
beschlossen