Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 7

Stellv. StDir Kern trägt den Sachverhalt vor.

 

Nach umfassenden Beratungen in den Fachausschüssen und im VAH wurden empfohlene Änderungen eingearbeitet und als Anlagen der Vorlage den Ratsmitgliedern nachgereicht.

 

Herr Kern gibt Erläuterungen zu den Eckdaten des Haushaltes 2017.

 

Der Ergebnishaushalt 2017 ist mit einem Volumen von 4.047.600 € in den Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen.

Das Volumen ist ähnlich wie 2016, Veränderungen gibt es bei den Aufwendungen zur Steuerkraft 2016, es sind Mehraufwendungen an Umlagen von 250.000 aufzubringen, insgesamt 2,6 Mio. €.

 

Die Planungsaufwendungen für Bebauungspläne 2017 sind mit 30.000,- € veranschlagt, das sind 15.000,- € mehr als 2016.

Für notwendige Brückenunterhaltungsmaßnahmen sind 55.000,- € mehr als 2016 eingeplant.

Die Stromaufwendungen in der Straßenbeleuchtung sind gesunken, und zwar von 70.000,- € auf 45.000,- € aufgrund der Umstellung auf LED-Technik.

 

 

Bei den Erträgen ergeben sich einige Veränderungen zum Haushalt 2016. Der Planungsaufwand bei den B-Plänen beträgt 30.000,- €, diese werden in gleicher Höhe durch Kostenerstattungen finanziert.

Bei den Konzessionsabgaben verringern sich durch gesunkenen Stromverkauf und Gasverbrauch die Erträge von 166.000,- € um 20.000,- € auf 146.000,- €.

 

2017 gibt es Steigerungen bei dem Anteil an den Einkommensteueranteilen von 43.600,- € auf nunmehr  1,3 Mio. €;  das Gewerbesteueraufkommen beläuft sich auf  660.000 €, das sind 40.000,- € weniger als im Vorjahr.

Bei den Umsatzsteueranteilen werden 35.000,- € mehr erwartet, das sind insgesamt 184.000,- €.

 

 

Aufzubringen sind Umlagen i. H. v. insgesamt 2,6 Mio. €.

Für Investitionen sind 420.000 € vorgesehen, 300.000 ,- € für die Hangsicherung am Friedhof am Langen Berg und 95.000,- €  wurden vorsorglich für den Ankauf des Flussabschnittes Jeetzel eingeplant.

Der Schuldenstand beläuft sich auf 413.000,- €, das sind 192.000,- € mehr als 2016. Die Pro-Kopf-Verschuldung macht demnach 84,69 € aus.

 

Das Sachvermögen betrug 2015 11,7 Mio. €, das Eigenkapital 11,6 Mio. €.

 

Die Fehlbeträge aus Vorjahren bis 2015 belaufen sich auf 922.585,- €, diese sind in 2016 auf 745.000,- € gesunken. Es besteht weiterhin die Last für die Finanzlage der Stadt Hitzacker (Elbe), die Fehlbeträge bis zum Jahr 2020 abzubauen. Dies geht nur, wenn sich die Finanzlage der Stadt auf dem Niveau der Jahre 2016/2017 stabilisieren kann.

 

Die Erträge aus der Gewerbesteuer sind dabei jeweils schwer einschätzbar und unterliegen großen Schwankungen, und zwar zwischen 350.000,- € und 730.000,- €

 

Aktuell ist aufgrund des Beschlusses des VAH noch eine Änderung zum Stellenplan eingearbeitet worden für die Schaffung einer Stelle eines weiteren Beschäftigten (Stadtmitarbeiter)  der Stadt Hitzacker (Elbe). Im BPSUH soll der Aufgabenkatalog beraten werden, um damit Einsparungen im Haushalt zu generieren.

 

Diesem Haushaltsplan liegt noch ein Haushaltssicherungskonzept bei. Seit dem 1.11.2016 ist das NKomVG in einer geänderten Fassung in Kraft getreten.

Bisher war es so, dass es mit beschlossen werden musste, wenn der laufende Haushalt und der Finanzplan ausgeglichen ist, aber es noch alte Defizite gibt.  Dieses entfällt mit der aktuellen Änderung des NKomVG.

 

Die Haushaltsansätze in der vorliegenden Form sind von den Fachausschüssen und mit eingearbeiteten Änderungen aus dem VAH empfohlen worden.

 

Anlagen:

 

  • Der Haushaltsentwurf 2017 wurde bereits Mitte Januar 2017 versandt.

 

 

Rh Zühlke stellt im Namen der SPD-Fraktion einen Antrag auf Änderung zum Stellenplan.

Er betont, dass er mit der Zahlung des Mindestlohnes i. H. v. 8,84 €/Std. für einen Mitarbeiter des AZH nicht einverstanden sei und dieses auch einfach nicht mehr zeitgemäß sei.

Auch die anderen Mitarbeiter der Verwaltung werden nach geltenden Tarifverträgen und Gesetzen entlohnt. Die Grundlagen stehen im Stellenplan der Samtgemeinde.

Die Stadtmitarbeiter werden zz. mit einem Stundenlohn von 12,- bis 13,- € entlohnt.

Auch die Stadt Hitzacker (Elbe) stehe seiner Ansicht nach in einer sozialen Verpflichtung. Insofern erschließe es sich ihm nicht, warum ein Mitarbeiter des AZH dann nur den Mindestlohn erhalten soll. Er habe dieses bereits im VAH vorgebracht und beantragt.

Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes und dieser ist vom Stadtrat Hitzacker (Elbe) zu beschließen.

Es wurde im VAH geäußert, dass Mehraufwendungen von ca. 2.000,- € nicht aus dem Budget des AZH gedeckt werden könnten.
Das Defizit des AZH ist von der Stadt Hitzacker (Elbe) auf 40.000,- € gedeckelt, und so erschließe es sich ihm nicht, dass man bei einem Haushaltsvolumen von rund 4 Mio. € nicht diesen relativ geringen Betrag von 2.000,- € mehr deckeln könne.

In der Diskussion im VAH über die Einstellung eines 2. Stadtmitarbeiters ist der Deckungsvorschlag für den Mehraufwand von 17.000,- € gekommen, dass diese bei den Aufträgen an die KDE eingespart werden würden, ohne dass bisher genau feststehe, welche Arbeiten dieser 2. Mitarbeiter erledigen soll. 

 

Er stellt folgenden Antrag:

 

„Die zum 15.03.2017 einzustellende Back-Office-Kraft im AZH wird mit einem Stundenlohn von 10,- € vergütet. Die Deckung des Defizits für das AZH wird um 2.000,- € auf 42.000,- € angehoben. Die Mehrkosten werden durch die Erhöhung es Ansatzes für die Gewerbesteuer um 2.000,- € von 691.100,- € auf 693.100,- € ausgeglichen.“

Bei der Abstimmung zum Haushalt 2017 beantragt er Einzelabstimmung zum Stellenplan.

Die Einarbeitung einer Änderung von 2.000,- € in den Haushaltsplan sehe er nicht als Problem an.

 

Stellv. Bgm Wedler bemerkt, dass er dem grundsätzlich persönlich zustimme, es aber in der Gruppe Hitzacker nicht besprochen sei und er in der laufenden Diskussion über den Gesamthaushalt evtl. eine Sitzungsunterbrechung beantragen würde.

 

Zum Haushalt selbst erläutert er, dass die Grundsteuer-Hebesätze vor 2 Jahren auf 600 Prozentpunkte angehoben wurden, da Gewerbesteueranteile weggefallen waren und der Haushalt nicht anders ausgeglichen werden konnte. Vorgesehen war, ab 2017 die Prozentpunkte wieder zu verringern, aber das Zahlenwerk lässt das weder in 2017 noch in 2018 zu.

 

 

Bei der Investition auf Seite 32, Erneuerung der Dauerausstellung im AZH im Jahr 2018, ist für ihn die Sinnhaftigkeit fraglich, da es noch keine Gegenfinanzierung gibt. Dieses erwecke den Eindruck, als ob das vom Rat schon so beschlossen sei.

Er gibt den Hinweis, dass das nur umgesetzt werden kann, wenn es die entsprechende  Gegenfinanzierung gibt.

 

Zu Seite 34, Marketing, erwähnt er, dass i. S.  Leerstand von Geschäften in der Stadt Hitzacker (Elbe) seiner Ansicht nach etwas unternommen werden muss.

Es müsste ein Signal gesetzt werden und Mittel für ein Leerstandsmanagement bereitgestellt werden. 

Er schlägt vor, symbolisch einen Betrag von 1.000,- € in den Haushalt einzubringen, als  Gegenfinanzierung Einsparungen von 1.000,- € im Bereich Öffentlichkeitsarbeit (Seite 34).

Er wünscht sich hierbei die Unterstützung der ALMA, da die Stadt Hitzacker (Elbe) Mitglied ist.

Wie auch in Dannenberg (Elbe) etwas gegen den Leerstand unternommen wird, müsste das auch in Hitzacker (Elbe) möglich sein.

 

 

Das Gewerbegebiet Räsenberg habe seiner Ansicht nach immer noch keine vernünftige Zuwegung/Infrastruktur, der gesamte LKW-Verkehr wird durch die Stadt Hitzacker (Elbe) ins Gewerbegebiet geführt.

Langfristig muss es dafür eine Lösung geben. Die Betriebe am Standort Hitzacker (Elbe) müssen erhalten und gesichert bleiben, auch wegen der Erhaltung der Arbeitsplätze und Einnahmen aus der Gewerbesteuer.

Dieses sollte langfristig für die zukünftigen Jahre Berücksichtigung finden.

 

 

Rh Flindt betont, dass es lange Diskussionen wegen der Grundsteuer-Hebesätze gegeben habe und eine Verringerung nun nicht umgesetzt werden könne.

Er würde sich daher bei der Abstimmung zum Haushalt enthalten.

Auch würde der Haushaltsansatz für den Ankauf des Jeetzelabschnittes von der CDU-Fraktion nicht mitgetragen.

 

Auch für die Gruppe Hitzacker sei die Höhe der Grundsteuerhebesätze ein Problem, so Rh Porip. Es wurde in der Gruppe beraten, wo es noch Einsparmöglichkeiten gäbe. In diesem Jahr sind keine gesehen worden.

Er beantragt, bei der Verabschiedung des Haushaltes 2017 bereits für den Haushaltsplan 2018 die Verwaltung zu beauftragen, unterschiedliche Kürzungsvorschläge darzulegen, die realistisch sind. Dann habe die Politik die Diskussion zu führen, welche Kürzungen vorgenommen werden können. Die Gruppe werde dem Haushalt zustimmen mit dem Zusatz, dass die Verwaltung im  nächsten Jahr realistisch erarbeitete Kürzungsvorschläge im Vorfeld vorlegt.

 

Stellv. StDir Kern gibt Erläuterungen zu den gemachten Ausführungen und gestellten Anträgen.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion auf Erhöhung des Stundensatzes für den Beschäftigten beim AZH, der zu 2.000,- € Mehraufwendungen führt, ist seiner Ansicht nach aus der Erhöhung des Ansatzes der Gewerbesteuer kompensierbar, wenn der Rat es so entscheidet. Der Ansatz für die Gewerbesteueranteile ist in jedem Jahr immer schwer schätzbar.

 

Die Aufnahme von 1.000,- € in den Marketing-Bereich für das Leerstandsmanagement und der Vorschlag der Gegenfinanzierung  Kürzung bei der Öffentlichkeitsarbeit ist nicht durchführbar, da dieser kein Etat für Werbung ist sondern es werden daraus die Ausgaben für Ehrungen, Jubiläen und Repräsentationen gezahlt. Hier sieht er keine Kürzungsmöglichkeit. 

Dazu wäre ein anderer konkreter Gegenfinanzierungsvorschlag möglich, und zwar die 1.000,- € für die Säuberung des Ehrenmales, die nicht notwendig sind, da es fast vollständig gereinigt ist.

 

Zu der Finanzplanung 2018 mit dem Projekt Erneuerung der Dauerausstellung im AZH führt er aus, dass die Zahlen aus einer Empfehlung des AZH-Ausschusses vor 3 Jahren beruhen. Die Maßnahme wurde jedes Jahr weiter geschoben,  es wurde seinerzeit bereits festgehalten, dass das nur umgesetzt werden kann, wenn es entsprechende Zuschüsse gibt. Solange das nicht der Fall ist, wird das Geld auch nicht ausgegeben.

 

Aus haushaltsrechtlicher Sicht ist die Beibehaltung der Grundsteuerhebesätze von 600 %-Punkten zz. das einzige Instrument, um den Haushalt 2017 auszugleichen.

Wenn der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) im nächsten Jahr hierzu Veränderungen herbeiführen möchte, werden Einsparvorschläge und auch Vorschläge zu Einnahmeerhöhungen rechtzeitig  von der Verwaltung vorgelegt.

Er weist jedoch darauf hin, dass das kein einfaches Unterfangen wird, da

allein die Senkung um 10 %-Punkte 90.000,- € ausmachen würden.

 

 

Aufgrund des gestellten Antrages von Rh Zühlke beantragt Rh Maul um 19.54 Uhr eine Sitzungsunterbrechung. Dieser wird einstimmig zugestimmt.

 

Bgm Mertins eröffnet die Sitzung wieder um 20.01 Uhr.

 

Zur Abstimmung gestellt wird der Antrag auf Erhöhung des Stundenlohnes auf 10,- €/Std. für den   Beschäftigten im AZH für das Jahr 2017. Wird eine zweite Kraft noch eingestellt, gilt der Antrag auch für diese.

 

Stellv. Bgm Wedler führt aus, dass die Beratung dazu im VAH stattgefunden hat. Er hatte den Antrag gestellt und die Empfehlung lautete, dass aufgrund der jetzigen angespannten Haushaltslage die Erhöhung nicht gezahlt wird, im Sommer 2017 geprüft und erneut beraten wird, wie sich die Haushaltssituation dann darstellt und dass dann über die Erhöhung entschieden wird.

Er sieht die Argumentation als unseriös an, die 2000,- € als Deckungsvorschlag in der Erhöhung des Gewerbesteueransatzes zu suchen.

 

Rh Zühlke weist dieses entschieden zurück, denn bei einem Ansatz i. H. v. 691.000,- € geschätzter Gewerbesteuereinnahmen wären 2.000,- € nicht unseriös.

Nach eigenen Aussagen des Kämmerers wären diese Schätzungen des Ansatzes der Gewerbesteuereinnahmen immer schwankend.

 

Bgm Mertins stellt den Antrag von Rh Zühlke zur Abstimmung.

 

Abstimmung:

 

Ja            7                             Nein      8

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Bgm Mertins stellt den Antrag von stellv. Bgm Wedler zur Abstimmung.

 

Beschluss:

Aufgrund der jetzigen angespannten Haushaltslage wird die Erhöhung des Stundenlohnes für die einzustellenden Beschäftigten im AZH auf 10,- € nicht gezahlt. 

Im Sommer 2017 wird die Haushaltssituation geprüft und erneut über die Erhöhung beraten und entschieden.

 

Abstimmung:

 

Ja                           8                             Nein      7

 

 

Bgm Mertins lässt über den Vorschlag von stellv. Bgm Wedler und Änderung von stellv. StDir Kern i. S. Leerstandsmanagement abstimmen.

 

Beschluss:

 

Es wird ein Ansatz von 1.000,- € in den Marketing-Bereich für das Leerstandsmanagement  in den Haushalt 2017 aufgenommen.

Als Gegenfinanzierungsvorschlag werden die 1.000,- €, die für die Säuberung des Ehrenmales vorgesehen waren, gestrichen.

 

Abstimmung:

Ja                           15

 

 

Vor der Abstimmung über den Haushaltsplan 2017 stellt Rh Zühlke den Antrag, über den Stellenplan 2017 gesondert abstimmen zu lassen.

 

Bgm Mertins lässt über den Stellenplan 2017 abstimmen.

 

Beschluss:

Der Stellenplan 2017 wird beschlossen.

 

Abstimmung:

 

Ja                           12                           Nein                      3

 

Anschließend stellt Bgm Mertins den Beschlussvorschlag aus der Vorlage

-       Beschlussfassung zu a) – Haushaltssatzung und Haushaltsplan -
zur Abstimmung:

 

Abstimmung:

 

Ja                           8                             Nein                      0             Enthaltungen    7

 

Über den Teilbeschluss zu b)- Investitionsprogramm 2016 – 2020  wird wie folgt abgestimmt:

 

Abstimmung:

 

Ja                           8                             Nein                      4             Enthaltungen    3

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 

 


Beschluss:

 

      Der Stellenplan 2017 der Stadt Hitzacker (Elbe) wird beschlossen

a)      Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wird beschlossen

b)      Das Investitionsprogramm 2016 bis 2020 wird beschlossen