Sachverhalt:
Aufgrund der
Richtlinie der Stadt Hitzacker (Elbe) für Sponsoring und Spenden gemäß § 58 I
NKomVG sind dem Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) die Beträge, der
Verwendungszweck, sowie die Spenderin/der Spender bekanntzugeben.
Die Auflistung der
Spenden für das Jahr 2016 war der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der StRH nimmt
Kenntnis.