Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Aufgrund der Richtlinie der Stadt Hitzacker (Elbe) für Sponsoring und Spenden gemäß § 58 I NKomVG sind dem Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) die Beträge, der Verwendungszweck, sowie die Spenderin/der Spender bekanntzugeben.

Die Auflistung der Spenden für das Jahr 2016 war der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Der StRH nimmt Kenntnis.