Sitzung: 21.02.2017 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/0037/2017
Bgm Harms erläutert
den Sachverhalt. In der Gemeinde Karwitz wurden bisher zur Unterstützung der
Bienenvölker 25,00 € pro Bienenvolk und Jahr gewährt. Bei derzeit ca. 30
Bienenvölkern hat das eine Summe von 750,00 € ausgemacht. Tatsächlich sind 52
Bienenvölker aufgestellt. Im Haushalt waren allerdings hierfür lediglich 200,00
€ veranschlagt.
Aus diesem Grund
ist ein Beschluss über die Änderung der Richtlinie zur Förderung der Imkerei
erforderlich. Zukünftig soll je Imker mit mindestens 5 aufgestellten Völkern in
der Gemeinde Karwitz ein Zuschuss in Höhe von 60,00 € pro Jahr gewährt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht
nicht. Die Förderung erfolgt nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Sollten mehr Antragsteller vorhanden sein, als Haushaltsmittel zur Verfügung
stehen, ist die Höhe des Zuschusses anteilig zu kürzen.
Der Antrag ist bis
zu 01. Dezember eines Jahres unter Nachweis der Meldung beim Landkreis, des
Standortes und der Anzahl der Bienenvölker bei der Gemeinde Karwitz zu stellen.
Bgm Harms stellt
die Frage, ob nur noch ortsansässige Imker berücksichtigt werden sollen, oder
auch Imker, die aus einer anderen Gemeinde kommen.
Stellv. Bgm Dreyer
ist der Ansicht, dass hier eine Gleichbehandlung erfolgen sollte.
Rh Schaper-Biemann
bemerkt, dass letzten Endes die Bestäubungsleistung zählt und angestrebt werden
sollte, dass ausreichend Bienenvölker in der Gemeinde aufgestellt werden
sollten.
Nach kurzer
Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den
Beschluss:
Es wird ein
Zuschuss in Höhe von 60,00 €/Jahr je Imker gewährt. Die Zuwendungen erfolgen
unter Anwendung der im Sachverhalt genannten Grundsätze