Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Bgm Harms erläutert den Sachverhalt. In der Gemeinde Karwitz wurden bisher zur Unterstützung der Bienenvölker 25,00 € pro Bienenvolk und Jahr gewährt. Bei derzeit ca. 30 Bienenvölkern hat das eine Summe von 750,00 € ausgemacht. Tatsächlich sind 52 Bienenvölker aufgestellt. Im Haushalt waren allerdings hierfür lediglich 200,00 € veranschlagt.

Aus diesem Grund ist ein Beschluss über die Änderung der Richtlinie zur Förderung der Imkerei erforderlich. Zukünftig soll je Imker mit mindestens 5 aufgestellten Völkern in der Gemeinde Karwitz ein Zuschuss in Höhe von 60,00 € pro Jahr gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung  besteht nicht. Die Förderung erfolgt nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Sollten mehr Antragsteller vorhanden sein, als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist die Höhe des Zuschusses anteilig zu kürzen.

Der Antrag ist bis zu 01. Dezember eines Jahres unter Nachweis der Meldung beim Landkreis, des Standortes und der Anzahl der Bienenvölker bei der Gemeinde Karwitz zu stellen.

Bgm Harms stellt die Frage, ob nur noch ortsansässige Imker berücksichtigt werden sollen, oder auch Imker, die aus einer anderen Gemeinde kommen.

Stellv. Bgm Dreyer ist der Ansicht, dass hier eine Gleichbehandlung erfolgen sollte.

Rh Schaper-Biemann bemerkt, dass letzten Endes die Bestäubungsleistung zählt und angestrebt werden sollte, dass ausreichend Bienenvölker in der Gemeinde aufgestellt werden sollten.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den

 

 

 

 


Beschluss:

 

Es wird ein Zuschuss in Höhe von 60,00 €/Jahr je Imker gewährt. Die Zuwendungen erfolgen unter Anwendung der im Sachverhalt genannten Grundsätze