Sitzung: 21.02.2017 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 14/0081/2017
Bgm
Harms erläutert kurz den Sachverhalt. Nach aktueller Kita-Bedarfsplanung stehen
im Planbereich Dannenberg keine ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung, um
allen Kindern einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz garantieren zu können.
Die
Erfüllung des Rechtsanspruchs ist nicht gewährleistet.
Für den
Stadtbereich Dannenberg hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg eine
Interessenbekundung zur Einrichtung einer weiteren Kita-Gruppe (15 Kinder über
und 5 Kinder unter 3 Jahren) durchgeführt. Nach Rückmeldung der Träger können
weitere Betreuungsplätze nur durch Anbauten bzw. Neubauten eingerichtet werden,
mit einem entsprechend hohen Investitionsaufwand.
Eine
zeitnahe Gewährleistung von weiteren Plätzen ist damit ausgeschlossen.
Da bei
Schließung des Spielkreises Karwitz die Gemeinde signalisiert hat, sie könne
sich eine Reaktivierung des Betreuungsbetriebes bei entsprechendem Bedarf
vorstellen, gab es Vorgespräche mit Landkreis, Gemeinde und Samtgemeinde und
eine Ortsbesichtigung.
Die
Räumlichkeiten sind in einwandfreiem Zustand und entsprechender Einrichtung
ausgestattet. Auch das Außengelände könnte zeitnah in Betrieb gehen. Kleinere
Investitionen wie Wickeltisch, Krippen-WC, Garderobe, Rampe im Eingangsbereich,
Fluchtwegeplan etc. sind für die Erteilung einer Betriebserlaubnis einer
Kindertagesstätte noch erforderlich, grundsätzlich wird aber eine Betriebserlaubnis
seitens der Landesschulbehörde in Aussicht gestellt.
Sämtliche
Kosten für diese Investitionen sind vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und
anteilig von der Samtgemeinde Elbtalaue im Rahmen der Jugendhilfevereinbarung
zu tragen.
Im
Haushalt der Gemeinde Karwitz sind vorsorglich Mittel für diese Maßnahmen
eingeplant, ohne den Haushalt zu belasten.
Die
Gemeinde überlässt dem künftigen Träger der Kita mietfrei die Räumlichkeiten
und stellt die entstehenden Neben- und Betriebskosten dem Betreiber der
Einrichtung in Rechnung.
Ferner
ist zu vereinbaren, dass die Gemeinde nach Ende der Betreuungszeiten den
Bewegungsraum sowie die WC-Räume weiterhin nutzen kann.
Der
Jugendhilfeausschuss des Landkreises wird in seiner Sitzung am 09.02.2017 über
die Einrichtung und Betrieb einer Kindertagesstätte im ehemaligen Spielkreis
grundsätzlich beraten. Die Entscheidung liegt beim Kreistag, der am 13.03.17
tagt.
Bei
Zustimmung des Kreistages erfolgt eine Ausschreibung der Trägerschaft für die
Kindertageseinrichtung in Karwitz.
Mit der
Landesschulbehörde, dem Landkreis und dem künftigen Träger ist der
erforderliche Investitionsbedarf zu ermitteln und umgehend umzusetzen.
Entwicklung der Kinderzahlen in
der Gemeinde Karwitz
1.8.13 bis 31.7.14 4 Kinder
1.8.14
bis 31.7.15 8 Kinder
1.8.15
bis 31.7.16 4 Kinder
1.8.16
bis 11.1.17 2 Kinder
Um
allen Eltern und Kindern einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz zu garantieren,
muss die Einrichtung zum 01.08.2017 in Betrieb gehen.
Bgm
Harms berichtet zur Einrichtung einer Kita weiterhin, dass in der letzten Woche
bereits 7 Kinder für 2017 und 2018 angemeldet wurden. Drei weitere Kinder
werden aus anderen Kindergärten noch dazukommen. Der Verwaltung hat er diesen
Sachverhalt auch bereits mitgeteilt.
.
Rh Mützel
spricht anstehende Reparaturen und vor allem sie vorhandenen Spielgeräte im
Außenbereich an.
Bgm
Harms erklärt, dass die Zuständigkeit hier beim Träger liegt und auf jeden Fall
weitere Gespräche auch über die Nutzung der Außenspielgeräte zu führen sind.
Nach
kurzer Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den
Beschluss:
Die Gemeinde Karwitz stimmt der Bereitstellung der Räumlichkeiten für die Einrichtung und den Betrieb einer Kindertageseinrichtung grundsätzlich zu. Nach Beschluss des Kreistages für die neue Einrichtung einen Träger auszuschreiben, sind entsprechende Vereinbarungen zur Gebäudenutzung sowie der Nutzung des Inventars durch die Verwaltung vorzubereiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.