Sachverhalt:
Bgm Dehde erklärt, dass Ratsmitglieder gem. § 60 NKomVG in
der ersten Sitzung vom Bürgermeister förmlich zu verpflichten sind, ihre
Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die
Gesetze zu beachten.
Ferner sind die Ratsmitglieder über ihre Pflichten nach §§
40- 42 NKomVG zu belehren. Die Belehrung ist aktenkundig zu machen. Sie hat
folgenden Wortlaut:
„Hiermit
verpflichte ich Ratsherr Günter Hölzer, wohnhaft in Schutschur, Elbuferstraße
2015 in 29490 Neu Darchau seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen
unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gemäß § 60 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich Sie darauf
hin, gemäß § 40 NKomVG die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das
Mitwirkungsverbot gemäß § 41 NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot
(Treuepflicht) gemäß § 42 NKomVG einzuhalten.“
Bgm
Dehde besiegelt die Belehrung per Handschlag.