Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Bgm Dehde erklärt, dass Ratsmitglieder gem. § 60 NKomVG in der ersten Sitzung vom Bürgermeister förmlich zu verpflichten sind, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

Ferner sind die Ratsmitglieder über ihre Pflichten nach §§ 40- 42 NKomVG zu belehren. Die Belehrung ist aktenkundig zu machen. Sie hat folgenden Wortlaut:

„Hiermit verpflichte ich Ratsherr Günter Hölzer, wohnhaft in Schutschur, Elbuferstraße 2015 in 29490 Neu Darchau seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gemäß § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich Sie darauf hin, gemäß § 40 NKomVG die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gemäß § 41 NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gemäß § 42 NKomVG einzuhalten.“

 

Bgm Dehde besiegelt die Belehrung per Handschlag.