Sitzung: 15.02.2017 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/0039/2017
Bgm Sperling
erIäutert den Sachverhalt. In den Bebauungsplänen „ Am Stute’schen Hof“ und „Am
Stute’schen Hof II. Abschnitt“ sind derzeit Wochenendhausgebiete sowie
Kleinsiedlungsgebiete festgesetzt. Insbesondere in den Wochenendhausgebieten
ist nur eine eingeschränkte Nutzbarkeit (keine Dauernutzung) und eine sehr
geringe Grundfläche der Häuser (40-60qm) zulässig. Anlage I zeigt einen Auszug
aus dem Bebauungsplan „Am Stute’schen Hof II. Abschnitt“, wobei darauf die
Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Stute’schen Hof“ ebenfalls erkennbar sind.
Diese Festsetzungen
schränken die Eigentümer deutlich ein. Da den Eigentümern das Baurecht in den
meisten Fällen unbekannt war, kam es auch zu nicht genehmigten Nutzungen wie
zum Beispiel Dauerwohnen im Wochenendhausgebiet.
Eine Eigentümerin
hat daher einen Antrag auf Änderung der Bebauungspläne gestellt. Am 14.01.2017
fand eine Informationsveranstaltung zur möglichen Änderung der Bebauungspläne
statt. Dazu waren alle Eigentümer der in den Geltungsbereichen liegenden
Grundstücke eingeladen.
Nach einem
intensiven Austausch aller Möglichkeiten und Beantwortung aller Fragen waren sich
alle Anwesenden darüber einig, dass eine Änderung der Bebauungspläne sinnvoll
wäre. Alle Anwesenden stimmten ebenfalls einer Kostenübernahme zu. Die Kosten
hierfür werden sich auf ca. 2.000 bis 3.000 € belaufen.-
Die Änderung soll
die Umwandlung der Kleinsiedlungs- und Wochenendhausgebiete in ein allgemeines
Wohngebiet beinhalten, wobei die normalerweise ausnahmsweise zulässigen
Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen werden. Zulässig wären dann:
- Wohngebäude
- die der Versorgung dienenden Läden, Schank-
und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale,
gesundheitliche und sportliche Zwecke
Und ausnahmsweise
zulässig wären:
- Betriebe des Beherbergungsgewerbes
- Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe
- Anlagen für Verwaltungen.
Gleichzeitig wird
die zulässige Grundflächenzahl etwas erhöht, sodass kleinere Anbauten möglich
werden.
Herr Siems-Wedhorn
merkt an, den Beschluss dahingehend zu erweitern, dass die
Bebauungsplanänderung nur zum Tragen kommt, wenn städtebauliche Verträge
zwischen der Gemeinde Jameln und den betroffenen Grundstückseigentümern
abgeschlossen werden.
Mit dieser
Erweiterung stellt FV Merke den Antrag, den Beschluss gemäß der Vorlage zu
fassen.
Auf Antrag von FV
Merke fasst der Rat der Gemeinde Jameln den
Beschluss:
Die Gemeinde Jameln leitet das Änderungsverfahren zur Änderung der Bebauungspläne „Am Stute´schen Hof II. Abschnitt“ ein
Zur Übernahme der Planungskosten werden städtebauliche Verträge zwischen der Gemeinde Jameln und den anliegenden Grundstückseigentümern geschlossen.